Keine Knaller: NABU bittet um Verzicht auf privates Silvesterfeuerwerk
„Der Jahreswechsel lässt sich auch ohne privates Silvesterfeuerwerk gut feiern. Wir schlagen vor, dass die Stadt ein zentrales Feuerwerk organisiert, vorzugsweise eine Lichtshow. Die Konzentration auf einen bestimmten Ort reduziert Müll und Lärm – so kann das neue Jahr umwelt- und naturfreundlicher begrüßt werden. Und ganz nebenbei ist der Verzicht auf Feuerwerk auch ein ganz praktischer Beitrag zum Artenschutz. Zum Schutz und Erhalt der Biodiversität müssen wir bisherige kulturelle Rituale hinterfragen und auch mal ändern. Die Mehrheit der Bevölkerung ist hier offensichtlich schon weiter als manch einer mit politischer Verantwortung“, sagt Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg.
Vögel und andere Wildtiere leiden nämlich besonders unter knallendem Feuerwerk – und das nicht nur an Silvester. Der NABU fordert daher auch ein grundsätzliches Verbot von Feuerwerken in der Brutzeit von März bis August. Der Frühlings-DOM (22.03.-21.04.) und der Hafengeburtstag (09.-12.05.) liegen im kommenden Jahr in der besonders sensiblen Brutzeit der Vögel. Zu beiden Anlässen wurden bisher teils mehrfach Feuerwerke gezündet. Auch diese Feuerwerke sollten in Zukunft durch immissionsärmere Alternativen ersetzt werden.
„Bei Vögeln löst der heftige Lärm den Fluchtreflex aus. Sie fliehen in große Höhen, landen für lange Zeit nicht und kehren nur zögerlich zu ihren Rast- und Schlafplätzen zurück. Dadurch verbrauchen sie viel Energie, die sie zum Überleben in der kalten Jahreszeit brauchen. Das kann schnell lebensbedrohend werden. Feuerwerke während der Brutzeit können wiederum dazu führen, dass Vögel ihre Nester aufgeben und es keine Nachkommen gibt“, sagt Marco Sommerfeld, Vogelschutzexperte beim NABU Hamburg.
Das ausführliche Standpunktpapier des NABU Bundesverbandes zum Thema Feuerwerk gibt es unter: http://www.nabu.de/feuerwerk.
Quelle zur Forsa-Umfrage: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/pressemeldungen/umwelt-haushalt/mehrheit-deutschlandweit-fuer-verbot-privaten-silvesterfeuerwerks-88895
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