Gesundheit & Medizin

Länder blockieren nicht, sondern setzen sich für den Erhalt der Krankenhausversorgung ein

Der Blockadevorwurf von Minister Lauterbach an die Bundesländer mit Blick auf das Transparenzgesetz und die Krankenhausreform ist falsch. Nicht nur die unionsgeführten Länder treibt die große und berechtigte Sorge um, dass mit dem Transparenzgesetz vom Bundesgesundheitsminister bisher keine ausreichenden wirtschaftlichen Hilfen in Aussicht gestellt werden, um die Insolvenzwelle und das daraus resultierende Krankenhaussterben zu stoppen. Die angekündigten Liquiditätshilfen des Bundesgesundheitsministers sind lediglich ein Vorziehen von bereits bestehenden finanziellen Ansprüchen der Krankenhäuser an die Krankenkassen, die die Finanzierung der Pflegepersonalkosten betreffen. Man muss auch feststellen, dass die Liquidität bei weitem nicht das Volumen umfasst, dass der Minister hier ankündigt. Großzügig gerechnet kommt man knapp über 2 Milliarden. Eine Umfrage unter den Kliniken im letzten Jahr hat auch deutlich gemacht, dass 60 Prozent der Krankenhäuser von diesen Hilfen gar nicht profitieren würden und nur 8 Prozent angeben, dass sich ihr Insolvenzrisiko durch diese Liquiditätshilfen signifikant reduziert. Und es ist eben kein einziger zusätzlicher Euro, sondern nur früher ausgezahltes Geld, also eine Verschiebung des Problems auf einen späteren Zeitpunkt. Die Länder fordern darüber hinaus einen Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023 und die zügige Anpassung der Landesbasisfallwerte, insbesondere an die gestiegenen Personalkosten. Der aktuelle Tarifabschluss sieht ab März Steigerungen um durchschnittlich 10 Prozent vor, für die es keinerlei Refinanzierung gibt.

Die weitergehende inhaltliche Kritik der Länder an einzelnen Teilen des Transparenzgesetzes unterstützen wir. Karl Lauterbach hat mit den Inhalten dieses Gesetzentwurfs die gemeinsame Basis zwischen Bund und Länder verlassen und will quasi durch die Hintertür erneut die Krankenhauslevel einführen, die es nach den Eckpunkten nicht mehr geben sollte. Auch geht es den Ländern darum, ein Übermaß an bürokratischen Vorgaben zu vermeiden und den Zeitpunkt der Leistungsgruppentransparenz mit den Krankenhausplanungsaktivitäten der Länder zu synchronisieren.

Der jetzige Zustand ist auf jeden Fall für die Krankenhäuser nicht haltbar. Wenn der Bund gegenüber den Ländern beim Transparenzgesetz nicht zu Kompromissen bereit ist und keine Einigung zu Stande kommt, darf das nicht zulasten der Krankenhäuser gehen. Wir brauchen jetzt schnelle Entscheidungen, die die Versorgungssicherheit für die Patienten auch in den kommenden Monaten gewährleisten, ggfs. auch im Rahmen anderer Gesetzgebungsvorhaben, die Minister Lauterbach nutzen kann. Hier trägt die Politik eine große Verantwortung.  

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.887 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,4 Millionen Mitarbeitern. Bei 127 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 39801-0
Telefax: +49 (30) 39801-3021
http://www.dkgev.de

Ansprechpartner:
Joachim Odenbach
Telefon: +49 (30) 39801-1020
Fax: +49 (30) 39801-3021
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel