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Vollbremsung trotz Notbremsassistent?

Laut EU-Verordnung muss ab Juli 2024 in Neuwagen ein Notbremsassistent verbaut sein. Macht dieser eine Vollbremsung im Notfall durch Fahrer oder Fahrerin überflüssig? Weit gefehlt, wer das denkt. Der Automobilclub KS e.V. hat die wichtigsten Punkte zum richtigen Bremsen mit dem Fahrerassistenzsystem zusammengefasst.

Vornehmlich aus den USA kursieren hierzulande immer wieder Videoclips oder Meldungen, in denen Fahrzeuglenker autonom fahrender Autos tiefenentspannt ein Schläfchen am Steuer eingelegt haben. Aber nicht nur das: Jüngst war im Netz der erste Fahrer zu sehen, der mit Apples brandneuer AR/VR-Brille Vision Pro auf der Nase am Steuer seines Tesla Cybertruck saß. Dabei war es mehr als fraglich, ob der Fahrer das Verkehrsgeschehen noch im Fokus hatte. Von solchen Szenarien ist Deutschland zwar noch entfernt, gleichwohl sind in den Fahrzeugen zunehmend mehr Fahrerassistenzsysteme mit all ihren eigenen Herausforderungen verbaut – teilweise sind sie auch verpflichtend, wie beispielsweise der Notbremsassistent in Neuwagen ab Juli 2024.

Mehr Sicherheit – aber nur mit dem Fahrer

„Die Fahrerassistenzsysteme sollen den Straßenverkehr in erster Linie sicherer machen – ganz im Sinne der Vision Zero, die auch der Automobilclub KS e.V. voll und ganz unterstützt und die zum Ziel hat, die Zahl der Straßenverkehrstoten auf null zu senken. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir uns einfach entspannt zurücklehnen und den Assistenzsystemen uneingeschränkt das Fahren überlassen können und sollten“, erläutert Isabella Finsterwalder, Pressesprecherin des Automobilclub KS e.V. Denn auch mit zunehmendem Autonomiegrad des Fahrzeugs ist und bleibt der Fahrzeugführer nach § 1b (2) Straßenverkehrsgesetz (StVG) „verpflichtet, die Fahrzeugsteuerung unverzüglich wieder zu übernehmen, (1.) wenn das hoch- oder vollautomatisierte System ihn dazu auffordert oder (2.) wenn er erkennt oder auf Grund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen.“

Das bedeutet bei ab Juli in Neuwagen verpflichtenden Notbremsassistenten beispielsweise, dass der Fahrer bei einer drohenden Gefahrensituation optisch und/oder akustisch gewarnt und damit zum Handeln aufgefordert wird. Reagiert der Fahrer nicht, leitet das Fahrzeug eine Notbremsung ein. Nach Angaben der DEKRA machen jedoch moderne Notbremsassistenten eine Vollbremsung durch den Fahrer selbst keineswegs überflüssig. Im Gegenteil: Die Sachverständigenorganisation warnt, dass Fahrzeuge vom Bremsassistenten oft nur unter optimalen Bedingungen, wie bei innerorts üblichen Geschwindigkeiten, bis zum Stillstand vom System abgebremst werden könnten. Auch würden nicht alle kritischen Situationen zuverlässig erkannt werden, etwa wenn es um die Erkennung von einzelnen Personen bei schlechten Witterungsbedingungen oder Dunkelheit gehe.

Vollbremsung, aber richtig

Warnt also der Notbremsassistent vor einem drohenden Zusammenprall, gilt es, beherzt zu bremsen – und zwar mit voller Kraft und so lange, bis das Auto steht. Das Lenkrad sollte dabei mit beiden Händen gut festgehalten werden. „Was unbedingt zu vermeiden ist, ist, anfangs nur schwach zu bremsen und erst im Verlauf der Bremsung stärker aufs Bremspedal zu treten – dies führt zu einem deutlich längeren Bremsweg. Stattdessen sollte der Fahrer das Bremspedal schnell bis zum Anschlag durchtreten und dabei die Kupplung betätigen“, resümiert Finsterwalder.

Über den KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.

Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) ist mit rund 600.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Er ist seit Jahrzehnten Mitglied der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und zählt zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Auf europäischer Ebene ist der KS zudem Gründungsmitglied des EAC (European Automobile Clubs). Das Ziel ist eine europaweit sichere und nachhaltige Verkehrspolitik. Darüber hinaus engagiert sich der KS seit mehr als 40 Jahren für mehr Umweltschutz und Energiesparen im gesamten Bereich des automobilen Verkehrs. Um den Stellenwert der Automobilbranche für Energiesparen sowie Klima- und Umweltschutz zu unterstreichen, beschloss der KS, ab 1981 jährlich den KS Energie- und Umweltpreis zu vergeben.

Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen – von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall- Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen –, die aufgrund von Leistung und Preis in den vergangenen Jahren viele Rankings gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksgeschäftsstellen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei rund 140 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.

Mehr Infos: www.ks-auxilia.de/automobilclub

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