Die Deutsche Kinderhilfe ist schwer enttäuscht – Deutscher Bundestag lehnt Antrag auf rechtssichere Speicherung von IP-Adressen ab
Aus Sicht der Deutsche Kinderhilfe-die ständige Kindervertretung ist diese Entscheidung ein Schlag ins Gesicht des Kinderschutzes in Deutschland, da sie schwerwiegende Folgen mit sich bringt. „Es ging bei dieser Abstimmung nicht um mehr Schutz für personenbezogene Daten, wie es das Dokument des Rechtsausschusses suggeriert. Dieser wurde längst schon auf allen Ebenen zu weitaus geringerwertigen Zwecken eingeschränkt“, stellt der Ehrenvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe Rainer Becker klar.
Tatsächlich wurden und werden Daten schon seit Jahrzehnten auf Vorrat vorgehalten, um auf sie bei Bedarf, unter anderem für die Strafverfolgung, zurückgreifen zu können, wie bei Fingerabdruckdateien, Meldescheinen, Einreisedaten, Zulassungsdaten und weiteren. Dies geschieht in aller Regel sehr langfristig und im Falle relativ geringer Anlässe ohne Richtervorbehalt. „Bei der IP-Adressenspeicherung, die zur Abstimmung stand, ging es um ein deutlich gewichtigeres Thema, nämlich den Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch und damit vor allem anderen um Gefahrenabwehr. Es ging aber auch um die konkrete Möglichkeit für die zuständigen Ermittlungsbehörden, eine Strafverfolgung überhaupt zu gewährleisten. Zur Abstimmung stand dabei lediglich eine zeitlich befristete Speicherung bei einer schweren Straftat wie der Kinderpornografie und unter einem Richtervorbehalt. Dies ist aus meiner Sicht rechtlich unproblematisch“, so Becker.
Die Deutsche Kinderhilfe teilt hier die Antragsbegründung der Unionsfraktion, dass bei der Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie im Internet die IP-Adresse häufig die einzige Spur zum Täter ist.
„Ein wichtiger Fakt ist aus unserer Sicht auch, dass aufgrund der aktuell fehlenden Speicherpflicht zu oft Daten nicht mehr vorhanden sind, wenn Ermittlungsbehörden erste Hinweise auf Missbrauchstaten erhalten“, erklärt Rainer Becker und verweist auf die Stellungnahme der Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), die auf genau diese Probleme in der Ermittlungspraxis hinweist. So heißt es dort, diese Praxis führe unter Umständen auch dazu, dass andauernde Missbrauchstaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen nicht unterbunden werden können. Abgesehen vom Leid der Opfer bedeute dies eine nicht unerhebliche Frustration und Belastung für die ermittelnden Kolleginnen und Kollegen, die trotz vorhandener IP-Adressen keine Identifizierung der Täter vornehmen können. Aus Sicht der Deutschen Kinderhilfe ein unhaltbarer Zustand.
Offenbar hatten Reizworte wie Vorratsdatenspeicherung, die mit dem Thema verbunden sind, wie bei vielen Menschen – auch bei den meisten Abgeordneten – eine abschreckende Wirkung gezeigt. Aus Sicht der Deutschen Kinderhilfe sind dies jedoch irrationale Ängste, für die es im Zusammenhang mit dieser Abstimmung keine Grundlage gab.
„Ich beklage hier die Unehrlichkeit der bisherigen Diskussionen und auch der gestern in Berlin geführten Debatte. Falsche oder verfälschte Informationen haben dabei genauso wenig etwas zu suchen, wie naive Alternativvorschläge, z. B., dass man die Aktivitäten stattdessen auf mehr Prävention konzentrieren solle. Die ist zwar richtig und wichtig, kann aber nicht die Verfolgung von Straftätern ersetzen. Zudem ist die beste Prävention von sexuellem Missbrauch eine optimale Intervention in Fällen von sogenannter Kinderpornografie. Denn Fakt ist, dass diese oft entscheidende Hinweise auf Missbrauchstaten bzw. -täter liefert. Ich hätte mir gewünscht, dass sich die Abgeordneten über die Notwendigkeit der Möglichkeit der IP- Adressenspeicherung informiert hätten, um unsere Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen.
„Durch die Ablehnung des Antrags werden die Ermittlungsbehörden einmal mehr in ihrer Arbeit ausgebremst, was für mich ein folgenschwerer Fehler und ein Tiefschlag für den Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch ist“, so der Ehrenvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe.
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