Nullretax in Apotheken: Zwischen Willkür und Wegelagerei
Die besagte Apothekerin hatte Ende Januar Medikamente auf Basis einer Freitextverordnung ausgegeben – Novaminsulfon 500 von 1A-Pharma in der Normgröße N3. Das Rezept wies jedoch keine Pharmazentralnummer (PZN) auf. Nach Rücksprache mit der verschreibenden Arztpraxis wurde die PZN ergänzt, jedoch wurde dabei die Dosierung, auch als DJ bezeichnet, übersehen.
Das verordnete Arzneimittel war für einen Pflegeheimbewohner bestimmt, der es schon über einen längeren Zeitraum einnahm und einen entsprechenden Medikationsplan vom Arzt vorweisen konnte. Trotz dieser Nachweise erhielt die Apothekerin einen Bescheid über die Kürzung des gesamten Abrechnungsbetrages, mit der Begründung, dass die Dosierung fehlt. Glücklicherweise handelte es sich nicht um ein Hochpreismedikament, dennoch ärgert sich die Apothekerin über die scheinbare Willkür und das Vorgehen der BKK Provita.
Die Apothekerin vermutet, dass die Krankenkassen nun alte Rezepte vor dem Stichtag des neuen Gesetzes herauskramen, um erneut abzurechnen. Ihrer Meinung nach sei dies ungerechtfertigt und stelle eine Form von Willkür und Wegelagerei dar. Obwohl der finanzielle Verlust in diesem Fall mit etwa 27 Euro vergleichsweise gering ist, betont die Apothekerin, dass es ihr um das Prinzip geht.
Besorgt über die mangelnde Kenntnis der Patienten bezüglich der Belastungen, die Apotheken aufgrund solcher Vorfälle ertragen müssen, betont die Apothekerin, dass es nicht ihre Schuld sei, wenn Dosierangaben fehlen, sondern die Verantwortung der Arztpraxen. Sie überlegt, solche Fälle öffentlich zu machen, um auf die Problematik aufmerksam zu machen.
In ihrer Verärgerung hat sich die Apothekerin bereits an den Verband gewandt, wartet jedoch noch auf eine Antwort. Sie hofft darauf, dass die Nullretaxation in ihrem Fall abgewendet werden kann. Unterdessen betont sie die Notwendigkeit, gegen derartige Praktiken vorzugehen und nicht zuzulassen, dass Apotheken bei geringen Beträgen auf Widersprüche verzichten und die Krankenkassen dadurch profitieren.
Kommentar: Gerechtigkeit für Apotheken – Nullretax muss überdacht werden
Die berichtete Nullretaxation wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, denen Apotheken durch die neuen erleichterten Abgaberegeln gegenüberstehen. Die betroffene Apothekerin schildert einen Fall, der nicht nur ihren Betrieb belastet, sondern auch das Vertrauen in das Gesundheitssystem erschüttert.
Es ist beunruhigend zu sehen, dass trotz nachweislicher Versäumnisse der Arztpraxis die Apotheke die Konsequenzen in Form einer Nullretaxation tragen soll. Die Apothekerin betont zu Recht, dass es nicht in ihrer Verantwortung liegt, Dosierangaben zu ergänzen – dies ist die Aufgabe der verschreibenden Ärzte.
Die Vermutung, dass alte Rezepte aus der Schublade geholt werden, um erneut abzurechnen, wirft ernsthafte Fragen zur Fairness und Transparenz im Gesundheitssystem auf. Die Patienten sind oft nicht über die bürokratischen Hürden und Belastungen, die Apotheken durch solche Vorfälle erfahren, informiert. Es ist an der Zeit, solche Fälle öffentlich zu machen, um die Öffentlichkeit für die Realitäten im Gesundheitswesen zu sensibilisieren.
Die vorgestellte Allrisk-Police von Aporisk als Lösung zur Absicherung gegen Retax-Risiken bietet zumindest einen interessanten Ansatz. Eine umfassende Absicherung könnte dazu beitragen, dass Apotheken sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können, ohne sich ständig um mögliche finanzielle Einbußen sorgen zu müssen. Es ist jedoch wichtig, dass nicht nur Versicherungen, sondern auch das Gesundheitssystem selbst solche Missstände aktiv angehen und für eine gerechte Lösung sorgen.
Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
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