Online-Seminar informiert über Bundesförderungen für effiziente Gebäude und Großwärmepumpen
Seit dem 1. Januar 2024 ist die überarbeitete Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wirksam. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde am 29. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Förderstart erfolgt stufenweise im Jahr 2024. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die den technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie entsprechen und eine Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes bewirken. Aber wie sieht die Umsetzung im Nichtwohngebäudebereich aus? Und welche Randbedingungen müssen bei der Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen beachtet werden? Mit dieser vierten Veranstaltung zu Fördermöglichkeiten möchten die beteiligten Verbände dazu beitragen, die Förderlandschaft transparenter zu gestalten und dem Anlagenbau die notwendigen Informationen zu liefern, um Auftraggeber über passende Förderprogramme zu informieren.
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