Wer in Betrieb und der Berufsschule richtig gut ist, darf früher zur Gesellenprüfung
Gute Leistungen sind immer eine Belohnung wert. Azubis im Handwerk können sich damit sogar eine Ausbildungsverkürzung erarbeiten. „Wer richtig gut ist, darf seine Prüfung unter gewissen Voraussetzungen früher absolvieren“, informiert das Team der Ausbildungs- und Nachwuchssicherungsberatung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. Konkret bedeutet dies im aktuellen Fall, dass Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 1. April 2024 und dem 30. September 2024 endet, bei überdurchschnittlichen Leistungen im Betrieb und in der Berufsschule eine vorzeitige Zulassung zur Gesellen- oder Abschlussprüfung beantragen können. Erforderlich ist dafür ein Notendurchschnitt von besser als 2,49 in den prüfungsrelevanten Fächern in der Berufsschule. „Darüber hinaus müssen aber auch die betrieblichen Leistungen eine vorzeitige Zulassung rechtfertigen“, heißt es. Dem Antrag müsse daher zusätzlich zum aktuellen Berufsschulzeugnis auch ein Leistungszeugnis oder eine entsprechende Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes beigefügt sein.
Anträge für die Sommerprüfung können noch bis zum 1. März 2024 bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald eingereicht werden. Rückfragen zum Thema sowie Anfragen für Formulare sind an die Ausbildungsberatung der Kammer zu stellen per E-Mail an ausbildungsberatung@hwk-mannheim.de.
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