Wandern auf eigene Gefahr
Beim Wandern auf dem Harzer Hexenstieg wurde ein Mann durch einen herabstürzenden Baum schwer verletzt. Schadensersatz muss die Stadt Thale in Sachsen-Anhalt, zu der das Gebiet gehört, aber nicht zahlen. ARAG Experten verweisen auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach Wandern im Wald auf eigene Gefahr erfolgt (Az.: VI ZR 357/21).
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