KH-Reform: Was darf in Zukunft noch stationär operiert werden?
Zum 1. Januar 2024 sollte die Krankenhausreform ursprünglich in Kraft treten. Angesichts des Streits zwischen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und seinen Länderkollegen, der sich in den vergangenen Wochen immer weiter zugespitzt hat, konnte dieser Termin aber nicht gehalten werden. Selbst Lauterbach rechnet nicht mehr mit einer Einigung vor Ostern und auch dies scheint, fragt man die Länder, aktuell wenig wahrscheinlich.
Zur Ambulantisierung von Operationen gäbe es viele Möglichkeiten, doch es hapert an der Umsetzung.
Berger: „Zu den entscheidenden Themen gibt’s derzeit jeden Tag eine andere Botschaft. Ich sehe keinen roten Faden. Und selbst Reformen, die stehen, werden erst ab 2029 scharf geschaltet. Es gibt weder für Klinik-Ärzte noch für Niedergelassene eine Klarheit.“
Und obwohl immer noch nicht klar ist, wie mehr ambulant operiert werden soll, gibt’s auf der anderen Seite bereits ein chaotisches Krankenhaussterben, Hybrid-DRG bringen alles vollends zum Erliegen. Die Bezahlung der OP-Leistungen ist weiter unklar. Ärzte operieren dort am besten, wo es gute Bedingungen für sie gibt. Die Versorgungsangebote sind also nicht an den Patienten orientiert. So stehen wir wieder vor dem gleichen Problem wie bisher.
Und: „In Flächenregionen wird die Versorgung noch schlimmer werden“, warnt Berger.
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