Region Hannover ab Januar Waffenbehörde für 20 Kommunen
„In den vergangenen Jahren hat die Komplexität des Waffenrechts erheblich zugenommen. Sowohl mit der Einführung des Nationalen Waffenregisters als auch durch mehrere Rechtsänderungen sind die Aufgaben der Waffenbehörden deutlich erweitert worden. Die Zuverlässigkeitsprüfungen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verhinderung von Waffenbesitz durch Rechtsextremismus oder Reichsbürgertum haben stark an Bedeutung gewonnen und führen regelmäßig zu besonders aufwändigen und anspruchsvollen Prüfungen. Vor diesem Hintergrund ist es nur logisch, die Ressourcen und das Fachwissen bei einer Behörde zu bündeln“, sagt Christine Karasch, Dezernentin für Öffentliche Sicherheit der Region Hannover.
Für die fünf Kommunen Burgwedel, Gehrden, Hemmingen, Pattensen und Wennigsen lag die waffenrechtliche Zuständigkeit aufgrund der bisherigen Zuständigkeitsverordnung des Landes bei der Region Hannover. Für elf weitere Kommunen (Barsinghausen, Burgdorf, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Uetze, Wedemark) hat die Region Hannover die Aufgaben der Waffenbehörde bereits in der Vergangenheit auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung wahrgenommen. Ab Januar wird die Region Hannover dann für alle 20 Kommunen zuständig sein.
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