Rezeptur-Chaos: Finanzielle Belastungen bedrohen Apotheken
Die letzte Aktualisierung dieser Anlagen liegt bereits fünf Jahre zurück. In der Zwischenzeit sind die Einkaufspreise für pharmazeutische Stoffe erheblich gestiegen, was zu Verhandlungen zwischen DAV und den Krankenkassen führte. Leider blieben diese Verhandlungen erfolglos, und die fristgerechte Kündigung der Hilfstaxe verursacht eine Vertragslücke ab dem 1. Januar 2024.
Ab diesem Datum sollen die Preisregelungen nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in Kraft treten. Dies bedeutet eine Umstellung auf Apothekenzuschläge für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen. Der Festzuschlag bei der Abgabe unveränderter Stoffe beträgt 100 Prozent auf die Apothekeneinkaufspreise ohne Umsatzsteuer. Bei der Herstellung von Rezepturen wird ein Festzuschlag von 90 Prozent auf die Apothekeneinkaufspreise erforderlich, zusätzlich zu einem Rezepturzuschlag von 8,35 Euro (Ausnahme parenterale Zubereitungen).
Die Unsicherheit in der Branche wird durch Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Abrechnung verstärkt. Während die Apotheken die gesamte abgegebene Menge abrechnen sollen, drängen die Krankenkassen darauf, nur die verarbeitete Menge zu berücksichtigen. Diese Divergenz wurde vom GKV-Spitzenverband in den letzten Verhandlungsgesprächen mit dem DAV kommuniziert, was zu einer potenziellen Zerreißprobe zwischen den Vertragsparteien führen könnte.
Die Preise für Aqua purificata plus Zuschlag und Aqua purificata Qualitätszuschlag, die unabhängig vom Einkaufspreis geregelt sind, werfen zusätzliche Fragen auf. Die Zukunft dieser Preise im neuen Jahr bleibt unklar und trägt zur allgemeinen Unsicherheit bei, die die Apotheken in eine schwierige Lage versetzt.
Die Apotheken stehen vor einem komplexen Dilemma, in dem wirtschaftliche Realitäten, regulatorische Veränderungen und unterschiedliche Auffassungen über die Abrechnungsmethoden miteinander kollidieren. Die Patientenversorgung könnte in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn nicht bald eine Einigung erzielt wird, um einen reibungslosen Übergang ab dem 1. Januar 2024 sicherzustellen.
Kommentar:
Rezeptur-Krise: Klare Regelungen und Zusammenarbeit sind jetzt entscheidend
Die jüngsten Entwicklungen in der Apothekenlandschaft werfen einen Schatten auf die Zukunft der pharmazeutischen Versorgung in Deutschland. Die einstimmige Kündigung der Anlagen 1 und 2 zur Hilfstaxe durch den Deutschen Apothekerverband (DAV) zum Jahresende wirft nicht nur Fragen zur wirtschaftlichen Zukunft der Apotheken auf, sondern sorgt auch für Unsicherheit in Bezug auf die Patientenversorgung.
Die Herausforderungen, mit denen die Apotheken konfrontiert sind, sind vielschichtig. Steigende Einkaufspreise für pharmazeutische Stoffe und ein hoher bürokratischer Aufwand machen die Herstellung von Rezepturen zu einer wirtschaftlichen Gratwanderung. Die fehlende Einigung zwischen DAV und Krankenkassen verschärft die Situation zusätzlich und führt zu einem vertragslosen Zustand ab dem 1. Januar 2024.
Die Umstellung auf die Preisregelungen der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) könnte eine positive Entwicklung sein, wenn sie nicht von Meinungsverschiedenheiten über die Abrechnungsmethoden überschattet wäre. Die Divergenz zwischen Apotheken und Krankenkassen bezüglich der abzurechnenden Menge erhöht die Unsicherheit und wirft die Frage auf, ob die Patienten letztendlich diejenigen sind, die die Zeche für diese Uneinigkeit zahlen müssen.
Es ist jetzt entscheidend, dass die Vertragsparteien rasch zu einer Einigung kommen, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen und sicherzustellen, dass die Patienten weiterhin qualitativ hochwertige pharmazeutische Versorgung erhalten. Klarheit in den Preisregelungen und eine offene Kommunikation sind der Schlüssel, um die aktuellen Herausforderungen zu überwinden und die Zukunft der Apothekenbranche in Deutschland zu sichern.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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