BDZV und MVFP begrüßen die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in Sachen „Google Shopping“
„Die Schlussfolgerungen bestätigen den 2021 erstmals gerichtlich auf europäischer Ebene anerkannten Missbrauch der Marktmacht von Google“, erklärten BDZV und MVFP. „Wir sind zuversichtlich, dass der Gerichtshof den Empfehlungen der Generalanwältin folgen wird, um den freien Wettbewerb, die Anbieter digitaler Inhalte und die Innovationskraft Europas zu schützen.“
Die Kommission hatte ihr Verfahren gegen Google im Jahr 2010 eingeleitet und reagierte damit insbesondere auch auf eine Beschwerde von BDZV und VDZ vom November 2009. Die Verlegerverbände haben seitdem das Verfahren kontinuierlich unterstützt und sich insbesondere gegen einen anfangs geplanten Vergleich mit Google gewandt.
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) vertritt als Spitzenorganisation die Interessen der Zeitungsverlage und digitalen Publisher in Deutschland und auf EU-Ebene. Mit ihren Print- und Digitalausgaben erreichen die deutschen Zeitungen wöchentlich 57,5 Millionen Menschen. Damit ist Deutschland der größte Zeitungsmarkt Europas und der fünftgrößte der Welt.
BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Markgrafenstraße 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (30) 726298-0
http://www.bdzv.de
Leiterin Kommunikation
Telefon: +49 (30) 726298214
E-Mail: pasquay@bdzv.de