Urteil: Schülerunfallversicherung leistet nicht immer
Ein Schüler eines Eishockey-Sportinternats zog sich beim abendlichen Training in einem externen Verein, mit dem eine Kooperation bestand, einen Oberschenkelhalsbruch zu. Das Internat berücksichtigte die Trainingszeiten des Vereins bei der Planung von Lernzeiten, Mahlzeiten und anderen schulischen Betreuungsangeboten. Für die Schulgebühren des Internats erhielt der Schüler auch ein monatliches Stipendium des Vereins. Trotzdem fällt der Trainingsunfall nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, urteilte das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 10 U 2662/21). Entscheidender Grund sei, dass das Training nicht im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule lag. „Einen Rundumschutz mit 24-Stunden-Deckung bietet nur die private Kinderunfallversicherung“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Eltern können ihr Kind damit vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen. Sie leistet auch bei Unfällen in der Freizeit, etwa beim Spielen, Sport und im Haushalt. „Beim Abschluss sollte darauf geachtet werden, dass eine leistungsstarke Gliedertaxe zur Ermittlung der Invaliditätsleistung mitversichert ist und keine Leistungskürzung bei einer Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen erfolgt“, empfiehlt die Schadenexpertin der uniVersa.
Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.
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