Energie- / Umwelttechnik

EU-Parlament beschließt strengere Verpackungsregeln zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

Das Europäische Parlament hat die Einführung der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) beschlossen, um nachhaltigere Verpackungen zu fördern und Verpackungsabfälle in der EU zu minimieren.

Die Verordnung, die mit einer Mehrheit von 476 zu 129 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen wurde, zielt darauf ab, das wachsende Müllproblem zu bekämpfen, die Binnenmarktregelungen zu standardisieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Die getroffene vorläufige Einigung mit dem Rat legt nicht nur Reduktionsziele für Verpackungen fest (5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040), sondern verpflichtet auch die Mitgliedstaaten dazu, den Kunststoffverpackungsmüll zu verringern. Neue Regelungen besagen, dass z.B. Umverpackungen und Transportverpackungen höchstens 50 % Leerraum enthalten dürfen und dass Hersteller sowie Importeure für eine Reduktion des Gewichts und Volumens ihrer Verpackungen sorgen müssen.

Ab dem 1. Januar 2030 werden spezifische Einwegkunststoffverpackungen verboten, einschließlich solcher für frisches Obst und Gemüse, Lebensmittel und Getränke in Cafés und Restaurants, Einzelportionen und kleine Kunststoffverpackungen für Toilettenartikel in Hotels sowie sehr leichte Plastiktüten.

Zudem ist die Verwendung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), die bestimmte Grenzwerte überschreiten, in mit Lebensmitteln in Kontakt kommenden Verpackungen verboten, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Bis 2030 sind spezielle Wiederverwendungsziele für Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen vorgesehen, mit der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, unter bestimmten Bedingungen eine fünfjährige Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Nach den neuen Bestimmungen müssen alle Verpackungen (außer solchen aus Naturmaterialien wie Holz und Kork) strenge Recyclinganforderungen erfüllen.

Darüber hinaus werden Mindestziele für den Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen sowie Recyclingziele für Verpackungsabfälle festgelegt. Bevor die Vereinbarung in Kraft tritt, muss sie noch formell vom Rat gebilligt werden.

Die Ausnahme für Holzverpackungen anerkennt die besonderen Eigenschaften dieses Naturmaterials und ebnet den Weg für eine kaskadierte Nutzung, die sowohl die stoffliche als auch die energetische Verwertung einschließt.

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