Verbraucher & Recht

Threads: Die Social-Media-Familie wächst

Ein Ende der immer neuen Social-Media-Plattformen ist noch nicht erreicht: Mit ‚Threads‘ möchte der Konzern META, zu dem unter anderem Facebook, Instagram und WhatsApp gehören, dem Kurznachrichtendienst ‚X‘ (ehemals ‚Twitter‘) Konkurrenz machen. Im Juli 2023 in den USA sowie unzähligen weiteren Ländern gestartet, ist der Kanal seit wenigen Wochen auch in Europa aktiv. Ein guter Grund für die ARAG IT Experten, einige Hinweise zu geben.

Was kann Threads?
Knapp 8 Millionen Amerikaner nutzen die neue Messaging-Plattform und auch in vielen anderen Ländern ist ‚Threads‘ bereits hoch im Kurs: Die Hundert-Millionen-Marke wurde in kürzester Zeit geknackt. Seit Mitte Dezember 2023 kann man nun auch hierzulande mitmischen. Der Hintergrund für den zeitlichen Verzug waren Lücken im Datenschutz, die zunächst geschlossen werden mussten, um Richtlinien der Europäischen Union (EU) zu erfüllen und auch hier die Zulassung zu erhalten. Ähnlich wie früher getwittert wurde und nun auf Elon Musk’s ‚X‘ gepostet wird, ermöglicht auch ‚Threads‘ das Erstellen und Teilen kurzer Nachrichten. Etwas mehr Länge ist laut ARAG IT Experten allerdings gegönnt: Bis zu 500 Zeichen darf eine Nachricht erfassen, dazu sind Ergänzungen durch Fotos, GIFs sowie Audios oder Videos möglich. Andere User können hierauf antworten oder liken.

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
Dank jüngst erfolgter EU-Zulassung kann die App nun auch in Deutschland heruntergeladen werden. Angeboten wird der Dienst von den üblichen App Stores, der Download ist je nach genutztem Betriebssystem über den Google-Playstore (Android) sowie über iTunes (Apple) möglich. ARAG IT Experten empfehlen Eltern, dabei ein Auge auf ihre Kinder zu haben, denn obwohl META seine Anwendung erst ab dreizehn Jahren freigibt, erlauben die Appstores den Download aber bereits ab zwölf. Neben dem Mindestalter ist vor allem eines entscheidend, um mitzumachen: ein Instagram-Account. Nur wer dort registriertes Mitglied ist, kann den neuen Nachrichtenkanal vollumfänglich nutzen und auf Posts reagieren, diese kommentieren oder aber selbst welche erstellen. Alle anderen User müssen sich auf das Lesen der Nachrichten anderer beschränken.

Wie können Kinder geschützt werden?
Die neue Messaging-App ist für Eltern eine Herausforderung, denn es locken zwei Apps gleichzeitig, für die gerade die jüngeren Teenager nicht immer verantwortungsbewusst genug sind. Suggeriert das Mindestalter von 13 Jahren doch eine recht geringe Gefahr, weisen die ARAG IT-Experten darauf hin, dass der Dienstanbieter sich damit lediglich an das amerikanische Gesetz COPPA (Children’s Online Privacy Protection Act) hält, das unter anderem die Einverständniserklärung der Eltern vor der Nutzung voraussetzt. Um bestmöglich zu vermeiden, dass ihr Kind bestimmten Gefahren ausgesetzt wird, sollten Eltern die Accounts im Auge haben. Dabei ist ein entscheidender Punkt, das Profil auf ‚privat‘ einzustellen – denn nur so ist man davor geschützt, dass jedermann einen Einblick gewinnen kann. Dabei gilt es, wachsam zu sein und das Kind über die Gefahren aufzuklären. Denn obwohl die Voreinstellung bei unter 18-Jährigen ‚privat‘ lauten muss, ist die Umstellung auf ‚öffentlich‘ nicht nur einfach, sondern wird sogar direkt angeboten. Ein kinderleichter Vorgang, im wahrsten Sinne des Wortes.

Was können Eltern zusätzlich tun?
Instagram bietet eine mögliche Verknüpfung des eigenen Accounts mit dem des Kindes. Diese sogenannte Elternaufsicht gilt dann sowohl für Instagram selbst als auch für Threads. Entscheidende Features dabei sind vor allem der Einblick in die Privatsphäre-Einstellungen, in die Follower-Listen sowie umgekehrt in die Accounts, denen das Kind folgt. Auch sensible Inhalte, die angezeigt werden, sind über diese Verknüpfung einzusehen; außerdem können die Eltern laut ARAG IT-Experten ein Zeitlimit für die Nutzung sowie Pausenzeiten festlegen. Um die Elternaufsicht einzustellen, muss man über sein Profil bei Instagram in die Einstellungen gehen (Klick auf die drei Balken oben rechts) und gelangt dann zur „Elternaufsicht“.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel