Stromspeicher als wichtige Flexibilität weiter stärken
Die Vorschläge zeigten grundsätzlich in die richtige Richtung, bedauerlich sei aber, dass vieles im Vagen bliebe. Auch konkrete Zuständigkeiten und Zeitpläne ließe das Dokument vermissen. Größten Nachbesserungsbedarf sieht der BEE bei Maßnahmen für einen innovativen und vielfältigen Einsatz von Speichern. „Speicher können im Energiesystem als Flexibilitätsoption verschiedene wichtige Aufgaben übernehmen. Dazu zählen beispielsweise die Eigenverbrauchsoptimierung oder die Erbringung von Systemdienstleistungen“, so Peter. „Dabei kann ein Speicher mehrere Funktionen gleichzeitig erfüllen. Die Stromspeicherstrategie muss das anerkennen, Ausschließlichkeitsanforderungen oder andere Beschränkungen sind aufzuheben.“
Betriebswirtschaftlichkeit und Investitionssicherheit seien entscheidend, um den Ausbau der Energiespeicher voranzutreiben. „Die Entfristung der Netzentgeltbefreiung gemäß § 118 Abs. 6 EnWG sowie die Standardisierung von Baukostenzuschüssen sind wesentliche Schritte“, so Peter. „Diese Zuschüsse sollten ausschließlich für solche Speichersysteme geleistet werden müssen, die den Netzausbaubedarf vergrößern.“
Wichtig für den Ausbau von netz- und systemdienlichen PV-Speicher- und Wind-Speicher-Anlagenkombinationen seien ausreichende Höchstwerte bei den Innovationsausschreibungen sowie getrennte Ausschreibungen für Wind und PV: „Unterschiedliche Kostenstrukturen bei Wind-Speicher-Kombinationen erfordern separate Ausschreibungen mit angepassten Volumina und Höchstwerten“, so Peter. „Damit alle EE-Speicher-Kombinationen Systemdienstleistungen erbringen können, sollte außerdem der Strombezug aus dem Netz erleichtert werden.“
Die bürokratischen und prozessualen Vereinfachungen, die es für Erneuerbare Energien-Anlagen gibt, müssten automatisch auch für Speicher gelten: „Speicher sind ein unverzichtbarer Teil des künftigen Energiesystems. Ihr Ausbau sieht sich zum Teil ähnlichen Hürden gegenüber wie der Ausbau der Erneuerbaren, beispielsweise beim Wegenutzungsrecht oder dem Netzanschluss. Unterschiedliche Regelungen ergeben daher keinen Sinn“, so Peter abschließend.
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