Bildung & Karriere

Gewerkschaft NGG: „Dann wird Arbeitskampf unausweichlich“

„Die Arbeitgeber haben jetzt zwei Wochen Zeit, den Schlichterspruch anzunehmen. Tun sie das nicht, wird ein Arbeitskampf unausweichlich.“ Das hat Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), gestern nach Beendigung von zweitägigen Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie in München gesagt. Mit Ablauf der zweiwöchigen „Erklärungsfrist“ zum gestrigen Schlichterspruch endet auch die Friedenspflicht. Die Gewerkschaft NGG beginne deshalb bereits in der kommenden Woche mit den Vorbereitungen für die Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen, so NGG-Verhandlungsführer Freddy Adjan. 

Nach erfolglosen Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten der deutschen Cigarettenindustrie im November 2023, hatten die Tarifvertragsparteien vereinbart, die Verhandlungen unter Mitwirkung des als Schlichter fungierenden Präsidenten des Landesarbeitsgerichts München, Dr. Harald Wanhöfer, fortzuführen. Der nach mehrstündigen Verhandlungen in der Nacht auf Donnerstag von Dr. Harald Wanhöfer verkündete Schlichterspruch sieht unter anderem Lohnsteigerungen für alle Beschäftigten von 250 Euro pro Monat vor. Die Ausbildungsvergütungen in der Branche sollen um 140 Euro monatlich steigen. Die Tarifkommission der Gewerkschaft NGG hat dem Schlichterspruch vor Ort zugestimmt.

Hintergrund:

Die Gewerkschaft NGG und der Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie (www.adc-online.de) verhandeln über einen neuen Tarifvertrag für die rund 6.000 Beschäftigten der vier in Deutschland tätigen Unternehmen Reemtsma, Japan Tobacco International (JTI), British American Tobacco (BAT) und Philip Morris.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Haubachstr. 76
22765 Hamburg
Telefon: +49 (40) 38013-0
Telefax: +49 (40) 38926-37
http://www.ngg.net

Ansprechpartner:
Jonas Bohl
Telefon: +49 (40) 38013-106
Fax: +49 (40) 38013-220
E-Mail: jonas.bohl@ngg.net
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel