Neues zu Emissionsgutschriften auf dem freiwilligen Kompensationsmarkt
Warum kompensieren? Das Pariser Klimaschutzabkommen verfolgt das langfristige Ziel, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2°C zu begrenzen. Aber die bisher von den Regierungen zugesagten nationalen Klimaschutzbeiträge reichen derzeit bei weitem nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Daher können nichtstaatliche Akteure einen entscheidenden Beitrag zum internationalen Klimaschutz leisten: Sie können die internationale Ziellücke zwischen der Summe der nationalen Klimaschutzbeiträge und einem 1,5°C/2°C-kompatiblen globalen Emissionspfad verringern. Auch Unternehmen kommen an Kompensation nicht vorbei, um damit neben ihren Reduktionsmaßnahmen den Status klimaneutral zu erhalten.
Veränderungen auf dem Kompensationsmarkt seit dem Pariser Klimaschutzabkommen
Nach dem bisherigen internationalen Klimaabkommen, dem Kyoto Protokoll, hatten nur Industrie- und Schwellenländer bindende quantitative Minderungsziele, die Länder des globalen Südens hingegen nicht. Emissionsreduktionen, die dort in Klimaschutzprojekten erzielt wurden, wurden daher durch die Gastländer der Projekte nicht beansprucht.
Mit dem Pariser Klimaschutzkommen haben alle Vertragsstaaten verbindliche Minderungsziele. Diese Ziele und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung legen sie in ihren Nationally Determined Contributions (NDCs) fest. In Klimaschutzprojekten erzielte Emissionsreduktionen, auch solche, die Projektbetreiber für die freiwillige Kompensation verwenden, erfassen die Gastländer in Zukunft automatisch und berichten sie an die Vertragsstaaten als Beitrag zur Erreichung ihrer in den NDCs gesetzten Ziele.
Regeln zur Erfassung der Emissionsreduktionen
Die bei der COP26 in Glasgow beschlossenen Regeln für die freiwillige Kompensation in Artikel 6.4 des Pariser Klimaschutzabkommens schreiben zur Vermeidung von Doppelzählungen vor, dass die Gastländer von Klimaschutzprojekten die in den Projekten erzielten Emissionsreduktionen, die für die Kompensation genutzt werden sollen, in ihrer Berichterstattung ausweisen und nicht auf ihre Minderungsziele anrechnen. Dieser Vorgang wird als Corresponding Adjustment (CA) bezeichnet. Sie stellen Projekten, für die sie CA vornehmen wollen, eine formale Genehmigung (Letter of Assurance and Authorisation „LoAA“) aus, die erlaubt, dass die erzielten Emissionsreduktionen im Ausland z. B. für Kompensation genutzt werden dürfen. Kompensation ist damit nur noch mit Emissionsreduktionen möglich, für welche die Gastländer CA vornehmen und aus Projekten, für die Gastländer LoAAs ausstellen.
Meilenstein in der Registrierung von Kompensationsgutschriften
Am 15. November 2023 berichtete Gold Standard in einer Pressemittelung über die Zusammenarbeit mit Ruanda und atmosfair, durch die erstmals auf dem freiwilligen Kohlenstoffmarkt Emissionsgutschriften im Gold Standard Register mit einer Genehmigung nach Artikel 6.4 des Pariser Abkommens versehen werden konnten: Ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens. Möglich wurde dies nach Ausstellung eines Genehmigungsschreibens durch die Regierung Ruandas. Diese neue Kennzeichnung stellt sicher, dass freiwillige Maßnahmen über die nationalen Verpflichtungen hinausgehen und eine doppelte Inanspruchnahme der Ziele auf Unternehmens- und Länderebene verhindert wird.
Die ersten Gutschriften gemäß Artikel 6.4 wurden der Klimaschutzorganisation atmosfair für transformative Clean-Cooking-Projekte in Ruanda ausgestellt.
Die Regierung Ruandas hat sich verpflichtet, eine „entsprechende Anpassung" vorzunehmen, was bedeutet, dass diese Emissionsreduktionen nicht mehr auf die Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Abkommens als national festgelegte Beiträge (NDC) angerechnet werden.
Wie aus einer früheren Pressemitteilung von Gold Standard über die Vorbereitungen auf Artikel 6 hervorgeht, unternehmen Regierungen weltweit Schritte zur Einführung von Genehmigungsverfahren nach Artikel 6, und es wird erwartet, dass die Zahl der genehmigten Gutschriften im Gold-Standard-Register steigen wird.
Durch diese Gutschriften, die von den Gastländern für den internationalen Transfer zugelassen sind, kann der Privatsektor dazu beitragen, die globalen Ambitionen zu steigern, indem er sie für die freiwillige Kompensation verwendet.
Zitate
"Autorisierte Kohlenstoffeinheiten, die mit entsprechenden Anpassungen unterlegt sind, sind ein neues hochwertiges Produkt im freiwilligen Kohlenstoffmarkt. Der neue internationale Kohlenstoffmarktrahmen des Pariser Abkommens Artikel 6.4 bietet zwei Arten von Einheiten. Einheiten mit Autorisierung und entsprechenden Anpassungen und Einheiten für Minderungsbeiträge. Leider wird es einige Zeit dauern, bis der 6.4-Mechanismus voll einsatzfähig ist. Umso wichtiger ist es, dass der Gold Standard die Möglichkeit bietet, diesen sehr wichtigen Aspekt der Autorisierung der Gastgeberpartei in das Register aufzunehmen. Unternehmen und Investoren haben sich nach diesen neuen Einheiten gesehnt, und jetzt werden sie allmählich verfügbar".
(Florian Eickhold, Berater von atmosfair)
Ansprechperson
Fragen zum Thema Kompensation unter Artikel 6.4 des Pariser Abkommens beantwortet Johanna Sitter.
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