Lebenshilfe: Rechtliche Betreuung für Menschen mit Behinderung in Gefahr
Die Sorge der Lebenshilfe ist berechtigt: Der Finanzausschuss des Bundesrates hat empfohlen, das Gesetz abzulehnen. Der Rechtsausschuss ist zu keiner Empfehlung gekommen. Zudem hat die Lebenshilfe erfahren, dass einige Länder nur zustimmen wollen, wenn zusätzlich eine Deckelung des Inflationsausgleichs auf eine begrenzte Anzahl von rechtlichen Betreuungen eingeführt wird. Ulla Schmidt: „Es ist zwar nachvollziehbar, dass die Länder vom Bund einen finanziellen Ausgleich für die Sonderzahlung fordern. Es ist aber falsch, diesen Wunsch auf dem Rücken der Menschen auszutragen, die auf rechtliche Betreuung angewiesen sind!“
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