EU-Batterieverordnung: Neue Pflichten für Marktakteure ab 18. August 2024
Diese BattVO-Pflichten gelten ab dem 18. August 2024
Mit dem Inkrafttreten des ersten Pflichtpaketes der neuen Batterieverordnung gelten umfassende Kennzeichnungs- und Kontrollpflichten für Batteriehändler und -erzeuger. Dies betrifft sowohl die Konformitätserklärung und CE-Zertifizierung als auch die Bereiche der Modellkennung und Verantwortlichenkennzeichnung. Zudem stehen die Erzeuger ab August 2024 in der Verantwortung, konkretisierende Unterlagen über die Leistung und Haltbarkeit von Industriebatterien mit mehr als 2kWh, Elektrofahrzeugbatterien und LV-Batterien bereitzustellen.
Im Bereich der Erfassung und Organisation steht der Batteriemarkt ab der zweiten Jahreshälfte 2024 in der Pflicht, Daten zu Alterungszustand und voraussichtlicher Lebensdauer von stationären Energiespeichersystemen, LV- und Elektrofahrzeugbatterien in Batteriemanagement-Systemen einzuspeisen. Technische Unterlagen für stationäre Batterie-Energiespeichersysteme müssen zudem belegen, dass die Systeme unter normalen Bedingungen verwendungssicher sind.
Kostenfreie Seminare der Compliance Solutions unterstützen betroffene Unternehmen
Mit kostenfreien Seminaren zu den Neuerungen der Batterieverordnung unterstützt Bitkom Compliance Solutions Marktakteure dabei, Handlungsfelder zu erkennen und diese im Rahmen der gesetzten Fristen umzusetzen. Dabei bieten die Seminarinhalte umfassende Einblicke in Anpassungspflichten und Übergangsfristen für den Markt und seine Akteure.
Das nächste Compliance Solutions Seminar findet am 02. Mai 2024 online statt. Geschult werden die Teilnehmer von Expertin Stefanie Kutzera, Leiterin International EPR bei der Bitkom Compliance Solutions.
Weitere Informationen zu Anmeldung und Inhalten finden Sie im Seminarplan und auf der Compliance Solutions Website.
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