Keine konfliktfreien Flächen für Windkraft in Berlin
Dazu kommentiert Rainer Altenkamp, 1. Vorsitzender des NABU Berlin „Die Potenzialstudie von Bosch & Partner zeigt deutlich, dass das vorgeschriebene Ziel der Bundesregierung auf der Berliner Landesfläche nicht ohne massive Schäden für Natur- und Artenschutz umsetzbar wäre. Berlin sollte daher nicht auf Teufel komm raus Windräder auf schon jetzt umkämpfte Flächen stellen, sondern sich dringend mit anderen Lösungen beschäftigen!“ Dazu gehören sowohl eine Analyse des Potenzials zwar deutlich leistungsschwächerer, aber naturverträglicher Windenergieanlagen (WEA) auf Dächern sowie andere nachhaltige Energien wie die Photovoltaik, die sich in Berlin weitestgehend konfliktfrei ebenfalls auf Dächern ausbauen ließe.
Studie nimmt Natur ernst – an den meisten Stellen
Die Studie von Bosch & Partner enthält erfreulicherweise viele Punkte, die auch der NABU Berlin zum Thema Windkraft bereits gefordert hat. So spart die Studie bestehende Naturschutzgebiete aus und ordnet geplanten Naturschutzgebieten das höchste Konfliktrisiko zu. Darüber hinaus haben auch Standorte mit Fledermaus-Winterquartieren den höchsten Konfliktwert, was den hohen Schutzstatus dieser Quartiere unterstreicht.
Die Analyse enthält jedoch auch zahlreiche Festlegungen, die der NABU Berlin massiv kritisiert. So werden Camping-, Sport- und Erholungsflächen als Tabuflächen für die Errichtung von WEA behandelt, Landschaftsschutzgebiete, die ebenfalls der Erholung dienen, jedoch nicht. „Das ist so für uns nicht nachvollziehbar“, sagt Altenkamp. Außerdem wird um die Erholungsflächen eine Pufferzone von 400 Metern angesetzt, um Naturschutzgebiete jedoch nur 200 Meter. „Naturschutzgebiete und auch Vogelschutzgebiete müssen mit einer 500 Meter breiten Pufferzone geschützt werden.“
Das im Vorwort der Studie genannte Ziel, bis zu 75 Prozent der Windeignungsflächen in ein anderes Bundesland zu verlagern, begrüßt der NABU Berlin. „Der Dialog mit anderen Bundesländern muss Priorität haben“, so Altenkamp. Sollte Berlin am Ende aber doch wie derzeit vorgesehen 446 Hektar der Landesfläche für WEA ausweisen, müssten stark vorbelastete Flächen wie etwa Gewerbegebiete Vorrang haben.
NABU Berlin kritisiert Bundesregierung
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz der Bundesregierung verpflichtet die Länder, völlig schematisch und unflexibel einen bestimmten Flächenanteil für die Errichtung von WEA auszuweisen. Besonders in Stadtstaaten wie Berlin ist eine solche schematische Flächenausweisung ohne massive Schäden für Natur- und Artenschutz schlicht nicht möglich. Zudem ist weder gesetzlich geregelt, wie viel Strom durch die WEA auf dieser Fläche erzeugt werden soll, noch haben die Länder die Möglichkeit, stattdessen regenerative Energie auf andere Weise zu gewinnen, zum Beispiel durch Photovoltaik.
Vor allem in Städten muss nach Ansicht des NABU Berlin jedoch auch eine Verbesserung der CO2-Bilanz durch Energieeinsparung und andere Maßnahmen möglich sein. „Wir fordern den Senat daher auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dieses Gesetz in der vorliegenden Form abzuschaffen und stattdessen eine Regelung zu verabschieden, die den Bundesländern CO2 -Einsparziele vorgibt, deren Umsetzung ihnen selbst überlassen bleibt“, so Altenkamp.
Weitere Informationen
- Positionspapier Windkraft: https://berlin.nabu.de/stadt-und-natur/stadtentwicklung/33743.html
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