Gesundheit & Medizin

Unverträglichkeiten gegen Nahrungsmittel professionell diagnostizieren lassen

Etwa ein Drittel der Bundesbürger ist der Auffassung, bestimmte Lebensmittel nicht zu vertragen. „Auch wenn sich längst nicht alle Selbstdiagnosen bei einer wissenschaftlichen Überprüfung bestätigen, so beobachten wir doch eine deutliche Zunahme der Nahrungsmittelunverträglichkeiten wie Allergien oder Intoleranzen“, sagte Professor Martin Smollich beim Fortbildungskongress pharmacon. Der Apotheker forscht und lehrt am Institut für Ernährungsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Lübeck.

Statt einer Eigendiagnose rät Smollich zu einer professionellen Diagnostik. Smollich: „Absurde und überstrenge Diäten sind nicht nur schwierig durchzuhalten, sondern erschweren auch die optimale Nährstoffversorgung.“ Lebensmittelallergien werden zudem oft durch verschiedene Faktoren verstärkt. Dazu gehören körperliche Anstrengung, Alkohol, Schlafmangel oder Infektionen. Smollich: „In der Pollensaison werden auch viele Lebensmittel schlechter vertragen, weil das Immunsystem aktiviert ist. Deshalb ist ein Ernährungs- und Symptomtagebuch sinnvoll bei Lebensmittelallergien.“

Histamin ist vor allem in lange gelagerten oder fermentierten Lebensmitteln wie Salami oder Rotwein in großen Mengen enthalten. Alkohol, Energydrinks und verschiedene Arzneimittel, zum Beispiel einige Schmerzmittel oder Antidepressiva, können diese Unverträglichkeit verstärken. Smollich: „Wer kein Histamin verträgt, muss nicht generell auf Lebensmittel zu verzichten. Junger Käse, Weißwein oder frischer Fisch enthalten zum Beispiel deutlich weniger Histamin als alter Käse, Rotwein oder Räucherfisch.“

Allergien entstehen meist in der Kindheit und verschwinden oft im Erwachsenenalter. Smollich: „Schwangere und Stillende sollten keine Lebensmittel meiden, nur weil diese möglicherweise Allergien auslösen könnten. Im Gegenteil: Die Ernährung sollte möglichst vielfältig sein, denn dadurch sinkt auch das Risiko für Nahrungsmittelallergien beim Kind.“ Das gelte auch für die Beikosteinführung. Diese sollte ab dem 5. bis 7. Lebensmonat beginnen und ebenfalls möglichst vielfältig sein.

Weitere Informationen unter www.abda.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Heidestraße 7
10557 Berlin
Telefon: +49 (30) 40004-134
Telefax: +49 (30) 40004-133
http://www.abda.de

Ansprechpartner:
Benjamin Rohrer
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 40004-132
E-Mail: presse@abda.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel