Gesundheit & Medizin

Bundeshaushalt 2024: Regierung zementiert Altenpflege-Krise

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) kritisiert den geschrumpften Gesundheitsetat für 2024. Statt wegzuschauen, muss die Altenpflege-Politik den Versorgern ermöglichen, eine steigende Zahl Pflegebedürftiger würdevoll zu pflegen.

AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärt dazu: „Der Bundeshaushalt 2024 zeigt deutlich das politische Desinteresse an der Altenpflege. Zugunsten eines blinden ‚Weiter so!‘ verschließt die Regierung die Augen vor den Nöten der Pflegebedürftigen, die auf einen Heimplatz warten. So freuen sich Haushälter und Gesundheitspolitikerinnen der Ampel über einen geschrumpften Gesundheitsetat und werfen als Wiedergutmachung ein paar Euro für Modellprojekte in den Topf. Die Regierungsparteien zementieren die Altenpflege-Krise.“

Der AGVP appelliert an die Parteien, die Altenpflege-Politik neu auszurichten.

„Die Zahl schwer Pflegebedürftiger auf Wartelisten für einen Heimplatz steigt. Diese Menschen können medizinisch-pflegerische Leistungen nicht in Anspruch nehmen, für die sie Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Die Gründe: Die Regierung schaut weg, während letztes Jahr rund 16.000 Pflegeplätze vernichtet wurden, die Pflegekassen und Sozialhilfeträger zahlen ihre Rechnungen zu spät und lassen die Heime am langen Arm verhungern. Die Bundesregierung muss die Pflegeeinrichtungen finanziell absichern. Per Gesetz muss sie sicherstellen, dass Pflegeleistungen zeitnah und ausreichend vergütet werden. So müssten weniger Pflegebedürftige den Verlust ihres Pflegeplatzes fürchten. Mittelfristig benötigen Pflegebedürftige einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Pflegeheim, um den Druck auf die Politik hochzuhalten“, fordert Greiner.

Über den Arbeitgeberverband Pflege e.V.

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung von 955 Mitgliedsunternehmen mit rund 80.000 Beschäftigten in der Altenpflege.

Als starkes Bündnis gestaltet der AGVP gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der für fünf Jahre berufenen Pflegekommission die Arbeitsbedingungen und Löhne für die Altenpflege.

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