Neue MaRisk-Novelle: Nachhaltigkeit künftig Kriterium bei Kreditvergabe
Neue Anforderungen an Unternehmen
Die Überarbeitung der MaRisk bringt prüfungspflichtige Anforderungen an die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Kreditvergabeprozess. Kreditinstitute sind nun gefordert, relevante ESG-Daten in ihre Kreditgespräche zu integrieren und in die Risikobewertung (Rating) einfließen zu lassen.
Dies wird sich auf Kreditkonditionen und -laufzeiten auswirken und die Bonitätseinschätzung von Unternehmen maßgeblich beeinflussen. Unternehmen sollten daher ihre eigenen ESG-Risiken und Chancen kennen und diese in ihre Strategie und Planung integrieren, um negative Auswirkungen auf den Kreditvergabeprozess zu vermeiden.
Welche ESG-Risiken gibt es?
Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance) sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintritt sich tatsächlich oder potenziell negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation eines Unternehmens auswirken können. Beispiele für ESG sind u.a:
Environmental/Umwelt:
- Klimaschutz
- Anpassung an Klimawandel
- Schutz biologischer Vielfalt
- Übergang zu Kreislaufwirtschaft
- Schutz gesunder Ökosysteme
Social/Soziales:
- Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards
- Angemessene Entlohnung, faire Bedingungen
- Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit
- Gewährleistung Produktsicherheit
- Inklusive Projekte und Rücksichtnahme auf Gemeinden und Minderheiten
Governance/Unternehmensführung:
- Steuerehrlichkeit
- Verhinderung von Korruption
- Ermöglichung von Whistleblowing
- Datenschutzgewährleistung
- Informationsoffenlegung
Auswirkungen auf die Bonitätsbeurteilung
Die Integration von ESG-Daten in die Bonitätsbeurteilung (Rating) führt zu einer stärkeren Ausrichtung auf die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen. Kreditinstitute werden positive und negative Aktivitäten im Bereich ESG berücksichtigen und entsprechend die Kreditkonditionen anpassen.
Anpassung der Kreditkonditionen und -laufzeiten
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten führt zu einer differenzierten Kreditpreisgestaltung. Unternehmen mit einem guten ESG-Niveau können von günstigeren Konditionen profitieren, während Unternehmen mit schlechterer ESG-Leistung mit höheren Anforderungen konfrontiert werden.
Gültigkeit der neuen Regeln
Die MaRisk 2023 traten am 29.6.2023 in Kraft. Klarstellende Ergänzungen sind sofort zu beachten, während neue Anforderungen eine Übergangsfrist bis zum Jahresende 2023 hatten. Ab dem 1.1.2024 gelten die neuen Regelungen vollständig.
Nachhaltigkeitsaspekte werden zunehmend in die Kreditvergabe integriert. Unternehmen sollten sich daher auf höhere Anforderungen bei der Kreditvergabe einstellen und frühzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen. Darüber hinaus ist es ratsam, sich über neue Finanzierungsmodelle und Förderprogramme zu informieren, die gezielt auf nachhaltige Projekte ausgerichtet sind. Unsere Unternehmensberater stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite. Schreiben Sie uns per Kontaktformular.
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