Crowdfunding: Ein Fünftel mit Total- oder Teilverlusten
Betrachtet wurden alle Vermögensanlagen von 2015 bis einschließlich 2022 in Form von Schwarmfinanzierungen, die über Crowdfunding-Plattformen vermittelt werden sollten. Anlegerinnen und Anleger haben gut 2 Milliarden Euro in sie investiert, in der Regel in besondere Formen von Darlehen an Unternehmen, wie Immobilien-Projektgesellschaften. Bei den 2.760 zum Vertrieb gedachten Angeboten gab es bis Oktober 2023 255 Insolvenzfälle. Mehr als 50 Millionen Euro Anlegergeld waren 2023 davon betroffen. Zudem gab es bei mehr als 300 verspätete oder geringer als geplante Zahlungen. Damit drohen bei gut einem Fünftel Total- oder Teilausfälle für Anleger oder sind bereits eingetreten.
Besonders riskant sind Vermögensanlagen mit qualifiziertem Nachrang. Unternehmen können dann fällige Zahlungen an Anleger schon aussetzen, wenn ihnen dadurch eine Insolvenz drohen würde. Läuft es nicht wie geplant, verlieren Anleger schnell Geld. Daher empfiehlt Finanztest, nur so viel zu investieren, dass ein möglicher Totalverlust verkraftet werden kann.
Gesellschaften mit Crowd-Vermögensanlagen müssen ihren Jahresabschluss sechs Monate nach dem Geschäftsjahresende beim elektronischen Bundesanzeiger (unternehmensregister.de) einreichen. Von den 255 insolventen Gesellschaften taten das aber nur 18 im Jahr vor der Insolvenzanmeldung. Anleger sollten daher bei den Unternehmen und den Plattformen nachfragen, falls die Zahlen nicht fristgerecht vorliegen. Möglich ist auch eine Beschwerde beim Bundesanzeiger oder beim Bundesamt für Justiz.
Gibt es Probleme oder Ungereimtheiten, sind die Kosten für einen Rechtsstreit im Vergleich zur Anlagesumme oft sehr hoch. Daher raten die Finanztest-Experten, sich mit anderen Anlegern zusammenzuschließen. In einem Fall ist erstmals eine Klage als Kapitalanlegermusterverfahren geplant.
Der Bericht zum Crowdfunding findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/crowdfunding.
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