Medizintechnik

Das ändert sich ab 2024 in der Gesundheit

Der Bundestag hat das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz) und das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (GDNG) genehmigt.

Digitalisierung: E-Rezept wird verpflichtend

Das E-Rezept wird zum Standard und seit dem 01.01.2024 für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Ärztinnen und Ärzte müssen das E-Rezept ausstellen. Patientinnen und Patienten haben dann drei Möglichkeiten, ein Rezept einzulösen: per Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke, per Anwendung der E-Rezept-App oder mittels Papierausdrucks.

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab Anfang des Jahres 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet. Ärztinnen und Ärzte werden im Behandlungsprozess unterstützt. So macht die ePA von Beginn an wichtige Behandlungsinformationen, wie beispielsweise Arztbriefe, Befundberichte oder auch Entlassbriefe, verfügbar. Die digitale Medikationsübersicht lässt in enger Verknüpfung mit dem E-Rezept ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser erkennen und vermeiden.

Neue Vergütung zur Förderung ambulanter Operationen

Damit Ärztinnen und Ärzte mehr ambulant statt stationär operieren, führt das Bundesgesundheitsministerium per Rechtsverordnung eine neue Vergütungsform ein. Diese spezielle sektorengleiche Vergütung in Form von Fallpauschalen (Hybrid-DRG) garantiert Vertragsärzten und Krankenhäusern die gleiche Vergütung für bestimmte Eingriffe – egal ob sie ambulant oder stationär durchgeführt wurden. Die Regelung gilt für fünf Leistungsbereiche und trat vorbehaltlich der Verkündung der Rechtsverordnung zum 01.01.2024 in Kraft.

Neue Nutzung der Gesundheitsdaten

Das GDNG soll Gesundheitsdaten für die Forschung erschließen. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. „Dazu wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut“, sagt Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München. Unter anderem wird es für die Datenfreigabe aus der ePA ein Opt-Out-Verfahren geben.

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