Hinweisgeberschutzgesetz: Unternehmen mit über 49 Mitarbeitenden in der Handlungspflicht
- Ab dem 17.12.2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz auch für Unternehmen mit über 49 Mitarbeitenden
- Bitkom Consult unterstützt Unternehmen mit Hinweisgeber-Schutzsystem zur Implementierung und Verwaltung
In wenigen Wochen läuft die Frist zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) auch für den Mittelstand ab. Ab dem 17. Dezember 2023 sind somit auch Unternehmen mit einer Größe von mehr als 49 Mitarbeitenden verpflichtet, ein den rechtlichen Anforderungen entsprechendes Hinweisgeberprogramm für Beschäftigte bereitzustellen. Im Rahmen des neuen Gesetzes soll es hinweisgebenden Personen ermöglicht werden, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten innerhalb ihres Arbeitsumfeldes bei einer für diesen Zweck geschaffenen Meldestelle rechtssicher anzuzeigen. Unternehmen, deren Systeme die per Gesetz definierten Anforderungen nach Ablauf der Frist nicht oder nur teilweise erfüllen, drohen empfindliche Geldbußen.
Was verpflichtete Unternehmen jetzt tun müssen
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet der Gesetzgeber betroffene Unternehmen, ein internes oder externes Meldesystem für Hinweisgebende einzurichten, um eine sichere Möglichkeit zur Anzeige von Rechtsverstößen im Unternehmensumfeld zu schaffen. Dabei räumt der Gesetzgeber den Unternehmensverantwortlichen Handlungsspielräume ein, wie ein solcher Prozess gestaltet werden kann. Ob vollständig digital oder analog gilt jedoch: Das geschaffene System muss allen berechtigten Personen einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu einer Meldestelle ermöglichen. Verpflichtend ist dabei für alle betroffenen Unternehmen, die neu geschaffene Stelle mit mindestens einer juristisch fachkundigen Person zu besetzen.
Erleichterungen und Ausnahmeregelungen sind ausschließlich für mittelständische Unternehmen mit einer Größe von 50 bis 249 Mitarbeitenden und konzernangehörigen Gesellschaften vorgesehen.
Bitkom Consult bietet Hinweisgeber-Schutzsystem für betroffene Unternehmen
In Anbetracht der vom Gesetzgeber gesetzten Frist, ist schnelles Handeln gefragt. Dabei stellen die komplexen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes eine Vielzahl der betroffenen Unternehmen vor neue Herausforderungen: Sowohl bei der Anpassung und Optimierung bestehender Systeme als auch bei der Implementation neuer Programme.
Bitkom Consult bietet Unternehmen ein Hinweisgeber-Schutzsystem, das bei der effektiven Einrichtung und Verwaltung eines Hinweisgeberprogramms unterstützt. Dabei umfasst die Dienstleistung alle wichtigen Implementierungs- und Verwaltungsschritte: Von der Initial-Prüfung von Hinweisen, über die Kommunikation mit Hinweisgebenden bis hin zur Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden. Das Hinweisgeber-Schutzsystem der Bitkom Consult unterstützt Unternehmen damit nicht nur bei der fristgerechten Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen, sondern fördert auch eine unternehmensinterne Kultur der Transparenz und Integrität.
Weitere Informationen zum Dienstleistungsangebot finden Sie in der Servicebeschreibung der Bitkom Consult.
Die Bitkom Servicegesellschaft ist ein Unternehmen des Bitkom e.V., dem führenden Digitalverband in Deutschland. Als Dienstleister bieten wir umfassende Unterstützung für alle Unternehmen der Digitalwirtschaft an.
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