IHK: „EU-Gesetz für kleine und mittlere Unternehmen kaum erfüllbar“
Die Arbeits- und Lebensverhältnisse der durch das Lieferkettengesetz eigentlich adressierten Zielgruppe, Menschen in Entwicklungsländern, würden sich aus Sicht der Brandenburger IHKs durch dieses Gesetz nicht verbessern. „Die bürokratischen Anforderungen für die europäischen Unternehmen werden umso höher sein und sich weiter negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Europa auswirken“, so Hänsel. Unternehmen, die die Einhaltung des vorgesehenen Gesetzes nicht absichern können, werden ihre Sourcing- und Einkaufsstrategien, notfalls zuungunsten ihrer eigenen Kostenstruktur, anpassen müssen. „Diese negativen Folgen können von der EU so nicht gewollt sein. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten sollten daher künftig das EU-Lieferkettengesetz auf seine Erfolgswirksamkeit und seine Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen und die Menschenrechtssituation in den Entwicklungsländern evaluieren, um im späteren Verlauf Kurskorrekturen vorzunehmen“, fordert die IHK-Präsidentin.
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