Forderungen der Städte und Gemeinden zum Hochwasser: Schnell handeln, aber mit Weitsicht
Auch wenn das Hochwasser vielerorts nur langsam zurückgeht oder teilweise sogar noch steigt, können im Sinne der Lessons learned bereits jetzt die ersten Lehren aus der Bewältigung dieser Krise gezogen werden, wie der Verband festhält. Aus Sicht der niedersächsischen Städte und Gemeinden gibt es perspektivisch in folgenden Bereichen Nachbesserungsbedarf, um auf künftige Ereignisse besser vorbereitet zu sein:
- Fluthilfefonds für kommunale Schadensbeseitigung
- Berücksichtigung klimaanpassungsbedinger Zusatzkosten
- Mehr Mittel für den Hochwasserschutz im Binnenland, insb. zum Neubau und vor allem zur Ertüchtigung von Deichen, Dämmen und Rückhaltebecken
- Förderung von mobilen Hochwasserschutzsystemen als wesentlicher Teil kommunaler Hochwasserschutzmaßnahem
- Ausbau der natürlichen Wasserrückhalte-Flächen wie Retentionsräume
„Nur durch ein Zusammenspiel vieler kleiner Maßnahmen wird auch in Zukunft ein umfassender Schutz gewährleistet werden können. Hierfür braucht es Weitsicht. Für die Finanzierung all dessen werden wir wohl über die Mechanismen der Schuldenbremse reden müssen. Ohne das wird es nicht funktionieren. In jedem Falle wird es nicht ausreichen, die finanziellen Hilfen für Hochwasser-Geschädigte nur auf Privatpersonen zu beschränken, sondern es muss auch die beschädigte kommunale Infrastruktur in den Blick genommen werden. Wir stehen für Gespräche bereit,“ so Trips abschließend.
Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Der Verband spricht für über 400 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Über 15.000 von 22.000 gewählten Mandatsträger:innen repräsentieren die genannten Gebietskörperschaften.
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund NSGB
Arnswaldtstr. 28
30159 Hannover
Telefon: +49 (511) 30285-0
Telefax: +49 (511) 30285-830
http://www.nsgb.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (511) 30285-44
E-Mail: meyn@nsgb.de