Umfrage: Richterinnen und Richter erwarten von der Digitalisierung der Gerichtssäle Kostenvorteile für alle Prozessbeteiligten
Die Digitalisierung der Justiz macht auch vor den Gerichtssälen nicht halt. Bis zum 1. Januar 2026 müssen die Sitzungssäle mit moderner Videokonferenztechnik ausgestattet werden, um Vernehmungen und Beweisaufnahmen zu ermöglichen. „Die ZPO erlaubt Videoverhandlungen bei Zivilprozessen bereits seit 2002, aber vielerorts fehlt es noch an der entsprechenden Technik“, sagt Jan Christian Hesterberg, der als Prokurist bei Arktis sowohl den Vertrieb als auch den Bereich „e-Justice“ verantwortet. „Die Pandemie hat aber gezeigt, dass Gerichte Prozesse effizient und ortsunabhängig verhandeln können, wenn die Parteien per Video zugeschaltet werden. Durch die Förderung der Bundesregierung wird der Einsatz der Videotechnik nun beschleunigt.“
Bis Richterinnen und Richter ihre Urteile flächendeckend in hybriden oder vollständig digitalen Verhandlungen sprechen, wird es aber wohl noch etwas dauern. Laut 90 Prozent der Befragten steht die Digitalisierung in der Justiz nämlich erst ganz am Anfang. Dabei sehen viele Juristen neben den Kostenvorteilen noch weitere Chancen in der Digitalisierung der Gerichtssäle: Für knapp drei Viertel der Befragten (74 Prozent) gewinnt die Justiz dadurch ein moderneres Image, weil sie den Bürgern Mittel zur Verfügung stellt, mit denen sie aus ihrem (Arbeits-)Alltag vertraut sind. Darüber hinaus sieht die Richterschaft aber auch Vorteile für die Prozessführung in den Gerichtssälen selbst: So erwarten vier von zehn Befragten (37 Prozent) eine Beschleunigung der Abläufe, jeder Dritte rechnet mit einer Vereinfachung der Prozesse.
Die Mehrheit der Befragten (87 Prozent) bleibt jedoch skeptisch, ob dadurch auch die eigene Arbeitsbelastung reduziert wird. Zudem fürchten die Richterinnen und Richter technische Pannen während der Verhandlungen: 85 Prozent haben Sorge, dass technische Probleme die Abläufe im Prozess verzögern. Fast die Hälfte (48 Prozent) befürchtet, dass Technikprobleme im Gerichtssaal ihre Urteile anfechtbar machen könnten. „In vielen Gerichten sind die technischen Lösungen noch nicht vorhanden oder ausgereift“, sagt Jan Christian Hesterberg. „Bei der Ausstattung der Gerichtssäle mit Videokonferenztechnik sollten sich die Verantwortlichen deshalb auf einen Partner verlassen, der die speziellen Anforderungen und Besonderheiten der Justiz kennt. Er sorgt zum einen dafür, dass sich die Lösung problemlos an die Bedürfnisse und Anforderungen aller Beteiligten im Saal anpassen lässt. Und er achtet andererseits auf ein einheitliches Bedienkonzept, damit das IT-Management alle Komponenten einfach und effizient verwalten kann.“
Whitepaper „Digitaler Gerichtssaal“
Die ARKTIS IT solutions GmbH hat im Herbst 2023 Richterinnen und Richter an unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten in Deutschland zum Thema „Digitaler Gerichtssaal“ befragt. Die insgesamt 127 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen aus sieben verschiedenen Bundesländern und allen Hierarchiestufen. Ein Whitepaper mit den zentralen Ergebnissen der Umfrage steht hier zum Download bereit: www.digitaler-gerichtssaal.de
Gegründet im Jahr 1988 blickt die ARKTIS auf eine erfolgreiche Entwicklung zurück und ist heute einer der größten unabhängigen IT-Systemintegratoren in der Region Berlin – Brandenburg. Mit weiteren Standorten und Servicestützpunkten u.A. in Frankfurt, Hamburg und Schleswig-Holstein, berät die ARKTIS Kunden zu Fragen der Digitalisierung, Technischer Gebäudeausrüstung, Elektro- und Datentechnik sowie der Integration neuer Technologien.
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