Gesundheit & Medizin

Oppenheim-Preisverleihung im Jahr 2024 durch die Deutsche Dystonie Gesellschaft e.V.

Auch für das Jahr 2024 schreibt die Deutsche Dystonie-Gesellschaft e.V. (DDG) – wie seither im Rhythmus von jeweils zwei Jahren – den mit 5.000 Euro dotierten Oppenheim-Preis aus. Der Preis dient der Förderung der klinischen Forschung wie auch der Grundlagenforschung im Gebiet der dystonen Erkrankungen.

Mit ihm sollen vor allem jüngere Forscher unter 40 Jahren aus dem deutschsprachigen Bereich für Arbeiten zur Ätiologie, Pathogenese, Diagnostik und Therapie der Dystonien und zur psychosozialen Situation von Dystonie-Betroffenen ausgezeichnet werden.

Es werden nur Arbeiten (Originalartikel, Promotionen, Habilitationsarbeiten) berücksichtigt, die innerhalb der letzten beiden Jahre veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen wurden. Kandidaten können sich selbst für den Preis bewerben, daneben sind auch Fremdnennungen möglich. Eine bereits früher oder gleichzeitig an anderer Stelle eingereichte Arbeit darf nicht mehr für den Oppenheim- Preis vorgelegt werden.

Die Begutachtung der eingereichten Anträge erfolgt durch drei Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates der DDG. Die abschließende Entscheidung über die Preisverleihung trifft der Vorstand der DDG auf der Basis der Gutachtervorschläge.

Die Preisverleihung erfolgt in der Regel auf der jeweiligen Jahrestagung der DDG – also im jetzigen Fall im August 2022.  Bewerbungen richten Sie bitte in 3-facher Ausfertigung bis zum 31. Januar des entsprechenden Jahres an die Deutsche Dystonie Gesellschaft.

Bewerbungskriterien:

  • Der Oppenheim-Preis wird alle zwei Jahre vergeben.
  • Die Dotierung des Preises beträgt 5000,- Euro für Arbeiten (d. h. fertiggestellte Promotionen, Habilitationen, Manuskripte für Originalveröffentlichungen – nicht für Abstrakts), über wissenschaftliche Untersuchungen zur Ätiologie, Pathogenese, Diagnostik und Therapie der Dystonie bzw. der psychosozialen Auswirkungen der Erkrankung auf Dystonie-Betroffene.
  • Die Arbeit kann innerhalb der letzten beiden Jahre veröffentlicht worden oder noch unveröffentlicht sein. Der Preisbewerber muss Erstautor sein. Eine bereits früher eingereichte Arbeit kann in den folgenden Jahren zugelassen werden, wenn sie grundlegend neue Erkenntnisse bringt.
  • Der Bewerber soll aus dem deutschsprachigen Raum kommen (BRD, A, CH), Forschungsarbeiten können aber im Ausland durchgeführt worden sein.
  • Die Arbeit kann in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Der Preisträger muss eine deutsche Kurzfassung zur Verfügung stellen.
  • Die Arbeiten müssen in dreifacher Ausfertigung, mit Lebenslauf und einer Erklärung, dass die Arbeit nicht für andere Preise eingereicht worden ist, an die DDG geschickt werden. Eine Bewerbung per E-Mail ist ebenfalls möglich unter info@dystonie.de
  • Die Verleihung von Urkunde, Scheck und Referat des Preisträgers ist auf der Jahrestagung der DDG in dem jeweiligen Jahr vorgesehen.
  • Der Vorstand der Deutschen Dystonie Gesellschaft e. V. reicht die Arbeiten an die vorher zu benennenden Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates weiter (Rotation des Preiskomitees). Bewertungssystem bei mehreren Arbeiten durch Abstimmung der Begutachter.
  • Der Vorschlag der Gutachter über Preisträger soll innerhalb von 6 Wochen vorliegen.
  • Der Vorstand der Deutschen Dystonie Gesellschaft e. V. entscheidet über Vergabe mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Dystonie Gesellschaft e. V.
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