UN-Forum für Wirtschaft und Menschenrechte: „Ein gerechter Übergang“
Menschenrechte, Staat und Menschenrechtsverletzungen
Die Konferenz befasste sich mit der heutigen globalen Menschenrechtslage, in der politische Konflikte, Klimawandel und technologischer Fortschritt einen Dreiklang an Herausforderungen bilden. Die Verflechtung von Klima- und Menschenrechtskrisen verdeutlicht, dass ein gerechter Übergang unabdingbar ist. Vor allem die Lieferketten standen im Mittelpunkt der Diskussionen und entpuppten sich als Risikoherd in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen. Indigene Gemeinschaften, die 80 % der verbleibenden Biodiversität[1] schützen, sind die Hauptleidtragenden von Menschenrechtsverletzungen. Sie sehen sich mit Herausforderungen wie Diskriminierung, Landraub und Ressourcenausbeutung konfrontiert und sind am stärksten durch die negativen Auswirkungen des Klimawandels bedroht. Es fällt auf, dass die bereits stark vom Klimawandel betroffenen Gemeinschaften doppelt belastet und Opfer von Klimaschutzinitiativen sind, die groß angelegte Infrastruktur- und Erneuerbare-Energien-Projekte auf ihrem Land sowie eine verstärkte Mineralienförderung umfassen. Das Forum betonte die Bedeutung des, wenn auch nur begrenzt gelebten, Rechts auf freie, vorherige und informierte Zustimmung (Free, Prior and Informed Consent – FPIC) und forderte die Unternehmen auf, mit den indigenen Gemeinschaften zusammenzuarbeiten. Der Perspektivwechsel von einer moralischen Betrachtung hin zu einer strategischen Ressourcenzuteilung ist entscheidend für die Förderung verantwortungsvoller und nachhaltiger Geschäftspraktiken.
Die Komplexität der Migration von Menschen, insbesondere als Reaktion auf den Klimawandel, macht zudem erhebliche Lücken im rechtlichen und politischen Rahmen deutlich. Die sich verschärfende Krise der Zwangs- und Kinderarbeit stellt eine Bedrohung für Männer, Frauen und Kinder dar und wird in erster Linie von privaten Wirtschaftsinteressen angeheizt. Wir schätzen, dass heute 50 Millionen Menschen Opfer moderner Sklaverei sind[2]. Betrachtet man die Arbeitnehmerrechte in diesem Zusammenhang genauer, werden drängende Probleme deutlich, darunter die Versammlungsfreiheit, der Zugang zu Abhilfemaßnahmen und grundlegende Arbeitsplatzrechte. Selbst in den am weitesten entwickelten Ländern stoßen die Arbeitnehmer bei der Wahrung ihrer Rechte und der Aushandlung fairer Arbeitsbedingungen auf Hindernisse. Das Forum betonte die Notwendigkeit stabiler Schutzmechanismen, des Rechtsschutzes und der Wiedergutmachung für Arbeitnehmer, die von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind, einschließlich solcher, die auf klimabedingte Veränderungen zurückzuführen sind.
Zukünftige Regelungen und Lösungen
Das Forum feierte das zehnjährige Bestehen der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und bekräftigte den weltweiten Standard. Die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeten UNGPs bieten mit "Protect, Respect and Remedy" einen umfassenden Rahmen, der die Verantwortung von Staaten und Unternehmen für die Menschenrechte umreißt. Auch die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der OECD[3] wurden erörtert, wobei die Notwendigkeit einer verstärkten Sorgfaltspflicht, insbesondere gegenüber indigenen Bevölkerungsgruppen, betont wurde. Die Notwendigkeit einer erhöhten Transparenz und einer Risikobewertung der Lieferketten wurde ebenfalls unterstrichen. Dies verdeutlicht die zentrale Rolle, die Unternehmen bei der Achtung und dem Schutz der Menschenrechte spielen können.
Als Ausblick rief das Forum zu innovativen Lösungen und konzertierten Bemühungen auf, um die komplexe Verflechtung von Wirtschaftstätigkeit und Menschenrechten anzugehen. In den Diskussionen wurden die Bemühungen der Offenen Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe (OEIGWG) hervorgehoben, ein „rechtsverbindliches Instrument zur Regelung der Aktivitäten transnationaler Konzerne und anderer Wirtschaftsunternehmen im Rahmen der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung“ auszuarbeiten. Die Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte wird dem UN-Menschenrechtsrat im Juni 2024 einen Bericht vorlegen, in dem die Anpassung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken (ESG) im Finanzsektor an die UNGPs untersucht werden soll.
Zum Abschluss des Forums schloss der UN-Hochkommissar für Menschenrechte mit den Worten: „Ich fordere Sie dringend auf, die Menschenrechte in den Mittelpunkt aller klimapolitischen Entscheidungen auf der COP 28 und darüber hinaus zu stellen.“
[1] The Role of Indigenous Peoples in Biodiversity Conservation, Claudia Sobrevila, The World Bank, Mai 2008
[2] Global Estimates of Modern Slavery report, Internationale Arbeitsorganisation, September 2022
[3] Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development)
Disclaimer
Dieser Kommentar dient ausschließlich zu Informations- und Bildungszwecken. Die von der La Française Gruppe geäußerten Meinungen beruhen auf den aktuellen Marktbedingungen und können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Diese Meinungen können von denen anderer Anlageexperten abweichen. Herausgegeben von La Française AM Finance Services mit Hauptsitz in 128 boulevard Raspail, 75006 Paris, Frankreich, einem von der Autorité de Contrôle Prudentiel als Wertpapierdienstleistungsunternehmen regulierten Unternehmen, Nr. 18673 X, einer Tochtergesellschaft von La Française. La Française Asset Management wurde von der AMF unter der Nr. GP97076 am 1. Juli 1997 zugelassen.
Dolphinvest Consulting GmbH
Schwindstraße 10
60325 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 339978-0
Telefax: +49 (69) 339978-23
http://www.dolphinvest.eu
La Française Systematic Asset Management GmbH
Telefon: +49 (69) 975743-03
E-Mail: btomlinson@la-francaise.com
Telefon: +49 (69) 339978-13
E-Mail: hrauen@dolphinvest.eu