Gesundheit & Medizin

Personal- statt geplanter Vorhaltekosten: Personaldecke im medizinischen Bereich nicht weiter ausdünnen

Das für die qualitativ hochwertige Versorgung von Patientinnen und Patienten notwendige Personal müsse unabhängig von der tagesaktuellen Finanzlage ermöglicht werden, erklärten die Delegierten der Landesärztekammer Hessen.

Deshalb hat das hessische Ärzteparlament das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, Personalkosten für ärztliches, pflegerisches und sonstiges am Patienten und in der Logistik tätiges Personal auf Nachweis zu refinanzieren, statt der geplanten Finanzierung der fallzahlabhängigen Vorhaltekosten. Die im aktuellen Referentenentwurf vorgesehene Vorhaltekostenpauschale würde den Status quo nicht verbessern, heißt es im Antrag. Vielmehr führe dieser zu einem zusätzlichem Bürokratieaufwand.

Die im Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes angedachten Vorhaltekosten sollen anhand von Fallzahlen berechnet werden. Mit diesem Vorhaben einer fallzahlabhängigen Versorgung sei wieder nichts gewonnen, zeigten sich die Delegierten überzeugt.

Man könne kurzfristige Bedarfsschwankungen allenfalls über die zentrale und dezentrale Lagerung von Materialien und Medikamenten im Verbund mit anderen Kliniken oder Apothekerverbünden ausgleichen, gaben die hessischen Ärztinnen und Ärzte zu bedenken. In Anbetracht des Fachkräftemangels sei die Personaldichte nur bedingt zu beeinflussen. Personal sei nicht kurzfristig abrufbar und müsse somit 1:1 refinanziert werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de

Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel