Kunst & Kultur

Großer Erfolg: Grünes Band wird von Deutschland als UNESCO-Welterbe vorgeschlagen

Großer Erfolg: Grünes Band wird von Deutschland als UNESCO-Welterbe vorgeschlagen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Deutsche Kulturrat hatten sich gemeinsam dafür stark gemacht.
 
Deutscher Kulturrat und BUND begrüßen den positiven Beschluss der Kulturministerkonferenz: Das Grüne Band wird von Deutschland der UNESCO als neues Weltnaturerbe vorgeschlagen. Beschlossen wurde dies am Montag, 4. Dezember 2023, auf der Sondersitzung der Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) zur neuen deutschen Tentativliste für UNESCO-Welterbestätten. 

Der mit rund 1.400 Kilometern längste durchgängige Biotopverbund Deutschlands und Europas könnte für die Ewigkeit bewahrt werden, falls die UNESCO der Anerkennung des Grünen Bandes als Welterbe nach dem umfassenden Nominierungsprozess zustimmt. Bis heute sind bereits über vier Fünftel des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument (NNM) durchgängig geschützt, was eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung als Welterbe ist.

Bereits vor einem Jahr beschloss die Umweltministerkonferenz (UMK) einstimmig die Aufnahme des Grünen Bandes als Naturerbe in die deutsche UNESCO-Vorschlagsliste und nahm die Option zur Weiterentwicklung hin zu einem Kulturerbe mit auf. Die Kultur-MK entschied nun final, dass sie dem Beschluss der UMK folgt und somit das Auswärtige Amt im Januar 2024 das Grüne Band als neues Naturerbe dem UNESCO-Welterbezentrum in Paris vorschlagen wird.

Für die spätere Umwandlung in eine gemischte Stätte ist ein enger Austausch von Verantwortlichen und Experten aus dem Natur- und Kulturbereich aus allen beteiligten Bundesländern und dem Bund erforderlich.

Prof. Dr. Hubert Weiger, Ehrenvorsitzender des BUND und BUND-Beauftragter für das Grüne Band: "Mit dem Beschluss der Kulturministerkonferenz wird nicht nur der Naturschutzwert des Grünen Bandes als Hotspot der Biodiversität bestätigt, sondern auch seine Bedeutung als lebendiges Monument und Erinnerungslandschaft der deutschen und europäischen Geschichte. Es ist dem Prädikat Welterbe der Menschheit absolut würdig. Wir begrüßen daher die positive Entscheidung, das Grüne Band Deutschland in die deutsche UNESCO-Vorschlagsliste als Naturerbe aufzunehmen und den Weg für eine spätere Weiterentwicklung zum Kulturerbe zu ebnen. Dieser Beschluss ist ein starkes Signal von den Vertretern der Kulturministerien der Länder, das Grüne Band als erste ‚gemischte Welterbestätte‘ Deutschlands mit Natur- und Kulturwerten in den kommenden Jahren weiterzuentwickeln."

Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates: "Schon seit einigen Jahren kooperieren der BUND und der Deutsche Kulturrat, um die gemeinsamen Bemühungen einer Nominierung des Grünen Band Deutschland als gemischte UNESCO-Welterbestätte voranzubringen. Als außergewöhnlicher Ort für heutige und kommende Generationen nicht nur in Deutschland, sondern weltweit, ist am Grünen Band Zeitgeschichte unmittelbar erlebbar und Erinnerung möglich. Wir wollen hierzu einen Beitrag leisten und zeigen, dass Natur und Kultur keine Gegensätze sind. Es ist daher sehr erfreulich, dass nach der Umweltministerkonferenz auch die Kulturministerkonferenz die Dialektik von Natur und Kultur als die Stärke des Grünen Bandes erkannt hat."

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Kulturrat e.V.
Chausseestraße 10
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 22605280
Telefax: +49 (30) 2260528-11
http://www.kulturrat.de/

Ansprechpartner:
Olaf Zimmermann
Deutscher Kulturrat e.V.
Telefon: +49 (30) 24728014
Fax: +49 (30) 24721245
E-Mail: post@kulturrat.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel