Bildung & Karriere

Beschwerdemanagement in den Jobcentern für eine Verbesserung der Zusammenarbeit nutzen

Die Anliegen der Menschen ernst nehmen: Die meisten Jobcenter gehen professionell damit um, wenn Bürgergeldbeziehende unzufrieden sind und sich beschweren. Der Deutsche Verein unterstützt dies und hat dafür Empfehlungen für Jobcenter in ganz Deutschland herausgegeben.

Den Lebensunterhalt und das Wohnen sichern, in sozialen Problemlagen unterstützen und in Qualifizierung oder Arbeit vermitteln: „Die tägliche Arbeit in den Jobcenter ist anspruchsvoll“, hebt Dr. Irme Stetter-Karp hervor, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Die Fachkräfte in den Jobcentern beraten und unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen in persönlichen Gesprächen. Da kommt es unvermeidlich auch zu Spannungen und Konflikten.“

Der Deutsche Verein hat deshalb Empfehlungen für Jobcenter in ganz Deutschland herausgegeben. Genutzt werden können diese für die Einrichtung eines professionellen Beschwerdemanagements sowie eines Schlichtungsverfahren. Konkreter Anlass ist die Einführung des Bürgergeld-Gesetzes in diesem Jahr. Nach diesem Gesetz sollen Bürgergeldbeziehende stärker als bisher „auf Augenhöhe“ beraten und unterstützt werden. Das macht auch einen veränderten Umgang mit Konflikten und Spannungen erforderlich.

In seinen Empfehlungen für die Jobcenter plädiert der Deutsche Verein für eine neue Sichtweise – Beschwerden sind nicht einfach etwas Lästiges, zu Vermeidendes, sondern eine „Aufforderung zum Dialog“. Sie sind Anlass, die Zusammenarbeit zu verbessern. Hierzu müssen die Fachkräfte auch in schwierigen Situationen beraten und unterstützen können. Sie brauchen ein professionelles Beschwerdemanagement im Rücken, das – im Jobcenter fest verankert – verlässliche Wege aufzeigt, mit Beschwerden umzugehen. Einrichtungen außerhalb des Jobcenters, an die sich Bürgergeldbeziehende wenden können, wie Ombudsstellen oder soziale Beratungsstellen, sollten als Partner in das Beschwerdemanagement einbezogen werden. Kommen die beratenden Fachkräfte im Jobcenter nicht weiter, sollen sie, wie auch die beratenen Bürgergeldbeziehenden, eine fachkundige Mediation anrufen können.  

„Beschwerden ernst zu nehmen und aktiv auf ihre Lösung hinzuwirken, heißt gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Das Handeln der Jobcenter wird verständlicher und nachvollziehbarer. Das trägt letztendlich auch zum Bürokratieabbau bei“, erläutert Dr. Irme Stetter-Karp. Mit seinen Empfehlungen bietet der Deutsche Verein deshalb Jobcentern Begleitung an, Beschwerdemanagement als Bestandteil ihrer Organisationskultur zu etablieren.

Die vollständigen Empfehlungen sind unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2023/dv-1-23_beschwerdemanagement_sgb_ii.pdf abrufbar.

Über Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin-Mitte
Telefon: +49 (30) 62980-0
Telefax: +49 (30) 62980-150
http://www.deutscher-verein.de

Ansprechpartner:
Josefin Heddrich
Telefon: +49 (30) 62980-627
Fax: +49 (30) 62980-9627
E-Mail: josefin.heddrich@deutscher-verein.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel