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Auszeichnung für die vorbildliche Durchführung von Berufungsverfahren

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat der Universität der Bundeswehr München (UniBw M) für weitere fünf Jahre das Gütesiegel für faire und transparente Berufungsverhandlungen zugesprochen. Die UniBw M hat damit zum zweiten Mal das nach fünf Jahren anstehende Re-Audit-Verfahren erfolgreich durchlaufen. Inhaber des DHV-Gütesiegels ist sie bereits seit dem 9. Dezember 2015.

Nach Einschätzung des DHV ist das Berufungsmanagement an der UniBw M weiterhin sehr gut aufgestellt. Eine stets ansprechbare Hochschulleitung sowie eine stark serviceorientierte Verwaltung hätten daran einen entscheidenden Anteil. Unverändert würden auf Seiten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die sehr gute Vorbereitung auf das zentral geführte Verhandlungsgespräch und die sehr konstruktiven Berufungsverhandlungen gelobt, bei denen sich die Gesprächspartner stets auf "Augenhöhe" begegneten. Die umsichtige und rundum erfolgreiche Berufungspolitik mit guten bis sehr guten Ausstattungs- und Besoldungspaketen lasse sich auch daran erkennen, dass die UniBw M in drei von vier Fällen die Erstplatzierte oder den Erstplatzierten auf einer Berufungsliste auch tatsächlich gewinnen könne. Die Erfolgsquote bei Bleibeverhandlungen sei mit 85,7 Prozent auch im bundesweiten Vergleich zu anderen Universitäten "hervorragend", so der DHV.

"Das DHV-Gütesiegel hat dazu beigetragen, dass bei den Berufungsverhandlungen eine noch stärkere Betonung der Willkommenskultur und eine noch intensivere Befassung mit den individuellen Wünschen der Neuberufenen praktiziert wird", erklärte die Präsidentin der UniBw M, Professorin Dr. Eva-Maria Kern. "Ziel ist es, mit den Rufinhaberinnen und Rufinhabern ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, das auf Wertschätzung basiert, und ihnen auch dadurch die Vorzüge einer eher kleinen Universität von Anfang an zu vermitteln.

Ein besonderes Lob sprach der DHV der UniBw M dafür aus, dass sie insbesondere mit der Einrichtung eines Berufungsportals mit einem Berufungsmonitor die Verfahrenstransparenz erhöht habe. Sehr zu begrüßen sei zudem, dass generell auch Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren durch einen persönlichen Gesprächstermin bei der Hochschulleitung aufgewertet würden. Ein zusätzlicher Pluspunkt bestehe darin, dass Erstberufungen an der UniBw M regelmäßig bei begründetem Antrag in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und nicht – wie sonst durchaus üblich – auf Zeit erfolgten. Als einen Ausweis gelebter Willkommenskultur wertete es der DHV schließlich, dass die UniBw M die erfolgreiche, aber pandemiebedingt unterbrochene Praxis wieder aufnehmen wolle, zweimal im Jahr einen "Welcome Day" für alle neu Beschäftigten an der UniBw M durchzuführen sowie alle Neuberufenen unter Einschluss der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren nach ca. einem halben Jahr Dienstzeit zu einemgemeinsa men Abendessen einzuladen.

Das Re-Audit-Verfahren basiert auf dem Gütesiegel-Verfahren, dessen wesentliche Grundlage ein gewichteter Fragebogen mit 42 Fragen ist, sowie zusätzlichen speziellen Re-Audit-Fragestellungen, die der DHV auf Grund seiner Beratungserfahrung in Berufungsverfahren entwickelt hat. Der DHV berät Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ca. 70 Prozent aller Berufungs- und Bleibeverhandlungen in Deutschland. Der Schwerpunkt in der Bewertung wurde auf Fairness, Wertschätzung, Transparenz und Verlässlichkeit in den Berufungs- und Bleibeverhandlungen gelegt. Stellungnahmen der begutachteten Universität flossen in die Bewertung ebenfalls ein. Hinzu kamen Interviews mit an die UniBw M berufenen Professorinnen und Professoren zu ihren Erfahrungen im Berufungsverfahren sowie das Erfahrungswissen der DHV-Justitiarinnen und Justitiare.

Neben der UniBw M sind bislang die RWTH Aachen, die Universität zu Köln, die TU Kaiserslautern, die FernUniversität in Hagen, die Universität Duisburg-Essen, die Universität Bremen, die Universität Siegen, die Universität Hannover, die Universität Hohenheim, die Universität Münster, die Universität Bayreuth, die BTU Cottbus, die Universität Wuppertal, die Universität Mainz, die TU Chemnitz, die Universität Passau, die TU Ilmenau, die TU Braunschweig und die TH Köln mit dem DHV-Gütesiegel für transparente und faire Berufungsverhandlungen ausgezeichnet worden. Darüber hinaus ist dem Fachbereich Medizin der Goethe-Universität Frankfurt und dem Universitätsklinikum Frankfurt das DHV-Gütesiegel für faire und transparente Berufungsverfahren in der Hochschulmedizin zugesprochen worden.

Weitere Informationen zum DHV-Gütesiegel gibt es unter: http://www.hochschulverband.de/cms1/guetesiegel.html 

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