Haus & Grund Hessen: Geplantes Gesetz gegen Leerstand ist nutzlose und teure Symbolpolitik
„Welche Untersuchungen auch immer man sich ansieht – alle sprechen dafür, dass Hessen absolut nicht zu den Hochburgen der Wohnungsleerstände gehört“, so Ehrhardt. Er bezieht sich unter anderem auf den CBRE-Empirica-Leerstandsindex, den das Maklerunternehmen CBRE und das Forschungsinstitut Empirica regelmäßig fortschreiben. Er stellt für 2022 einen bundesweiten Leerstand von 2,5 Prozent der Wohnungen fest. Mit 1,5 Prozent liegt Hessen deutlich darunter – ein Wert, den auch die globale Datenbank Statista ermittelt hat. Frankfurt gehört laut Leerstandsindex mit 0,2 Prozent zu den Städten mit den bundesweit geringsten Leerstandsquoten – nur in München sind demnach mit 0,1 Prozent weniger Wohnungen ungenutzt.
„Auch die Landeshauptstadt selbst erkennt kein Leerstandsproblem“, so Ehrhardt. Das Wiesbadener Amt für Statistik und Stadtforschung hat für den Bericht „Wohnen in Wiesbaden: Immobilienmarkt und Mietpreise 2022“ Zahlen bis 2021 ausgewertet und kommt zu dem Schluss: „In Wachstumsregionen, zu denen auch das Rhein-Main-Gebiet und somit die Landeshauptstadt zählen, lag der marktaktive Leerstand durchschnittlich bei 1,4 Prozent. Wiesbaden liegt mit 1,7 Prozent im Jahr 2021 nur leicht über diesem Durchschnittswert.“ Die Studie nennt das eine „akzeptable Fluktuationsreserve“, die auf einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt üblicherweise bei etwa zwei bis drei Prozent angesetzt werde.
Ehrhardt: „Ein Gesetz gegen Leerstand wäre ein politisches Ablenkungsmanöver – denn Leerstand ist offensichtlich in Hessen, der Rhein-Main-Region und den Universitätsstädten kein Problem. Der tatsächliche Mangel an preiswertem Wohnraum hat andere Gründe. Stattdessen sollte endlich durch Beseitigung bürokratischer Hürden das seit Langem brachliegende Potenzial durch Aufstockung und Dachgeschossausbau genutzt werden. Wirksam wäre auch die flexible Umwandlung von Büroflächen in Wohnraum, denn da sind die Leerstände nach der Pandemie unübersehbar.“
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