Endlich Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung beschließen!
Wie die Delegiertenversammlung im November betont hatte, unterstützt die Landesärztekammer die Anliegen und Forderungen der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.v. (bvmd), die besorgt auf die Zukunft der Approbationsordnung blickt. So hatten sich Bund und Länder im Jahr 2017 mit Beschluss des Masterplans Medizinstudium 2020 auf Maßnahmen geeinigt, die den Weg für eine praxis- und kompetenzorientierte Ausbildung bereiten sollten. Leider habe man im Zuge der Pandemie und auch durch den Regierungswechsel über zwei Jahre einen Stillstand im Novellierungsprozess beobachten müsse, erklärte die bvmd. Mit dem neuen Entwurf von 2023, der viele Kürzungen früherer Formulierungen enthält, keimte die Hoffnung auf einen baldigen Abschluss.
„Die Landesärztekammer Hessen teilt die Sorge der bvmd, dass die Kernbestrebungen der Reform verloren und zu Lasten der Qualität des Medizinstudiums gehen, wenn der Entwurf weiter verschlankt wird“, stellt Pinkowski klar. Bund und Länder seien dabei, sich die Kosten wie einen Spielball gegenseitig zuwerfen – mit unabsehbaren Folgen für die Zukunft unseres Gesundheitssystems. Auch nach Auffassung des hessischen Ärzteparlaments zeuge der Mangel an Verantwortungsübernahme von fehlendem politischem Willen auf beiden Seiten.
„Um zu verhindern, dass die Novellierung an der Kostenfrage scheitert, appellieren wir an Bund und Länder, sich ohne weitere Einschnitte auf eine Finanzierung zu einigen“, so Pinkowski. Nur dann könnten die Errungenschaften der letzten Entwürfe, wie die Kopplung des NKLM (Nationaler Kompetenzbasierter Lernzielkatalog Medizin) an die Ärztliche Approbationsordnung oder die Anpassung an die Fortschritte in der Digitalisierung, die Abkehr von der veralteten Verordnung aus dem Jahre 2002 bedeuten. Zusätzliche Forderungen der bvmd nach der Entdeckelung der Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr (PJ) und einer Trennung von Fehl- und Krankheitstagen, nach der Umsetzung von Qualitätsstandards in der Lehre und dem Mindestabstand von vier Wochen zwischen dem Ende des PJs und dem dritten Staatsexamen, sollten ebenfalls in den Referentenentwurf aufgenommen werden.
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