Entscheidungssicherheit für Eltern: STIKO erweitert Impfempfehlung für Meningokokken-Schutz
Meningokokken-Erkrankungen sind zwar sehr selten, sie können aber innerhalb von wenigen Stunden zu einer lebensbedrohlichen Hirnhautentzündung (Meningitis) oder Blutvergiftung (Sepsis) mit schweren Folgen wie Narben und Amputationen führen.3 Babys und Kleinkinder können frühzeitig mit den beiden empfohlenen Standardimpfungen gegen Meningokokken B und Meningokokken C geschützt werden. Zusätzlich möglich ist die Meningokokken-ACWY-Impfung, welche vor allem bei Reisen empfohlen wird. Für die meisten Erkrankungen in Deutschland sind Meningokokken B mit etwa 62 Prozent verantwortlich, gefolgt von Y, W und C.4
Kinderärztin bzw. -arzt nach Empfehlung fragen
Die Empfehlung der STIKO hat eine hohe Relevanz, wenn es um eine Impfentscheidung geht. Vor allem aber dem Gespräch mit der Kinderärztin oder dem -arzt kommt eine entscheidende Rolle bei der Impfaufklärung zu. Mit ihrer Expertise und Erfahrung tragen sie wesentlich dazu bei, dass Müttern und Vätern die Unsicherheit genommen wird, für ihre Kinder eine Impfentscheidung zu treffen. Beim Termin mit der Kinderärztin bzw. dem -arzt sollten Eltern nach einer klaren Empfehlung fragen.
Als Hilfe für das Aufklärungsgespräch steht für Eltern eine Checkliste zum Download bereit, um die wichtigsten Fragen griffbereit zu haben.
Bereits jetzt hohe Wahrscheinlichkeit der Kostenerstattung
Mit einer Impfempfehlung durch die STIKO hängt auch die Kostenübernahme zusammen. Die Meningokokken-C-Impfung wird bereits von allen Krankenkassen übernommen. Die ab sofort ebenfalls standardmäßig empfohlene Meningokokken-B-Impfung wurde auch schon vorher von vielen Kassen erstattet. Nach der STIKO-Empfehlung folgt nun der einige Monate andauernde, offizielle Prozess bis zur Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie, womit die Meningokokken-B-Impfung eine allgemeine Pflichtleistung für alle gesetzlichen Krankenkassen wird. Eltern sollten direkt bei ihrer Krankenkasse nachfragen – durch die erweiterte STIKO-Empfehlung besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Kosten schon zum jetzigen Zeitpunkt erstattet werden. Einige Krankenkassen erstatten auf Anfrage auch die Kosten für die Meningokokken-ACWY-Impfung, welche vor allem bei Reisen empfohlen wird. 5
Steckbrief Meningokokken
• Meningokokken-Bakterien können eine Hirnhautentzündung (Meningitis) und/oder eine Blutvergiftung (Sepsis) auslösen. Sie werden durch Tröpfcheninfektion (z. B. Niesen, Husten, Küssen) von Mensch zu Mensch übertragen.2
• Meningokokken-Erkrankungen sind zwar sehr selten, sie können aber innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Auftreten der ersten Symptome zum Tode führen.6
• Babys und Kleinkinder sind besonders gefährdet, an Meningokokken zu erkranken, weil ihr Immunsystem noch nicht vollständig ausgereift ist.2
• In Deutschland versterben bis zu 10 Prozent aller Betroffenen trotz intensivmedizinischer Versorgung.7 Bei 10 bis 20 Prozent aller Patient*innen einer Meningokokken-Meningitis kommt es im Anschluss zu Komplikationen wie Krampfanfällen oder Taubheit, bei Kindern gegebenenfalls auch zu Entwicklungsstörungen.3 Zu möglichen Folgen zählen der Verlust von Gliedmaßen und Vernarbungen.2
• Gegen die in Deutschland am häufigsten vorkommenden Meningokokken-Gruppen A, B, C, W und Y stehen Impfungen zur Verfügung. Ab sofort sind die Impfungen gegen Meningokokken B und C standardmäßig von der STIKO empfohlen. Die Impfungen sollten frühestmöglich durchgeführt werden, da das höchste Erkrankungsrisiko für Babys und Kleinkinder besteht. Eltern älterer Kinder sollten sich auch über Nachholimpfungen informieren.
Eltern sollten ihre Kinderärztin bzw. ihren -arzt jetzt auf die unterschiedlichen Meningokokken-Impfungen ansprechen und nach ihrer/seiner Empfehlung fragen. Weitere Informationen unter: www.meningitis-bewegt.de.
1 RKI: „Epidemiologisches Bulletin 03/2024“. Verfügbar unter: https://bit.ly/3O6N2PX. Januar 2024.
2 Deutsches Grünes Kreuz: „Häufige Fragen und Antworten zu Meningokokken-Erkrankungen". Verfügbar unter: https://bit.ly/2X7aroA. Januar 2024.
3 BZgA: „Erregersteckbrief Meningokokken“. Verfügbar unter: https://bit.ly/34WO5Zw. Januar 2024.
4 RKI: SurvStat@RKI 2.0, https://survstat.rki.de. Stand: Epidemiologisches Jahrbuch 2022. Fallzahlen gemäß Referenzdefinition; Meldepflicht gemäß IfSG; Meningokokken-Erkrankungen mit Angabe der Serogruppe. Januar 2024.
5 RKI: „Ratgeber Meningokokken“. Verfügbar unter: https://bit.ly/2CDBI8G. Januar 2024.
6 WHO: „Fact Sheet Meningococcal meningitis”. Verfügbar unter: https://bit.ly/2rA9JVb. Januar 2024.
7 RKI: „Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2019“. Verfügbar unter: https://bit.ly/3dkU3e7. Januar 2024.
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