Südwesttextil begrüßt Durchbruch beim Nachweisgesetz
Der Beschluss des Bundeskabinetts am 13. März 2024 sah im Nachweisgesetz nach wie vor keine Verbesserungen im Vergleich zum Referentenentwurf vom 11. Januar 2024 vor. Nun ergab eine Koalitionseinigung, dass im Nachweisgesetz und im Arbeit-nehmerüberlassungsgesetz doch die Textform zugelassen werden soll.
Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner begrüßt den Durchbruch: „Die Zulassung der im Geschäftsverkehr üblichen und anerkannten Textform im Nachweis-gesetz war überfällig und entspricht nun den digitalisierten Personalabteilungen unse-rer Mitgliedsunternehmen.“ Die bürokratische Belastung für die Unternehmen der ba-den-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie ist in vielen Bereichen hoch. Südwesttextil sieht daher weiterhin großen Bedarf für den Bürokratieabbau: „Wir neh-men Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann beim Wort, dass auf das Bürokratie-entlastungsgesetz weitere Schritte folgen.“
Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist Deutschlands zweitgrößte Konsumgüterindustrie und bei tech-nischen Textilien Weltmarktführer.
Südwesttextil vertritt die Interessen der Branche in Baden-Württemberg. Der Wirtschafts- und Arbeitge-berverband ist eine Gemeinschaft von rund 220 Unternehmen mit 7 Mrd. Euro Umsatz und 24.000 Be-schäftigten.
Viele sind wichtige Zulieferer für die Autoindustrie, Luft- und Raumfahrt und Medizin oder machen mit attraktiver Mode und hochwertigen Heimtextilien den Alltag schöner und komfortabler.
Südwesttextil ist Berater für seine Mitglieder, Netzwerker in Politik und Wirtschaft, Sozialpartner in der Tarifpolitik, Förderer der Textilforschung und des Engagements für soziale und ökologische Standards.
Textil aus Baden-Württemberg ist der Stoff, aus dem die Zukunft ist.
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