Allgemein

Krisensituation in Apotheken: Retaxations-Risiken und rechtliche Unsicherheiten

Im aktuellen Kontext der Kündigung der Hilfstaxe sehen sich Apotheken in Deutschland mit einer komplexen Situation konfrontiert, die nicht nur finanzielle Unsicherheit, sondern auch rechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Die zentrale Frage, ob weiterhin eine Abrechnung nach Anlage 1 anstelle der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) möglich ist, um potenzielle Retaxationen zu vermeiden, wirft einen Schatten auf die Branche.

Gemäß klaren rechtlichen Vorgaben ist eine solche Umgehung nicht gestattet. Die AMPreisV schreibt die Preisberechnung gesetzlich vor, und Verstöße könnten nicht nur finanzielle Konsequenzen, sondern auch berufsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Diese Einsicht wird vom Berliner Apotheker-Verein (BAV) betont, der auf die Unumgänglichkeit der Einhaltung gesetzlicher Regelungen hinweist.

Obwohl Ausnahmen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie Nichtarzneimittel wie Kosmetika und Medizinprodukte bestehen und in diesen Fällen eine Abrechnung nach AMPreisV entfällt, bleibt die Gesamtlage herausfordernd.

Die Überlegung einiger Apotheken, Rezepturen vorab genehmigen zu lassen, stößt auf klare Absagen seitens des Deutschen Apothekerverbands (DAV). Eine Vorabgenehmigung für Rezepturen ist nicht vorgesehen, und einige Krankenkassen signalisieren bereits, solche Genehmigungen nicht zu erteilen. Gleichzeitig dürfen Apotheken die Herstellung von Rezepturen nicht ablehnen, gestützt auf § 17 Absatz 4 der Apothekenbetriebsordnung und dem damit einhergehenden Kontrahierungszwang.

Angesichts der anhaltenden Meinungsverschiedenheiten zwischen Apotheken und Krankenkassen sowie der bestehenden Unsicherheit bezüglich Retaxationen appelliert der BAV an die Apotheken, Rückstellungen für mögliche finanzielle Auswirkungen zu bilden. Insbesondere Apotheken, die eine Vielzahl von Rezepturen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen, werden dazu ermutigt, sich auf mögliche Konflikte vorzubereiten.

Die betonte Wichtigkeit, sich der Wertigkeit der Rezepturherstellung und des damit verbundenen Aufwands bewusst zu sein, verdeutlicht die Grundsatzproblematik. Der DAV befindet sich in einer komplexen Lage, in der er um eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen der Apotheken kämpft, und Konflikte erscheinen als unausweichlich.

Als mögliche Lösung zur Absicherung gegen Retaxationsrisiken wird die Versicherungslösung von Aporisk herausgestellt. Diese speziell für Apotheken konzipierte Allrisk-Police berücksichtigt sämtliche relevanten Risiken und ermöglicht Apothekern, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich um mögliche Versicherungslücken sorgen zu müssen. Die Entscheidung für eine derart umfassende Absicherung könnte einen erheblichen Beitrag zur finanziellen Stabilität und zum reibungslosen Betrieb von Apotheken leisten.

Kommentar:

Die aktuelle Lage der Apotheken in Deutschland verdeutlicht die sich verschärfende Herausforderung, in einem komplexen rechtlichen und finanziellen Umfeld zu navigieren. Die Kündigung der Hilfstaxe wirft nicht nur Fragen zur Abrechnung auf, sondern legt auch die brüchige Beziehung zwischen Apotheken und Krankenkassen offen.

Die klare Ablehnung seitens des DAV gegenüber einer Vorabgenehmigung für Rezepturen unterstreicht die Spannungen in diesem Bereich. Der Kontrahierungszwang, der Apotheken die Herstellung von Rezepturen nicht verwehrt, verschärft die Unsicherheit, während die rechtlichen Vorgaben der AMPreisV einen klaren Rahmen vorgeben, der ein Umgehen nicht erlaubt.

Die Empfehlung des BAV, Rückstellungen für mögliche Retaxationen zu bilden, ist ein pragmatischer Schritt, um sich gegen potenzielle finanzielle Auswirkungen zu wappnen. Die Notwendigkeit, sich der Wertigkeit der erbrachten Leistungen bewusst zu sein, spiegelt die ethischen Herausforderungen wider, mit denen Apotheken konfrontiert sind.

In diesem Kontext stellt die Versicherungslösung von Aporisk einen möglichen Rettungsanker dar. Eine umfassende Absicherung könnte nicht nur finanzielle Stabilität gewährleisten, sondern auch die Handlungsfähigkeit der Apotheken sicherstellen. Angesichts der anhaltenden Unsicherheit bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Beziehung zwischen Apotheken und Krankenkassen weiterentwickelt und inwieweit Lösungen wie die von Aporisk einen nachhaltigen Beitrag zur Stabilität der Branche leisten können.

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel