Unionsantrag zur Entfesselung der Bioenergie trifft Nagel auf den Kopf
„Die Unionsfraktion kritisiert zurecht die Bundesregierung bezüglich ihres zögerlichen und teils einschränkenden Umgangs mit der Bioenergie und setzt mit ihren Vorschlägen die richtigen Schwerpunkte. Der Antrag fordert, der Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive zu geben und Hemmnisse abzubauen. So wird unterstrichen, dass insbesondere die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 eingeführte Verengung der Ausschreibungen auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke zurückgenommen und der Schwerpunkt wieder auf flexible Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gelegt werden sollte – sowohl im Biomethan- wie auch im regulären Biomasse-Segment. Wir begrüßen ausdrücklich, dass vorgeschlagen wird, die Vergütungssätze anzupassen und den Einsatz alternativer Substrate zu fördern.
Zusätzlich zu Forderungen für eine bessere Nutzung von Bioenergie zur Stromerzeugung unterstreicht der Antrag auch die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe zu verbessern sowie bei der Umsetzung der verschärften Nachhaltigkeitsanforderungen aus der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) auf eine praxisgerechte und verhältnismäßige Ausgestaltung zu achten. Wir unterstützen diese Forderungen nachdrücklich, denn nur mit stabilen und verlässlichen Rahmenbedingungen kann die essentielle Rolle der Biokraftstoffe für den Klimaschutz im Verkehr gesichert werden.
Diese und weitere Forderungen treffen im Kern die großen und akuten Probleme der Bioenergiebranche und sind daher in Gänze zu unterstützen. Ziel muss nun sein, einen entsprechend um die Punkte angepassten Entwurf der Nationalen Biomassestrategie (Nabis) zeitnah vorzulegen und schlussendlich das Ordnungsrecht sowie EEG entsprechend anzupassen. Ansonsten drohen dutzende Terrawattstunden gesicherte Leistung in Form von Strom und Wärme unwiderruflich vom Netz gehen und neue Investitionen unterbleiben. Vor allem in Hinblick auf die Kraftwerkstrategie der Bundesregierung kann dies nicht Ziel der Bundesregierung sein. Denn nicht zuletzt ist es deutlich günstiger bereits bestehenden erneuerbare Energien Anlagen weiter zu betreiben und als auf den Neubau großer und vor allem teurer Erdgaskraftwerke auf der grünen Wiese zu verzichten.“
Eine ausführliche Liste der Änderungsvorschläge zum EEG 23 sind seit Oktober letzten Jahres auch auf der Webseite des Hauptstadtbüro Bioenergie zu finden.
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
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