Verbraucher & Recht

KfW nimmt wieder Förderanträge an

Wer klimafreundlich wohnen möchte, kann ab sofort wieder Förderanträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Hier stehen Privatpersonen, Unternehmen und Investoren zinsverbilligte Darlehen zur Verfügung. Gefördert wird neben dem Neubau auch der Erstkauf, also der Kauf bis ein Jahr nach Fertigstellung der Immobilie. Auch Wohnungen werden mit bis zu 150.000 Euro gefördert. Die Höhe der Förderung hängt laut ARAG Experten davon ab, wie energieeffizient und nachhaltig eine Immobilie ist. Auch das Programm „Altersgerechter Umbau“ wird wiederbelebt. Diese Förderung richtet sich an alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Förderung auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum gilt. Mit einem Vorab-Check können Interessierte prüfen, ob sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Ebenfalls fortgeführt wird die Wohneigentumsförderung für Familien und Alleinerziehende mit niedrigem bis mittlerem Einkommen (WEF). Laut ARAG Experten wurde die jährliche Einkommensgrenze von einer Familie mit einem Kind von 60.000 auf 90.000 Euro erhöht. Auch die Kredithöchstbeträge wurden um bis zu 35.000 Euro angehoben.
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