Trotz Praxisschließungen müssen Ärztinnen und Ärzte Sicherstellungsauftrag erfüllen
„Wir können die Frustration der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte verstehen. Auch die Krankenhäuser stehen mit dem Rücken zur Wand, die Insolvenzwelle rollt ungebremst weiter. Die wirtschaftlichen Aussichten sind katastrophal, die Belastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immens. Wir verstehen auch, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sich zum Protest zusammenfinden. Wir bitten sie aber, bei ihrem Protest verantwortungsvoll und mit Augenmaß vorzugehen.
Bitte bedenken Sie, dass es den Krankenhäusern nicht möglich sein wird, alle hilfesuchenden ambulanten Patientinnen und Patienten in dieser Zeit in den Notaufnahmen zu versorgen. Auch bei uns ist die Personaldecke dünn, und die Belastungen sind extrem hoch.
Wir fordern die Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen Bereich deshalb auf, die Bereitschaftsdienstpraxen nicht nur wie üblich außerhalb der regulären Sprechzeiten zu öffnen, sondern während der gesamten Protestzeit. Wir alle müssen gemeinsam sicherstellen, dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten auch zwischen den Jahren immer gewährleistet ist und die Notaufnahmen in den Krankenhäusern nicht übermäßig belastet werden.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.887 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,4 Millionen Mitarbeitern. Bei 127 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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