Forschung und Entwicklung

Neues Antragsformular 2024: Navigieren durch den Antragsdschungel

Am 25. Januar 2024 ist das Antragsformular für die Forschungszulage im Antragsportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) überarbeitet worden.

Das geänderte Antragsformular spielt eine Schlüsselrolle im gesamten Prozess. Ziel der Anpassung ist es, das Antragsverfahren effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten.

Was hat sich geändert?

Wir haben bereits einen genaueren Blick auf die konkreten Änderungen des neuen Formulars geworfen:

  • Präzisere Inhaltsabfrage: Die Gliederung der Projektbeschreibung und die zugehörigen Leitfragen wurden deutlich überarbeitet. Das Zeichenlimit von 4.000 bleibt aber weiterhin bestehen.
  • Arbeitspläne als Pflichtbestandteil: Ab sofort ist immer ein Arbeitsplan einzureichen, der einen schnellen Überblick über den F&E-Inhalt und die Systematik des Projekts gibt. Der Plan kann im Portal erstellt oder als Anhang eingefügt werden.
  • Vereinfachte Angaben zum finanziellen und personellen Aufwand: Die Kostenerfassung wurde teilweise automatisiert und die Eintragung wird etwas effizienter.
  • Überarbeitetes Layout: Das Formular ist jetzt intuitiver zu bedienen.

Insgesamt begrüßen wir die Überarbeitung. Die neue Gliederung geht nun direkt auf Fragestellungen ein, die bisher oft zu Nachforderungen geführt haben. Bestes Beispiel ist der nun verpflichtende Arbeitsplan, den wir in den letzten Monaten immer schon präventiv angehängt hatten, um entsprechenden Nachforderungen vorzukommen. Der Bescheinigungsstelle sollte es jetzt einfacher fallen, die Projekte auch ohne Nachforderungen nach den Standards zu bewerten, die sich in den letzten vier Jahren schrittweise durchgesetzt haben.

Die Änderungen im Antragsformular erhöhen zwar die Transparenz und Genauigkeit der Beantragung, können aber auch den Prozess für Unternehmen komplizierter gestalten.

Was passiert jetzt?

Die oben genannten Änderungen haben keine Auswirkungen auf bereits eingereichte Anträge: Sie werden unverändert geprüft und beschieden. Es ist nicht erforderlich, sie mit dem neuen Antragsformular erneut einzureichen.

Was geschieht mit den noch nicht eingereichten Anträgen? Sofern bereits ein Antragsentwurf im BSFZ-Portal angelegt ist, können diese bis einschließlich zum 29.02.2024 im alten Antragsformular bei der BSFZ eingereicht werden. Danach ist es nicht mehr möglich, Anträge im alten Formular einzureichen. Die Antragsentwürfe können jedoch weiterhin heruntergeladen werden, um Datenverluste zu vermeiden.

Neu erstellte Anträge müssen in jedem Fall im neuen Formular bearbeitet werden. Kurzfristig bedeutet die Umstellung also Mehraufwand, weil sich die Antragstellenden erst einmal auf das neue Format einstellen müssen und bereits begonnene Projektbeschreibungen eventuell vollständig überarbeitet werden müssen.

Weniger Aufwand für Sie mit Busuttil & Company

Busuttil & Company verfügt über umfassendes Fachwissen und langjährige Erfahrung, um Sie kompetent bei der Antragstellung zu unterstützen:

  • Sie können sich auf unser Wissen und unsere Erfahrung verlassen, denn wir kennen die Anforderungen des neuen Antragsformulars genau.
  • Wir erstellen für Sie einen aussagekräftigen Arbeitsplan.
  • Die finanziellen und personellen Aufwendungen werden von uns korrekt und effizient erfasst.
  • Sie werden Schritt für Schritt durch das gesamte Antragsverfahren geführt.

Mit unserer Beratung erhalten Sie nicht nur professionelle Unterstützung, sondern auch die Gewissheit, dass Ihr Antragsprozess reibungslos, gesetzeskonform und erfolgreich verläuft. Nutzen Sie unsere Erfahrung und sichern Sie sich das maximale Förderpotenzial der Forschungszulage.

Über die Busuttil & Company GmbH

Busuttil & Company GmbH ist eine Fördermittelberatung, spezialisiert auf die steuerliche Forschungszulage. Ihr Gründer Dr. Markus Busuttil ist ein führender Experte auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung und blickt auf über acht Jahre Erfahrung in diesem Bereich zurück. Der promovierte Ingenieur leitet ein kleines Team von Spezialisten und berät überwiegend mittelständische Unternehmen in Deutschland zur steuerlichen Forschungszulage.

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