Mit dem Kontoauszug Weihnachtsgeschenke umtauschen
Alternative zum Kassenbon
Wer seinen Kassenbon nicht mehr findet, das Geschenk jedoch mit Karte oder Smartphone bezahlt hat, der hat eine gute Alternative: denn im Kontoauszug sind die Kartenumsätze dokumentiert. Somit kann häufig auch der Kontoauszug als Nachweis für den Kauf des Weihnachtsgeschenkes genutzt werden. Der Einzelhändler hat mit der Vorlage des Kontoauszugs die Möglichkeit, den Kaufvorgang nachzuvollziehen. So steht dem Umtausch oder der Rückgabe des unpassenden Geschenks doch nichts mehr im Wege.
Kontoauszug als Nachweis für Weihnachtsspende
Doch nicht nur an der Ladenkasse ist der Kontoauszug von Bedeutung: Wer etwa zu Weihnachten einen Geldbetrag an eine Hilfsorganisation spenden will, kann sie als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Wenn die Spende überwiesen wird und dabei den Betrag von 300 Euro nicht überschreitet, genügt auch hier der Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Bei höheren Summen muss sich der Spender jedoch eine Spendenbestätigung der begünstigten Organisation auf einem amtlichen Vordruck ausstellen lassen.
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Burgstraße 28
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 1663-0
Telefax: +49 (30) 1663-1399
http://www.bankenverband.de/
Telefon: +49 (30) 1663-1286
E-Mail: kathleen.altmann@bdb.de