Apotheken-Nachrichten von heute – Update: Zwischen Visionen und Realitäten
Deutschland an der Spitze: Neue Studie belegt herausragende Rolle bei Krebsinnovationen
Deutschland etabliert sich als führende Kraft bei Patentanmeldungen für bahnbrechende Innovationen im Kampf gegen Krebs in Europa, so ein aktueller Bericht des Europäischen Patentamts. Zwischen 2002 und 2021 entfielen beeindruckende 23 Prozent der europäischen Patentanmelder und über 9000 internationale Patentfamilien auf die Bundesrepublik, wobei Unternehmen wie Bayer und Siemens zu den Topanmeldern gehören.
Trotz leicht rückläufiger Zahlen in den letzten zwei Jahrzehnten hat Deutschland seine Spitzenposition in Europa behauptet und belegt weltweit den vierten Platz mit 9375 internationalen Patentfamilien im genannten Zeitraum, nach den USA, Japan und China. Dies unterstreicht die anhaltende Bedeutung der deutschen Forschung und Entwicklung im Bereich der Krebsbekämpfung.
Die Vereinigten Staaten führen weltweit im Bereich Krebsinnovationen, wobei etwa 46 Prozent aller zwischen 2002 und 2021 patentierten Erfindungen auf amerikanische Unternehmen entfallen. In Europa rangiert Deutschland vor dem Vereinigten Königreich, Frankreich und der Schweiz als führender Akteur auf diesem Gebiet.
Pharmazeutische Unternehmen aus den USA und Europa spielen eine entscheidende Rolle bei Patentanmeldungen im Kampf gegen Krebs. Dabei konzentrieren sich die Innovationen hauptsächlich auf fortschrittliche Krebstherapien, wie sie von Unternehmen wie Bayer vorangetrieben werden. Gleichzeitig sind andere, wie Siemens, auf die Entwicklung diagnostischer Verfahren spezialisiert. Die weltweiten Ranglisten der Unternehmen mit den meisten Patentanmeldungen im Zeitraum von 2002 bis 2021 werden von Bayer und Siemens auf den Plätzen 6 und 7 angeführt.
Die globalen Spitzenreiter bei den Anmeldungen im Bereich der Krebsbekämpfung sind die Schweizer Pharmaunternehmen Roche und Novartis, gefolgt von Philips aus den Niederlanden sowie Johnson & Johnson und Pfizer aus den USA. In Deutschland belegen Merck und Boehringer Ingelheim die Plätze drei und vier. Auch Unternehmen wie BASF und Biontech gehören zu den deutschen Topanmeldern.
Trotz der kontinuierlichen Fortschritte in Forschung und Technologie bleibt Krebs eine ernsthafte globale Gesundheitsbedrohung. Laut dem Europäischen Krebsinformationssystem erhalten in der EU fast jeder dritte Mann und jede vierte Frau vor dem Erreichen des 75. Lebensjahres eine Krebsdiagnose.
Ermutigend sind jedoch die Signale des Patentamts, das einen Anstieg von 70 Prozent bei den Erfindungen zur Krebsbekämpfung zwischen 2015 und 2021 verzeichnet. Besonders Durchbrüche im Bereich Immun- und Gentherapien werden als vielversprechend betrachtet. Parallel zu dieser Studie präsentierte das Patentamt ein neues Online-Portal, das Forschern einen verbesserten Überblick über Innovationen im Bereich der Krebsbekämpfung ermöglichen soll.
Zeitdruck und Widerstände: Gesundheitsminister Lauterbachs Reformagenda vor entscheidender Bewährungsprobe
Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) steht vor wachsenden Herausforderungen in Bezug auf seine umfangreichen Reformvorhaben. In den letzten Monaten hat Lauterbach eine beeindruckende Anzahl von Reformprojekten in Angriff genommen, darunter die Legalisierung von Cannabis, Digitalisierung im Gesundheitswesen und umfassende Krankenhausreformen. Trotz seiner wiederholten Ankündigungen und detaillierten Eckpunkte sieht er sich nun mit Verzögerungen und Widerstand bei einigen seiner zentralen Vorhaben konfrontiert.
Besonders beim Cannabisgesetz (CanG) blockiert seine eigene Fraktion, obwohl die Legalisierung bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten sollte. Lauterbach hofft weiterhin auf eine Verabschiedung im Bundestag im Februar. Die Digitalgesetze haben bereits Verzögerungen erfahren, und der Bundesrat wird erst am Freitag über sie abstimmen. Kritik aus den Ländern hinsichtlich Problemen beim E-Rezept könnte zusätzliche Anpassungen erforderlich machen.
Die Krankenhausreform stagniert ebenfalls, obwohl Lauterbach bereits im Sommer eine Einigung mit den Ländern in Aussicht gestellt hatte. Der Bundesrat lehnte im November sein Transparenzregister ab, und aktuell wird im Vermittlungsausschuss darüber diskutiert. Trotz öffentlichen Drucks und Gesprächen mit einzelnen Ländern bleibt eine Einigung bisher aus.
Auch das Versorgungsstrukturgesetz I hat eine Hängepartie hinter sich. Nach einem ersten Referentenentwurf im Juni herrschte monatelange Stille. Nun wird versucht, zusätzlich Regelungen für Haus- und Fachärzte in das Gesetz aufzunehmen. Lauterbach, bisher wenig bereit, die Forderungen der Ärzteschaft zu berücksichtigen, scheint angesichts des Protests der Praxen nachgeben zu müssen.
Die Apothekenreform, ein zentraler Bestandteil von Lauterbachs Agenda, bleibt in dieser Gemengelage unsicher. Es ist unklar, ob sie aufgrund anderer drängenderer Projekte zurückgestellt oder vergessen wird. Die Frage, ob die Reform durch den Bundesrat muss, bleibt unbeantwortet.
Trotz dieser Herausforderungen setzt Lauterbach seine Reformagenda fort und plant weitere Projekte. Die Zeit wird jedoch knapp, und politischer Widerstand könnte seine Bilanz erheblich beeinträchtigen. Es bleibt abzuwarten, ob er alle Reformvorhaben erfolgreich abschließen kann und welche Auswirkungen dies auf seine Amtszeit haben wird.
Europäische Apotheker schlagen Alarm: Dringender Handlungsbedarf gegen anhaltende Medikamentenengpässe
Im Jahresbericht 2023 der Pharmaceutical Group of the European Union (PGEU) wird ein beunruhigendes Bild der Arzneimittelversorgung in Europa gezeichnet. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Lage verschärft, wobei besonders in den Niederlanden mit 2292 registrierten Engpässen gravierende Auswirkungen auf rund 5 Millionen Menschen verzeichnet wurden. Antibiotika, Herz-Kreislauf-Präparate und Atemwegsmedikationen gehören zu den am stärksten betroffenen Arzneimittelkategorien.
Aris Prins, der Präsident der PGEU, betont die trotz Bemühungen der Apotheker anhaltende Herausforderung, Lösungen für diese Engpässe zu finden. Dies führt dazu, dass viele Patienten ihre verschriebenen Behandlungen nicht erhalten, was nicht nur Frustration und Unannehmlichkeiten für die Betroffenen bedeutet, sondern auch das Vertrauen in Apotheker und das Gesundheitssystem untergräbt.
Besonders besorgniserregend ist der wachsende Zeitaufwand, den Apotheken in der EU aufwenden, um mit Medikamentenengpässen umzugehen. Im Jahr 2023 wurden fast 10 Stunden pro Woche benötigt, was einer dreifachen Steigerung innerhalb der letzten 10 Jahre entspricht. Dieser zusätzliche Arbeitsaufwand verschärft den ohnehin bestehenden Personalmangel im Gesundheitswesen und beeinträchtigt die Fähigkeit der Apotheken, eine umfassende Patientenberatung zu gewährleisten.
Prins hebt die Bedeutung zuverlässiger Lieferketten hervor und sieht die anstehende Reform der EU-Arzneimittelgesetzgebung als einzigartige Gelegenheit, eine widerstandsfähigere Lieferkette aufzubauen. Gleichzeitig fordert er sofortige Maßnahmen, um das chronische Problem der Medikamentenengpässe anzugehen. Dazu gehören eine frühzeitige Meldung von Engpässen, zeitnahe Informationen für Apotheker und eine gerechtere Verteilung von Arzneimitteln über die Ländergrenzen hinweg.
Insgesamt verdeutlicht der PGEU-Bericht die Dringlichkeit von Maßnahmen, um die Arzneimittelversorgung in Europa zu stabilisieren und den negativen Trend der letzten Jahre umzukehren. Die Forderungen nach zuverlässigen Lieferketten und effektiven Lösungsansätzen für Medikamentenengpässe stehen im Mittelpunkt dieses Aufrufs des europäischen Interessenverbands öffentlicher Apotheker.
Neue Warnhinweise für NSAR: Schwangerschaft und Infektionen erfordern besondere Vorsicht
In den aktualisierten Fach- und Gebrauchsinformationen für nicht steroidale entzündungshemmende Arzneimittel (NSAR) wie Ibuprofen und Flurbiprofen werden neue Warnhinweise im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Infektionen herausgestellt. Die Bedenken erstrecken sich nicht nur auf das dritte Trimenon der Schwangerschaft, sondern beziehen sich auch auf frühere Phasen.
Besondere Aufmerksamkeit wird auf die potenzielle Maskierung von Infektionssymptomen durch NSAR gelegt, was zu einer verzögerten Diagnose und Behandlung führen kann. Dieser Aspekt wurde insbesondere im Zusammenhang mit bakterieller Lungenentzündung und Varizellen festgestellt. Ärzte werden daher aufgefordert, bei Patienten, die NSAR einnehmen und Anzeichen von Infektionen zeigen, eine umgehende Untersuchung durchzuführen, um eine angemessene antiinfektive Therapie sicherzustellen.
Die aktualisierten Warnhinweise betreffen auch die Anwendung von Flurbiprofen während Infektionen. Laut einer Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sollen die Produktinformationen für systemische Flurbiprofen-Darreichungsformen, Mundhöhlenanwendungen und transdermale Pflaster einen spezifischen Warnhinweis enthalten. Epidemiologische Studien legen nahe, dass NSAR die Symptome einer Infektion maskieren können, was zu einer verzögerten Initiierung einer angemessenen Behandlung und damit zur Verschlechterung der Infektion führen kann.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Anwendung von Flurbiprofen während der Schwangerschaft. Während NSAR im letzten Trimenon kontraindiziert sind, weisen die aktualisierten Informationen darauf hin, dass bereits in den ersten zwei Dritteln der Schwangerschaft Risiken bestehen. Insbesondere kann die systemische Anwendung von Flurbiprofen in den letzten Schwangerschaftswochen zu kardiopulmonaler und renaler Toxizität beim Fötus führen. Schwangere Frauen werden dringend darauf hingewiesen, die Anwendung während des ersten und zweiten Trimesters auf das Notwendigste zu beschränken und die Dosis so niedrig und die Behandlungsdauer so kurz wie möglich zu halten.
Die Risiken von NSAR während der Schwangerschaft werden in verschiedene Phasen unterteilt, wobei potenzielle Auswirkungen auf die Implantation, Fehlgeburten, kardiale Missbildungen, Fruchtwassermenge, Ductus arteriosus, Nierenfunktion und Blutungszeit erläutert werden. Die Aktualisierungen basieren auf Empfehlungen des Pharmakovigilanzausschusses der Europäischen Arzneimittelbehörde und werden durch Daten aus der Literatur sowie Erfahrungen mit Arzneimitteln derselben Klasse gestützt. Dieser neue Informationsstand ist für medizinisches Fachpersonal von großer Relevanz, um eine umfassende Beratung der Patienten zu gewährleisten.
Gutachten bei Unfällen mit Verletzungsfolgen: Herausforderungen und Anforderungen für Apotheker als Betroffene in einem komplexen Feld
In Folge von Verkehrsunfällen mit Verletzungsfolgen treten häufig komplexe rechtliche und versicherungstechnische Fragestellungen auf, die eine genaue Analyse erfordern. In der Regel werden in solchen Fällen Gutachter herangezogen, um Licht ins Dunkel zu bringen und die relevanten Fakten objektiv zu klären.
Die Beauftragung eines Gutachters erfolgt, wenn die Unfallbeteiligten oder die Versicherungen uneinig über die Schuldfrage oder die Höhe des Schadensersatzes sind. Ein Gutachten dient dazu, die Umstände des Unfalls zu rekonstruieren, die Schuldfrage zu klären und die entstandenen Schäden zu bewerten.
Bei der Erstellung eines Gutachtens kommt es auf Präzision und Neutralität an. Der Gutachter muss eine unabhängige Position einnehmen und alle relevanten Faktoren berücksichtigen. Dies beinhaltet die genaue Untersuchung der Unfallstelle, die Auswertung von Zeugenaussagen und eventuell die Begutachtung von Verletzungen der Unfallbeteiligten.
Herausforderungen ergeben sich nicht nur aus der komplexen Aufgabenstellung, sondern auch durch teils unterschiedlich gestaltete Versicherungsbedingungen. Verschiedene Versicherungspolicen können unterschiedliche Regelungen für die Schadensregulierung enthalten, was die Erstellung eines einheitlichen Gutachtens erschweren kann.
Die Zusammenarbeit zwischen Gutachtern, Anwälten und Versicherungen ist entscheidend, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Oftmals müssen Gutachter auch vor Gericht als Zeugen auftreten, um ihre Einschätzung zu verteidigen.
Insgesamt ist die Arbeit von Gutachtern bei Unfällen mit Verletzungsfolgen von großer Bedeutung, um eine gerechte und transparente Klärung der Umstände sicherzustellen. Die stetige Anpassung an unterschiedliche Versicherungsbedingungen bleibt jedoch eine fortlaufende Herausforderung in diesem komplexen Feld.
Ärzteschaft contra Lauterbach: Zwischen Vertrauensverlust und drohendem Versorgungskollaps
Im Zuge der umfassenden Reformpläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stehen die Beziehungen zur Ärzteschaft aufgrund tiefgehender Differenzen erheblich auf dem Prüfstand. In einem exklusiven Interview äußert sich Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender des Virchowbunds und des Spitzenverbands der Fachärzte, zu den Herausforderungen und möglichen Konsequenzen.
Heinrich unterstreicht, dass der Vertrauensverlust zu Beginn von Lauterbachs Amtszeit durch den Versuch, die unter Vorgänger Jens Spahn initiierte Entbudgetierung rückgängig zu machen, bis heute nachwirkt. Dieser Schritt habe bei der niedergelassenen Ärzteschaft zu einem gravierenden Vertrauensbruch geführt, sodass eine skeptische Grundhaltung gegenüber Lauterbachs Reformvorschlägen bestehe.
Trotz anfänglicher Spannungen erkennt Heinrich an, dass Lauterbach mittlerweile eingesehen habe, dass Reformen ohne die Zustimmung der Ärzteschaft nicht umsetzbar seien. Die seit dem Sommer unter dem Motto "Praxenkollaps" stattfindenden Protestaktionen hätten laut Heinrich Wirkung gezeigt, insbesondere hinsichtlich der Hausärzte. Dennoch betont er die Notwendigkeit weiterer Anpassungen für Fachärzte, um erneute Proteste zu verhindern.
Die Gesprächsbereitschaft zwischen Lauterbach und der Ärzteschaft sei laut Heinrich unverzichtbar, um das verlorene Vertrauen wiederherzustellen. Ein Scheitern der Gespräche könne zu einem Versorgungskollaps führen, der durch reduzierte Leistungen, Aufnahmestopps und vorzeitige Pensionierung von Ärzten gekennzeichnet wäre.
Heinrich äußert seine Skepsis gegenüber neuen Konzepten wie Gesundheitskiosken und -regionen, die seiner Meinung nach aus einer Panik heraus entstanden sind und die bestehende Versorgung nicht ausreichend unterstützen. Er warnt vor möglichen Qualitätsverlusten durch solche Ersatzlösungen.
Die Krise auf Seiten der Krankenkassen wird von Heinrich kritisiert, der eine einseitige Fokussierung auf finanzielle Interessen statt auf die Versorgung der Patienten bemängelt. Spargesetze im Gesundheitswesen seien seiner Ansicht nach langfristig schädlich und könnten das Gesundheitssystem gefährden.
Abschließend appelliert Heinrich an Karl Lauterbach, die Gesprächsbereitschaft der Ärzteschaft anzunehmen, um gemeinsam Lösungen zu finden und einen möglichen Versorgungskollaps zu verhindern. Der Zeitrahmen für ernsthafte Gespräche sei begrenzt, und es sei entscheidend, bis zum Sommer konstruktive Maßnahmen zu ergreifen, um nachhaltige Auswirkungen zu vermeiden.
Atropinsulfat-Augentropfen: Verlängerte Haltbarkeit für effektive Myopie-Prophylaxe bei Kindern
In einer aktuellen Entwicklung im Bereich der Augenmedizin wurde die Verwendbarkeitsfrist für niedrig konzentrierte Atropinsulfat-Augentropfen, die zur Myopie-Prophylaxe bei Kindern eingesetzt werden, verlängert. Dies geht aus dem wöchentlichen Rezepturtipp des DAC/NRF hervor, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Haltbarkeit der Atropinsulfat-Stammlösung von drei auf nunmehr sechs Monate erhöht wurde.
Die Atropinsulfat-Augentropfen mit einer Konzentration von 0,01 % wurden erstmals in der NRF-Vorschrift 15.34. nach der Ergänzungslieferung 2020/2 eingeführt. Ein Jahr später folgte die Atropinsulfat-Stammlösung 0,2 % (NRF S.53.). Um die Haltbarkeit dieser Lösungen zu überprüfen, wurden sie unter kontrollierten Bedingungen im DAC/NRF-Labor gelagert. Der Wirkstoffgehalt wurde regelmäßig mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC) gemessen, während der pH-Wert und das äußere Erscheinungsbild der Lösungen und der Verpackungseinheiten kontrolliert wurden.
Nach eingehenden Rückprüfungen gab das DAC/NRF nun bekannt, dass die Verwendbarkeitsfrist der Atropinsulfat-Stammlösung von drei auf sechs Monate verlängert wurde. Gleichzeitig wurde die Laufzeit der anwendungsfertigen Augentropfen auf ein Jahr ausgedehnt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Aufbrauchfrist beim Patienten unverändert bei vier Wochen bleibt. Diese Aktualisierungen wurden mit der Ergänzungslieferung 2023/2 eingeführt.
Die Atropinsulfat-Augentropfen werden in Braunglasflaschen aus Polyethylen abgefüllt, während die Stammlösung in Braunglasflaschen gelagert wird. Die erweiterte Haltbarkeit könnte möglicherweise zu einer verbesserten Flexibilität bei der Anwendung beitragen. Interessierte können sich über den wöchentlichen DAC/NRF-Newsletter, der Rezepturtipps und aktuelle Entwicklungen enthält, auf dem Laufenden halten.
Friedenspflicht in Nordrhein: Apotheken und Kassen setzen Zeichen im Umgang mit E-Rezepten und Entlassmanagement
Im Zuge der landesweiten Einführung des E-Rezepts und den damit verbundenen Anforderungen im Entlassmanagement sehen sich Apotheken in Deutschland mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Fehlerhaft ausgestellte Rezepte stellen nicht nur ein ärgerliches, sondern auch ein finanzielles Risiko dar, da Apotheken Retaxationen riskieren, wenn sie trotz Fehler beliefern. Eine Entwicklung, die in den vergangenen Wochen vermehrt für Unmut sorgte.
In diesem Kontext hat der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) in Nordrhein-Westfalen nun eine vorübergehende Friedenspflicht mit den Primärkassen vereinbart, die sowohl für E-Rezepte als auch für das Entlassmanagement gilt. Diese Vereinbarung kommt nicht zuletzt aufgrund ähnlicher Regelungen in anderen Bundesländern zustande, wie beispielsweise in Baden-Württemberg.
Die Friedenspflicht in Nordrhein erstreckt sich vorerst bis zum 31. März 2024. Während dieses Zeitraums haben die Primärkassen in NRW signalisiert, auf Retaxationen zu verzichten, wenn Apotheken fehlerhaft ausgestellte E-Rezepte und Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements beliefern. Hierbei liegt der Fokus insbesondere auf Formfehlern, die die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht gefährden. Jedoch werden Apotheken gebeten, sich an notwendigen Datenkorrekturen zu beteiligen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
Die Friedenspflicht für E-Rezepte gilt spezifisch für solche, die bis einschließlich 31. März 2024 abgerufen werden. Eine mögliche Verlängerung der Vereinbarung steht zur Diskussion und wird von den Vertragspartnern zeitnah evaluiert. Parallel dazu wurde eine vergleichbare Friedenspflicht für das Entlassmanagement implementiert, die ebenfalls bis zum genannten Datum Gültigkeit besitzt. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Retaxationen bei fehlerhaften Kennzeichen, Arztbezeichnungen, Stempeln und Standortkennzeichen ausgesetzt.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Friedenspflicht erlischt, falls sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband vor dem 31. März auf eine alternative Regelung einigen sollten. Damit bleibt abzuwarten, ob diese vorübergehende Entspannung in der Zusammenarbeit zwischen Apotheken und den Kostenträgern zu nachhaltigen Lösungen und einer erleichterten Umsetzung der neuen Vorgaben führen wird.
Die Apotiger: Gemeinsam für Demokratie, Menschlichkeit und Toleranz in der Apotheke
In einer eindrucksvollen Initiative setzen sich die Apotiger, ein Kollektiv von engagierten Pharmazeut*innen, unter dem inspirierenden Motto "Wir lieben Menschen. Alle Menschen!" für mehr Demokratie, Menschlichkeit und Toleranz ein. Die Gruppe, bestehend aus prominenten Persönlichkeiten wie dem BVDAK-Vorsitzenden Stefan Hartmann, dem Gründer des Apothekennetzwerks #DieDigitaleApotheke Steffen Kuhnert, dem Apothekencoach Erol Yilmaz, sowie weiteren einflussreichen Mitgliedern wie Iris Blaschke, Anike Oleski, Tatjana Buck von der #DenkfabrikApotheke und Björn Schittenhelm, Mitgründer von ABYou, positioniert sich politisch unabhängig und engagiert sich leidenschaftlich für den Erhalt lokaler Apotheken.
Die aktuelle Kampagne, geprägt vom Slogan "Wir lieben Menschen. Alle Menschen!", fokussiert auf die Übertragung grundlegender Werte auf die öffentliche Apotheke. Die Apotiger nutzen dabei den Hashtag #NIEWIEDERISTJETZT, der an die Initiative der deutschen Wirtschaft gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit anknüpft. Über soziale Netzwerke rufen die Apotiger ihre Kolleg*innen dazu auf, aktiv an der Aktion teilzunehmen. Die Mitmach-Aufforderung beinhaltet das Teilen von Fotos des eigenen Apothekenteams mit dem auf der Apotiger-Homepage bereitgestellten Poster auf Instagram und Facebook. Die gesammelten Bilder sollen schließlich zu einem aussagekräftigen Reel zusammengestellt werden.
Die Landesapothekerverband Baden-Württemberg zeigt sich als Unterstützer der Kampagne. Die Präsidentin des Verbandes, Tatjana Zambo, betont die Bedeutung der Apotheke als einen Ort, an dem alle Menschen unabhängig von Diskriminierung versorgt, beraten und betreut werden. Der Verband informiert aktiv seine Mitglieder über die Aktion der Apotiger und ermutigt zur Teilnahme. Die Solidarisierung mit der Kampagne soll ein starkes Signal gegen Fremdenhass und für Demokratie und Menschlichkeit setzen. In den sozialen Medien des Verbandes werden die Motive der Apotiger ebenfalls präsentiert, und Zambo appelliert an möglichst viele Kolleg*innen, sich dieser bedeutsamen Aktion anzuschließen, um gemeinsam ein deutliches Zeichen zu setzen.
Aponet.de: Nummer 1 in Verbraucherumfrage – Das führende Gesundheitsportal ausgezeichnet
In der jährlichen Verbraucherumfrage von "Deutschland Test" konnte sich aponet.de als führendes Gesundheitsportal behaupten und belegte den begehrten 1. Platz in der Kategorie Gesundheitsportale. Die Umfrage, durchgeführt von mehr als 50.000 Menschen und initiiert vom renommierten Kölner Analyse- und Beratungshaus Service-Value, stellt einen bedeutenden Indikator für die Kundenzufriedenheit im Gesundheitsbereich dar. Die aktuellen Ergebnisse wurden von "Focus" in seiner neuesten Ausgabe veröffentlicht.
Die Fachredaktion von aponet.de, verantwortlich auch für das renommierte Apotheken-Kundenmagazin "Das Apotheken Magazin", trug maßgeblich dazu bei, dass das offizielle Gesundheitsportal der deutschen Apotheker diese Auszeichnung erringen konnte. Die Begründung seitens "Focus" hebt die wachsende Bedeutung des Internets für die Gesundheitsinformation hervor, warnt jedoch gleichzeitig vor den Herausforderungen, denen Verbraucher gegenüberstehen. Dabei werden zuverlässige Informationen häufig von irreführenden Aussagen und problematischen Ratschlägen überlagert. "Focus" empfiehlt daher, im Zweifel auf kompetente Beratung zu setzen und bewährte Angebote zu nutzen – eine Empfehlung, die gleichermaßen auf aponet.de und die Apotheken in Deutschland zutrifft.
Aponet.de stellt seinen Nutzern kostenfrei eine Vielzahl von Service-Angeboten zur Verfügung, darunter die tagesaktuelle Apotheken-Notdienstsuche, einen Zuzahlungsrechner sowie umfassende Wissensdatenbanken zu Arzneimitteln und Erkrankungen. Die Plattform bietet zudem tägliche Nachrichten aus dem Gesundheitsbereich, einen Podcast sowie verbraucherfreundliche Tipps und ausführliche Beiträge zu einer Vielzahl von Themen rund um Erkrankungen und den Umgang mit Medikamenten. Alle Inhalte werden dabei nach aktuellen wissenschaftlichen Kriterien erstellt.
In der Verbraucherumfrage folgten aponet.de direkt auf den Plätzen onmeda.de, gesundheitsinformation.de, patienten-informationen.de sowie apotheken-umschau.de. Diese Platzierung spiegelt die Anerkennung der Verbraucher für die Qualität und Vielfalt der angebotenen Gesundheitsinformationen wider.
HIV-Medikament: Entwarnung durch BfArM sichert PrEP-Versorgung bis Ende April
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt Entwarnung hinsichtlich der Verfügbarkeit eines essenziellen HIV-Medikaments für die Präexpositionsprophylaxe (PrEP) in Deutschland. Zuvor hatten Hersteller von Lieferengpässen berichtet, die die Versorgung von zehntausenden Nutzern gefährdeten. Nach intensiven Gesprächen zwischen dem BfArM und den Zulassungsinhabern Ratiopharm und Heumann wurde bekanntgegeben, dass in den kommenden Tagen erhebliche Warenkontingente für den Markt bereitgestellt werden.
Ein Sprecher des BfArM betonte, dass die mangelnde Verfügbarkeit des HIV-Medikaments sich innerhalb weniger Tage "deutlich stabilisieren" werde. Diese Zusicherung basiert auf den Bestätigungen der Hersteller, die kurzfristig bedeutende Mengen des Medikaments zur Verfügung stellen werden. Im Gegensatz zu früheren Prognosen des BfArM, die lediglich eine leichte Stabilisierung der Verfügbarkeit für Februar vorhersahen, sollen die Vorräte nun bis mindestens Ende April ausreichend sein.
Die PrEP, eine präventive Maßnahme gegen HIV-Infektionen, wird von einer erheblichen Anzahl von Menschen in Deutschland genutzt. Aufgrund der zuvor gemeldeten Lieferengpässe waren einige Nutzer gezwungen, ihre Medikamenteneinnahme zu unterbrechen oder ihre Therapie anzupassen. Die Deutsche Aidshilfe warnte vor möglichen "fatalen Folgen" dieser Situation. Das betroffene Medikament wird nicht nur von Menschen eingenommen, die sich vor einer HIV-Infektion schützen möchten, sondern auch von Personen, die bereits mit dem Virus infiziert sind. Die angekündigten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die kontinuierliche Versorgung der Nutzer mit dem HIV-Medikament gewährleistet ist.
EMA erweitert Liste für Nitrosamin-Grenzwerte: Pharmaindustrie und Apotheken im Fokus
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat ihre Bemühungen zur Eindämmung der Nitrosamin-Krise verstärkt, indem sie im Juli 2023 eine erweiterte Liste von potenziellen Nitroso-Wirkstoff-Verunreinigungen und dazugehörige Grenzwerte veröffentlichte. Diese Liste wurde kürzlich um 16 Nitrosamine erweitert, darunter prominente Wirkstoffe wie Sildenafil, Sumatriptan, Terbinafin, Mirtazapin und Rivaroxaban.
Die Nitrosamin-Krise, die im Sommer 2018 mit dem Nachweis von Nitrosamin-Verunreinigungen wie NDMA, NDEA und NDIPA begann, hält weiter an und manifestiert sich in Rückrufen bestimmter Arzneimittelchargen. In der vergangenen Woche wurden Duloxetin-Hartkapseln von Betapharm und bestimmte Chargen von Lisinopril-Tabletten von STADA und Aliud Pharma GmbH aufgrund erhöhter N-Nitroso-Lisinopril- und N-Nitroso-Duloxetin-Werte zurückgerufen.
Die erweiterte Liste der EMA umfasst nun 16 zusätzliche Nitrosamine, darunter N-nitroso-azacyclonol, N-nitroso-betaxolol, N-nitroso-dabigatran etexilate, N-nitroso-desmethyl-sildenafil, N-nitroso-desmethyl-sumatriptan, N-nitroso-desmethyl-terbinafine und andere. Dies unterstreicht die fortwährende Relevanz der Nitrosamin-Krise und erfordert erhöhte Aufmerksamkeit von Apothekenmitarbeitenden.
Apothekenleiter:innen müssen gemäß den Vorgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sicherstellen, dass für Standardzulassungen verwendete Rohstoffe die zulässigen Grenzwerte für Nitrosamine nicht überschreiten. Dies soll durch Prüfzertifikate der Rohstoffhersteller oder -lieferanten gewährleistet werden. Bei der Herstellung von Fertigarzneimitteln ist darauf zu achten, eine unzulässige Kontamination mit Nitrosaminen zu vermeiden.
Eine Liste der betroffenen Standardzulassungen mit Stand Januar 2024 kann beim BfArM eingesehen werden. Ein konkretes Beispiel für eine Verunreinigung in einer dort gelisteten Standardzulassung ist N-Nitroso-Ambroxol. Diese Entwicklungen unterstreichen die kontinuierliche Bedeutung strenger Qualitätskontrollen in der Arzneimittelproduktion, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten und den Herausforderungen der Nitrosamin-Krise erfolgreich zu begegnen.
Ratiopharm und Heumann reagieren auf Medikamentenengpässe: Stabilisierung der HIV-Therapie in Sicht
Im Zuge der drängenden Versorgungsprobleme bei Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination Emtricitabin/Tenofovir, die unter dem Markennamen Truvada® bekannt ist, haben die Hersteller Ratiopharm und Heumann angekündigt, in Kürze erhebliche Mengen ihrer Medikamente auf den Markt zu bringen. Dies verkündete das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer aktuellen Mitteilung. Die besagten Arzneimittel spielen eine entscheidende Rolle sowohl in der Behandlung als auch in der Präexpositions-Prophylaxe (PrEP) von HIV-Infektionen.
Bereits im November schlugen Fachgesellschaften Alarm und wiesen auf drohende Lieferengpässe hin, die sich im Dezember und Januar weiter zuspitzten. Diese Engpässe gefährdeten nicht nur laufende Behandlungen, sondern zwangen auch Nutzende der PrEP zu Unterbrechungen ihrer regelmäßigen Medikamenteneinnahme. Mit etwa 40.000 betroffenen Personen allein in Deutschland wurde ein möglicher Anstieg der Neuinfektionen befürchtet.
Die Mitteilung über die kurzfristige Bereitstellung erheblicher Warenmengen durch Ratiopharm und Heumann bringt nun eine ersehnte Erleichterung. Die prognostizierten Mengen sollen einen Vorrat von mehr als drei Monaten abdecken und somit in wenigen Tagen zu einer spürbaren Stabilisierung der Versorgungslage führen. Vorhergesagte Lieferengpässe bis März oder April scheinen vorerst abgewendet.
Bereits in der vergangenen Woche hatte das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt, dass von den 20 Unternehmen, die die besagte Wirkstoffkombination anbieten, nur vier größere Mengen liefern. Lieferengpässe wurden bei drei Anbietern mit einem kombinierten Marktanteil von 70 Prozent gemeldet. Produktionsprobleme und eine gesteigerte Nachfrage wurden als Hauptursachen genannt.
Trotz der positiven Entwicklung betonen Kritiker, dass die als erfolgreich bewerteten Strukturen im Lieferengpassmanagement möglicherweise nicht als ausreichend rasch empfunden werden könnten. Die nun geforderte zeitnahe Umsetzung der Zusagen durch die genannten Hersteller bleibt entscheidend, um nachhaltige Lösungen für die bestehenden Herausforderungen in der Medikamentenversorgung zu gewährleisten.
Endometriose-Diagnosen steigen deutlich: Hohe Dunkelziffer und weiterer Forschungsbedarf
In Deutschland hat die Diagnose von Endometriose bei gesetzlich versicherten Frauen im Jahr 2022 deutlich zugenommen, wie eine Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt. Ärzte stellten diese chronische gynäkologische Erkrankung bei 9,5 von 1000 Frauen fest, was einem Anstieg um 65 Prozent im Vergleich zu 2012 entspricht. Der Anstieg wird vorwiegend auf ein gesteigertes Bewusstsein sowohl bei Patientinnen als auch bei Ärzten zurückgeführt, anstatt auf eine Veränderung der Risikofaktoren.
Die Studie basiert auf umfassenden Abrechnungsdaten von über 35 Millionen gesetzlich versicherten Mädchen ab zehn Jahren und Frauen in Deutschland. Obwohl die Diagnosehäufigkeit zugenommen hat, liegt sie nach wie vor unter epidemiologischen Schätzungen, was auf eine potenziell hohe Dunkelziffer hindeutet. Gründe hierfür könnten späte Arztkonsultationen, Bagatellisierung von Beschwerden während der Periode und Herausforderungen für Ärzte bei der umfassenden Erfassung relevanter Informationen sein.
Endometriose, eine der häufigsten gynäkologischen Erkrankungen bei Mädchen und Frauen, zeichnet sich durch das Wachstum von Gewebe außerhalb der Gebärmutter aus, das der Gebärmutterschleimhaut ähnelt. Dies kann zu verschiedenen Beschwerden führen, darunter starke Schmerzen während der Periode und beim Geschlechtsverkehr. Oft wird die Diagnose erst bei unerfülltem Kinderwunsch oder im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung gestellt.
Trotz des Anstiegs der Diagnosen gab es laut der Studie keinen entsprechenden Anstieg der operativen Eingriffe. Die Ursachen für Endometriose bleiben weiterhin unklar, wobei verschiedene Faktoren, einschließlich genetischer Einflüsse, in Betracht gezogen werden. Zur Linderung von Beschwerden stehen medikamentöse, hormonelle und operative Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Beobachtungen deuten darauf hin, dass trotz des gestiegenen Bewusstseins die Dunkelziffer hoch bleibt, was auf die Notwendigkeit weiterer Aufklärung und Forschung in Bezug auf diese weitverbreitete Erkrankung hinweist.
Bayern überarbeitet Notdienstregelungen für Apotheken – Ein Jahr Durchhaltevermögen für Apotheker
Im Herbst des vergangenen Jahres entschied sich Bayern, die Notdienstregelungen für Apotheken zu überarbeiten, um eine gerechtere Verteilung zu ermöglichen. Statt der bisherigen Einteilung in etwa 160 Notdienstkreise wird es künftig eine verbesserte, auf Geodaten basierende Verteilung geben, die auch über Landesgrenzen hinweg Notdienste verknüpft. Diese Neuregelung soll im Januar 2025 in Kraft treten.
Die aktuelle Regelung stößt jedoch auf Widerstand, wie ein Rechtsstreit zwischen einem Apotheker nahe Ingolstadt und der Bayerischen Apothekerkammer (BLAK) zeigt. Der Apotheker klagte gegen die Zuordnung seines Notdienstkreises, die ihm 62 Notdienste im Jahr bescherte. Die Apotheke liegt in Eitensheim, knapp zwölf Kilometer von der Innenstadt entfernt, jedoch im Notdienstkreis Ingolstadt und nicht im benachbarten ländlichen Kreis.
Der Apotheker argumentierte, dass die kürzlich eröffnete Löwen-Apotheke vor Ort die wenigen Kollegen im Landkreis Eichstätt besser entlasten könnte als innerhalb des Notdienstkreises Ingolstadt, der bereits eine Vielzahl von Apotheken beherbergt. In seinem Notdienstkreis teilen sich sechs Apotheken 62 Notdienste, während Ingolstadt mit 42 Apotheken lediglich zwei gleichzeitig im Notdienst hat.
Im Frühjahr 2023 reichte der Apotheker Klage gegen die BLAK ein, unterstützt von Kollegen in seinem Notdienstkreis. Trotzdem einigten sie sich inzwischen mit der BLAK darauf, die Klage zurückzuziehen, da eine Neuregelung in Aussicht steht. Der Apotheker hofft auf das neue Modell, das die Anzahl der Notdienste auf etwa 30 im Jahr reduzieren würde. Der akute Personalmangel verschärft die Situation zusätzlich, und Apotheker berichten von extrem langen Arbeitszeiten, bis zu 60 Stunden am Stück.
Ein weiterer Apotheker, Matthias Meinhardt, zeigt hingegen Verständnis für die Zuordnung seiner Löwen-Apotheke zum Notdienstkreis Ingolstadt. Er betont, dass ein einfacher Wechsel des Kreises nicht ausreichen würde, um die Eichstätter Kollegen zu entlasten. Mehrere Apotheken müssten den Kreis wechseln, um die Situation gerechter zu gestalten. Notdienstkreise orientieren sich nicht an Landkreisen, was in der Region aufgrund der großen Ausdehnung des Landkreises Eichstätt problematisch ist.
Die BLAK verteidigt die Zuordnung der Eitensheimer Apotheke zu Ingolstadt, da sie zu weit von anderen Apotheken im Eichstätter Notdienstkreis entfernt sei. Die Distanz zur nächsten Notdienstapotheke sollte in Bayern idealerweise maximal 15 Kilometer betragen, allerdings können sich in der Praxis längere Wege ergeben.
BLAK-Geschäftsführer Volker Schmitt gibt zu, dass die neue Regelung im Januar 2025 nicht für alle Apotheken bessere Notdienstbedingungen bringen wird. Es wird Gewinner und Verlierer geben, dennoch war die Aussicht auf die Neuregelung Grund genug, dass sich beide Seiten bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München einigten, das Verfahren abzublasen. Apotheker müssen nun noch etwa ein Jahr durchhalten, bevor die erhofften Änderungen in Kraft treten.
Social-Media-Anomalien: Fragwürdige Authentizität bei Lob für Lauterbach und BMG
In einer kritischen Untersuchung der Social-Media-Aktivitäten auf Facebook wurden Unregelmäßigkeiten unter den Kommentaren zu Beiträgen von Karl Lauterbach (SPD) und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) festgestellt. Insbesondere die auffällige Ähnlichkeit und Wiederholung positiver Kommentare lässt Fragen zur Authentizität und Glaubwürdigkeit aufkommen. Ein aufmerksamer Apotheker aus dem Saarland brachte diese Beobachtungen ans Licht.
Die Analyse offenbarte, dass sich hinter den lobenden Kommentaren häufig die gleichen Nutzer verbergen, die zudem ähnliche Formulierungen verwenden. Diese Erkenntnisse werfen Zweifel an der Unabhängigkeit und Spontanität der positiven Äußerungen auf. Selbst kritische Stimmen werden nicht geduldet, wie der Apotheker erfahren musste, als er sich zu einem BMG-Beitrag äußerte und sogleich von vermeintlichen "positiven Trolls" als "Impfgegner" und "Querdenker" diffamiert wurde.
Die positiven Kommentare fallen nicht nur durch übermäßiges Lob für Karl Lauterbach auf, sondern auch durch ihre Herkunft von wenig aktiven oder seltsam wirkenden Profilen. Selbst vermeintlich inhaltlich fundierte Verteidigungen von Lauterbachs politischer Arbeit werden von zweifelhaften Profilen mit dem identischen Wortlaut wiederholt.
Ein exemplarisches Beispiel verdeutlicht diese Auffälligkeiten: Ein Kommentar eines Hausarztes auf einen Lauterbach-Post wird von mehreren verdächtigen Profilen in identischem Wortlaut verteidigt. Trotz der klaren Indizien weist das BMG jegliche Anschuldigungen zurück, wonach möglicherweise Fürsprecher gekauft wurden.
Die Hintergründe dieser koordinierten Aktionen bleiben im Dunkeln. Das BMG betont, keine Social-Media-Kommentare zu kaufen. Ungeachtet der Motive tragen diese offensichtlichen Bots nicht zur Verbesserung der Stimmung unter den Beiträgen von Lauterbach und dem BMG bei. Im Gegenteil scheinen sie dazu beizutragen, die Spannungen zwischen verschiedenen Meinungsgruppen zu verschärfen und die Glaubwürdigkeit der Diskussion zu beeinträchtigen.
Schwierigkeiten bei E-Rezepten: Risiken für Medikamenten-Therapiesicherheit aufgedeckt
In jüngster Zeit wurden ernsthafte Bedenken bezüglich der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch die Übermittlung von E-Rezepten aufgeworfen. Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt und auch aus Brandenburg wurden konkrete Fälle von Fehlern in der Verarbeitung der E-Rezepte gemeldet, die potenziell zu falschen Medikamentenausgaben führen könnten.
Einige der gemeldeten Zwischenfälle zeigten deutliche Unstimmigkeiten zwischen der verordneten Arznei und der in der Apothekensoftware angezeigten Information. Beispielsweise wurde in einem Fall Amlodipin verschrieben, während die Apothekensoftware Bisoprolol anzeigte. In einem anderen Fall war Novalgin verordnet, wurde jedoch in Tablettenform als Fosfomycin abgerufen. Diese Fehlabstimmungen bergen erhebliche Risiken für die Patienten, da falsche Medikamentengaben die therapeutische Wirkung gefährden können.
Neben diesen Fällen wurden auch Herausforderungen im Zusammenhang mit doppelter Belieferung von Medikamenten für denselben Patienten identifiziert. Ein besonderer Fall beinhaltete die Rückgabe eines E-Rezepts aufgrund nicht sofortiger Verfügbarkeit, während der Patient in einer anderen Apotheke denselben Artikel erneut erhielt. Solche Situationen können nicht nur zu Verwirrung, sondern auch zu einem erheblichen gesundheitlichen Risiko führen.
Ein weiterer Aspekt der Problematik betrifft das Freitextfeld, in dem einige Kassenprogramme Schwierigkeiten haben, zwischen Freitextverordnungen und Verordnungen per Pharmazentralnummer zu unterscheiden. Dies führte zu unerwünschten Ergebnissen, wie zum Beispiel aus einer Freitextverordnung mit Dosierplan wurde plötzlich das Medikament "Olanzapin 2,5 mg" angezeigt.
Die Apotheken werden in Anbetracht dieser Entwicklungen dringend dazu aufgerufen, eine erhöhte Wachsamkeit an den Tag zu legen, um potenzielle Fehler frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Es wird empfohlen, Fehler im Kassenprogramm beim Support des Softwareanbieters zu melden, um sofortige Maßnahmen zur Prozessoptimierung zu ergreifen. Bei schwerwiegenden Fällen, insbesondere solchen, die die AMTS gefährden könnten, sollten die Apotheken die zuständige Kammer informieren. Diese Fälle sollen gesammelt und an die Gematik weitergeleitet werden, um technische Probleme in der Datenverarbeitung zu beheben.
Die Berichte über Fehler in der E-Rezeptübermittlung sind nicht auf Sachsen-Anhalt beschränkt, sondern erstrecken sich auch auf das benachbarte Brandenburg. Es wird erwartet, dass die Apotheken gemeinsam mit den relevanten Institutionen daran arbeiten, die technischen Herausforderungen zu bewältigen und die Sicherheit der Arzneimitteltherapie zu gewährleisten.
Ratiopharm und Heumann sichern PrEP-Versorgung: Stabilisierung des HIV-Arzneimittels abgewendet
Die pharmazeutischen Unternehmen Ratiopharm und Heumann haben angekündigt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgung mit dem HIV-Arzneimittel Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil, besser bekannt als PrEP (Prä-Expositions-Prophylaxe), zu stabilisieren. Diese Ankündigung erfolgt vor dem Hintergrund von Bedenken hinsichtlich eines möglichen Versorgungsmangels, der kürzlich im Raum stand. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte zuvor erklärt, dass es in den kommenden Tagen zu einer Stabilisierung der Versorgung mit diesem Arzneimittel kommen soll.
Verschiedene Organisationen, darunter die Deutsche Aidshilfe (DAH), ambulant tätige HIV-Mediziner*innen (dagnä), die Deutsche AIDS-Gesellschaft (DAIG) und die Arbeitsgemeinschaft HIV-kompetenter Apotheken (DAHKA), hatten sich in einem digitalen Runden Tisch mit Vertreter:innen des BfArM beraten. Gemeinsam wurde darauf gedrängt, dass das Gesundheitsministerium einen möglichen Versorgungsmangel nach § 79 Abs 5 AMG feststellt. Dies schien zunächst bevorzustehen, wurde jedoch durch die aktuelle Zusammenarbeit zwischen BfArM und den Zulassungsinhabern Ratiopharm und Heumann abgewendet.
Ein Sprecher des BfArM gab bekannt, dass die mangelnde Verfügbarkeit des HIV-Arzneimittels in wenigen Tagen "deutlich stabilisiert" werde. Dies resultiere aus einer engen Abstimmung zwischen dem BfArM und den Zulassungsinhabern, die zugesagt haben, kurzfristig erhebliche Warenkontingente für den Markt bereitzustellen. Ursprünglich hatte das BfArM mitgeteilt, dass die Verfügbarkeit im Februar nur leicht stabilisiert werde. Nun sollen die Vorräte voraussichtlich bis mindestens Ende April ausreichen, um die Nutzer:innen zu versorgen.
Die Lieferengpassdatenbank des BfArM gibt an, dass der Engpass bei der Firma Ratiopharm (Teil von Teva) am 19. Februar enden soll, während für Heumann (Teil von Torrent Pharma) kein Engpass verzeichnet ist. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass in den USA Warenkontingente identifiziert wurden, die möglicherweise importiert werden können.
Die Deutsche Aidshilfe hatte zuvor berichtet, dass das BfArM sich bemüht habe, Hersteller von wirkstoffidentischen Medikamenten mit europäischer Zulassung zu kontaktieren. Die Möglichkeit des Imports wurde in Betracht gezogen, jedoch stellte sich heraus, dass auch in den Nachbarländern nur begrenzte Mengen verfügbar sind. Eine erste Rückmeldung deutete darauf hin, dass Warenkontingente in den USA gefunden wurden.
Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil wird nicht nur als PrEP, sondern auch in der Salvage-Therapie bei HIV-Erkrankten eingesetzt, wenn es aufgrund von Resistenzen keine anderen Optionen mehr gibt. Diese Gruppe ist besonders von dem Engpass betroffen, und ein Versagen des Schutzes vor HIV könnte schwerwiegende Folgen haben. In Deutschland nutzen laut dem Robert Koch-Institut rund 40.000 Menschen die PrEP (Stand September 2023).
Deutsche Umfrage: Große Zustimmung für ‚Pille für den Mann‘ – Dennoch Zurückhaltung bei tatsächlicher Anwendung
In einer aktuellen Umfrage, durchgeführt von Yougov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur, zeigt sich, dass eine überwältigende Mehrheit der deutschen Bevölkerung, nämlich 70 Prozent, die Einführung einer "Pille für den Mann" zur Verhütung unterstützen würde. Diese lang ersehnte Möglichkeit, die Verantwortung für die Empfängnisverhütung auch auf Männer zu verteilen, stößt bei sowohl männlichen als auch weiblichen Befragten auf Zustimmung.
Die Umfrage, an der 2032 repräsentativ ausgewählte Personen teilnahmen, ergab, dass 76 Prozent der Frauen und 63 Prozent der Männer die Idee einer männlichen Verhütungspille befürworten. Interessanterweise zeigt sich jedoch, dass die tatsächliche Bereitschaft der Männer, eine solche Pille einzunehmen, geringer ist. Nur 37 Prozent der Männer können sich vorstellen, eine solche Pille zu nehmen, während 27 Prozent dies als Möglichkeit in Betracht ziehen würden. Etwa jeder Fünfte (21 Prozent) lehnt die Idee ab.
Die Meinungen über die Verantwortung für die Verhütung zeigen signifikante Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Während 48 Prozent der Männer der Ansicht sind, dass die Verantwortung gleichmäßig aufgeteilt ist, teilen nur 25 Prozent der Frauen diese Meinung. Über die Hälfte der Frauen (52 Prozent) fühlt sich hingegen zu stark mit der Verantwortung belastet, während nur 20 Prozent der Männer dieser Meinung sind.
Aktuell haben Männer bei der Verhütung vor allem zwei sichere Optionen: Kondome oder eine Vasektomie. Eine vielversprechende Entwicklung in der Forschung ist eine laufende klinische Phase-I-Studie in den USA zu einem hormonfreien Retinsäure-Rezeptor-Alpha-Hemmer namens "YCT-529". Dieses Medikament könnte einen speziellen Rezeptor für Vitamin A in den Hoden blockieren und so die Spermienproduktion verhindern. Die Studie hat bereits vielversprechende Ergebnisse an Mäusen gezeigt, und bis Juni sollen 18 Teilnehmer, darunter auch Männer in Großbritannien, an der klinischen Phase-I-Studie teilnehmen. Potenzielle Nebenwirkungen könnten Sehprobleme, Verdauungsstörungen und Probleme beim Wasserlassen sein.
Kommentar:
Die aktuelle Studie des Europäischen Patentamts unterstreicht eindrucksvoll Deutschlands herausragende Rolle bei Patentanmeldungen im Bereich der Krebsinnovationen in Europa. Mit 23 Prozent der europäischen Anmelder und über 9000 internationalen Patentfamilien zwischen 2002 und 2021 beweist Deutschland seine anhaltende Stärke in Forschung und Entwicklung. Die Pharmaindustrie, angeführt von Unternehmen wie Bayer und Siemens, trägt maßgeblich zu dieser Erfolgsgeschichte bei. Dies spiegelt sich auch in den globalen Ranglisten wider, auf denen Deutschland den vierten Platz belegt. Trotz dieser erfreulichen Nachrichten bleibt Krebs eine weltweite Gesundheitsbedrohung, und Fortschritte in Immun- und Gentherapien sind entscheidend für die Zukunft.
Gesundheitsminister Lauterbachs ehrgeizige Reformagenda stößt auf zunehmende Schwierigkeiten und interne Widerstände. Die stockende Umsetzung wichtiger Vorhaben wie das Cannabisgesetz und die Digitalgesetze wirft ernsthafte Fragen zur Effektivität seiner Amtsführung auf. Der Minister muss nicht nur zeitliche Engpässe bewältigen, sondern auch politischen Rückhalt gewinnen, um seine Reformen erfolgreich abzuschließen. Die Gefahr, am Ende mit leeren Händen dazustehen, könnte Lauterbachs Bilanz erheblich belasten.
Die alarmierenden Zahlen im Jahresbericht der PGEU verdeutlichen die prekäre Lage der Arzneimittelversorgung in Europa. Mit steigenden Engpässen und einem wachsenden Zeitaufwand der Apotheken zur Bewältigung dieser Situation ist eine umgehende Reform der Lieferketten und eine verbesserte Kommunikation zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen dringend erforderlich. Die Forderungen nach frühzeitiger Meldung von Engpässen und einer gerechteren Verteilung von Medikamenten über Ländergrenzen hinweg sind essenziell, um das Vertrauen der Patienten in das Gesundheitssystem zu stärken und eine nachhaltige Lösung für dieses anhaltende Problem zu finden.
Die jüngsten Aktualisierungen der Fach- und Gebrauchsinformationen für NSAR wie Ibuprofen und Flurbiprofen werfen wichtige Warnhinweise bezüglich Schwangerschaft und Infektionen auf. Die potenzielle Maskierung von Infektionssymptomen sowie Risiken für den Fötus während der Schwangerschaft werden betont. Es ist entscheidend, dass medizinisches Fachpersonal und Patienten diese Informationen ernst nehmen und entsprechend handeln, um die Sicherheit von Mutter und Kind zu gewährleisten.
Die Erstellung von Gutachten bei Unfällen mit Verletzungsfolgen ist von essenzieller Bedeutung, insbesondere für Apotheker als Betroffene. Präzision, Neutralität und die Berücksichtigung vielfältiger Faktoren sind dabei unerlässlich. Die Herausforderungen liegen nicht nur in der komplexen Aufgabenstellung, sondern auch in der Anpassung an unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Gutachtern, Anwälten und Versicherungen spielt eine zentrale Rolle, insbesondere vor Gericht. In diesem anspruchsvollen Bereich bleibt die kontinuierliche Anpassung an diverse Versicherungsbedingungen eine fortlaufende Herausforderung.
Ärzteschaft sind an einem kritischen Punkt angelangt. Der Vertrauensverlust infolge von Reformwidrigkeiten belastet weiterhin. Dr. Heinrich hebt die Wirkung der "Praxenkollaps"-Proteste hervor, mahnt jedoch zu weiteren Anpassungen. Ein drohender Versorgungskollaps erfordert dringende Gespräche und konstruktive Lösungen. Der Zeitrahmen ist begrenzt, und die Sorge um die Qualität der Versorgung steht im Fokus. Ein zügiges Handeln ist unabdingbar, um langfristige Schäden zu verhindern.
Die jüngste Verlängerung der Verwendbarkeitsfrist für niedrig konzentrierte Atropinsulfat-Augentropfen zur Myopie-Prophylaxe bei Kindern ist eine positive Entwicklung. Die Erhöhung von drei auf sechs Monate für die Atropinsulfat-Stammlösung bietet nicht nur eine längere Lagerungszeit, sondern auch potenziell verbesserte Anwendungsoptionen. Die Aufmerksamkeit auf die unveränderte Aufbrauchfrist beim Patienten von vier Wochen unterstreicht weiterhin die Bedeutung einer zeitnahen Verwendung. Diese Anpassungen, eingeführt in den aktualisierten Vorschriften der Ergänzungslieferung 2023/2, verdeutlichen das kontinuierliche Bestreben, die Effizienz und Praktikabilität in der medizinischen Anwendung zu optimieren.
Die vorübergehende Friedenspflicht zwischen dem Apothekerverband Nordrhein und den Primärkassen in Nordrhein-Westfalen ist ein begrüßenswerter Schritt, um die Herausforderungen im Umgang mit E-Rezepten und Entlassrezepten zu mildern. Die Verzicht auf Retaxationen für fehlerhaft ausgestellte Rezepte bis Ende März 2024 bietet den Apotheken notwendige Sicherheit. Die Fokussierung auf Formfehler und die Einbindung der Apotheken in Datenkorrekturen sind vernünftige Schritte, um eine reibungslose Versorgung der Patienten sicherzustellen. Es bleibt abzuwarten, ob solche pragmatischen Ansätze auch auf bundesweiter Ebene implementiert werden, um eine nachhaltige Lösung für die neuen Anforderungen zu schaffen.
Die Apotiger setzen mit ihrer Kampagne "Wir lieben Menschen. Alle Menschen!" ein starkes Zeichen für Demokratie, Menschlichkeit und Toleranz in der öffentlichen Apotheke. Die Unterstützung des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg unterstreicht die Bedeutung dieses Engagements. Eine beeindruckende Initiative, die auf die Werte unserer Gesellschaft aufmerksam macht und zum Mitmachen aufruft.
Die Auszeichnung von aponet.de als führendes Gesundheitsportal in der Verbraucherumfrage von "Deutschland Test" spiegelt die anerkannte Qualität und Relevanz der Plattform wider. Die kostenlose Bereitstellung von Services wie der Apotheken-Notdienstsuche und umfassenden Wissensdatenbanken unterstreicht das Engagement für die Gesundheitsaufklärung. Die Platzierung auf dem ersten Rang bekräftigt aponet.de als vertrauenswürdige Informationsquelle in der digitalen Gesundheitslandschaft.
Die Zusage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie der Hersteller Ratiopharm und Heumann, kurzfristig bedeutende Warenkontingente des HIV-Medikaments für die PrEP bereitzustellen, ist eine beruhigende Entwicklung. Die zuvor befürchteten Lieferengpässe hätten ernsthafte Konsequenzen für Tausende Nutzer haben können. Die nun angekündigte Sicherstellung der Vorräte bis Ende April ist entscheidend, um die kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten und potenziell negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Betroffenen zu verhindern.
Die jüngste Erweiterung der Liste von Nitroso-Wirkstoff-Verunreinigungen durch die EMA signalisiert eine anhaltende Herausforderung für die Pharmaindustrie. Die Rückrufe von Duloxetin und Lisinopril verdeutlichen die konkreten Auswirkungen auf Arzneimittelchargen. Apothekenleiter müssen verstärkt auf die Einhaltung der Nitrosamin-Grenzwerte achten, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Die Aktualisierung des BfArM gibt klare Richtlinien, während die Branche weiterhin auf höchste Qualitätsstandards setzen sollte, um die Nitrosamin-Krise erfolgreich zu überwinden.
Die angekündigte kurzfristige Bereitstellung erheblicher Arzneimittelmengen durch Ratiopharm und Heumann ist ein erfreulicher Schritt zur Bewältigung der bestehenden Versorgungsengpässe bei HIV-Medikamenten. Die zu erwartenden Warenmengen, die einem Vorrat von über drei Monaten entsprechen, versprechen eine schnelle Stabilisierung der Versorgungssituation. Dies kommt besonders den rund 40.000 betroffenen Personen in Deutschland zugute. Trotz dieser positiven Entwicklung sollte der Fokus nun auf der zeitnahen Umsetzung liegen, um nachhaltige Lösungen für die langfristige Medikamentenversorgung sicherzustellen.
Der drastische Anstieg der Endometriose-Diagnosen in Deutschland zeigt, dass das Bewusstsein für diese gynäkologische Erkrankung zunimmt. Dennoch bleibt die hohe Dunkelziffer ein Anliegen, da viele Frauen möglicherweise unerkannt leiden. Die Notwendigkeit weiterer Forschung und Aufklärung ist unbestreitbar, um frühzeitige Diagnosen zu fördern und effektivere Behandlungsansätze zu entwickeln.
Die anstehende Neuregelung der Notdienstkreise für Apotheken in Bayern ist ein begrüßenswerter Schritt hin zu einer gerechteren Verteilung. Der aktuelle Rechtsstreit zwischen einem Apotheker nahe Ingolstadt und der Bayerischen Apothekerkammer verdeutlicht die Ungerechtigkeiten und Herausforderungen des bestehenden Systems. Die Hoffnung auf weniger Notdienste und eine verbesserte Work-Life-Balance für Apotheker scheint mit der Neuregelung in greifbare Nähe gerückt. Ein Jahr Durchhaltevermögen ist gefragt, bevor die positive Veränderung in Kraft tritt.
Die auffällige Ähnlichkeit und Wiederholung positiver Kommentare unter den Beiträgen von Karl Lauterbach und dem Bundesgesundheitsministerium auf Facebook wirft Fragen zur Authentizität auf. Ein aufmerksamer Apotheker aus dem Saarland stieß auf diese Unregelmäßigkeiten, die Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Kommentare nähren. Selbst kritische Stimmen werden offenbar von vermeintlichen "positiven Trolls" angegriffen, was die Diskussion weiter polarisiert. Die Hintergründe dieser koordinierten Aktionen sind unklar, während das BMG jegliche Vorwürfe zurückweist. Dieses Phänomen trägt nicht zur Verbesserung der Diskussionskultur bei, sondern scheint Spannungen zu verschärfen und die Glaubwürdigkeit der Online-Debatten zu beeinträchtigen.
Die angekündigte Zusammenarbeit zwischen Ratiopharm, Heumann und dem BfArM zur Stabilisierung der PrEP-Versorgung ist eine positive Entwicklung. Dies verhindert vorerst einen drohenden Engpass bei dem HIV-Arzneimittel Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil. Die kurzfristige Bereitstellung erheblicher Warenkontingente signalisiert eine proaktive Herangehensweise, die die Sicherheit und Gesundheit der rund 40.000 PrEP-Nutzer:innen in Deutschland gewährleistet.
Die überwältigende Zustimmung zur ‚Pille für den Mann‘ in Deutschland unterstreicht den Bedarf nach mehr geschlechtergerechten Verhütungsoptionen. Dennoch offenbart die Umfrage, dass die tatsächliche Bereitschaft der Männer zur Anwendung dieses Mittels zurückhaltend ist, was weitere Diskussionen über Geschlechterrollen und Verantwortlichkeiten anregen könnte.
In Anbetracht der vielfältigen Herausforderungen und Erfolge im Gesundheitswesen bleibt die kontinuierliche Zusammenarbeit und Innovationsbereitschaft entscheidend, um eine nachhaltige und effektive Patientenversorgung zu gewährleisten und die Zukunft der medizinischen Landschaft positiv zu gestalten.
Von Engin Günder, Fachjournalist
Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.
ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de