Biotechnik

Solarpaket bringt Verbesserungen für Biomasse, hält Rückbau jedoch nicht auf

Gestern wurde die Einigung der Regierungsfraktionen zum sogenannten Solarpaket und damit zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bekannt. Auch bioenergierelevante Themen fanden Eingang in die Empfehlungen des Ausschusses.

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, nimmt zu der lang erwartetet Einigung der Regierungsfraktionen zum Solarpaket Stellung: „Es ist gut, dass die Abgeordneten des Bundestages auch Biomasseaspekte mit in die Änderungen am Solarpaket mit aufgenommen haben. So konnten eine Reihe problematischer Regelungen verbessert, ausgesetzt oder gänzlich abgeschafft werden.“

Unter anderem sollen die Südquote in den Biomasse-Ausschreibungen und die Beschränkung der Biomethan-Ausschreibungen auf die Südregion befristet ausgesetzt werden. Auch sollen nicht in Anspruch genommene Volumina aus den Biomethan-Ausschreibungen zukünftig in die Biomasse-Ausschreibungen übertragen werden. Die Bundesnetzagentur erhält die Möglichkeit, die Gebotshöchstwerte um 15% anstatt wie bisher nur um 10 % anzuheben. Des Weiteren soll die Pflicht einer 150-tätigen Verweilzeit von Substraten im gasdichten System für alle Biogasanlagen unabhängig vom EEG oder Inbetriebnahmejahr entfallen. Zuletzt dürfen bestehende Güllekleinanlagen zukünftig ihre Leistung erhöhen, sofern sie für den zusätzlichen Strom keine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen.

„Dennoch muss betont werden, dass mit dem Solarpaket nicht der von der Branche dringend benötigte große Wurf gelungen ist. Wir brauchen nun dringend ein Biomasse-Paket, anstatt ein Anhängsel eines weiteren Solarpaketes zu sein. Denn die geringen Verschiebungen der Biomethan-Volumina sind bei weitem nicht ausreichend. Ohne eine deutliche Anhebung der Volumen im regulären Segment ist der Erhalt des Biogasanlagenbestandes auf heutigem Niveau nicht zu realisieren; der Rückbau geht nahezu ungebremst weiter,“ appelliert Rostek.

Auch fehlen laut Rostek wesentliche Anreize zur flexiblen Strom- und Wärmeproduktion, wie eine Anhebung des Flexibilitätszuschlags: „Der Gesetzgeber sollte die großen Vorteile der flexiblen Kraft-Wärme-Kopplung vor dem Hintergrund der Kraftwerksstrategie und der Wärmewende erkennen und stärker unterstützen! Denn im Vergleich zum Bau ganz neuer Kraftwerke ist eine zunehmende Flexibilisierung bereits bestehender Biogasanlagen um ein Vielfaches günstiger – vor allem, wenn man den klimafreundlichen Energieträger Biogas mit grünem Wasserstoff vergleicht, der voraussichtlich erst Anfang der 40er Jahre diesen Jahrhunderts in ausreichenden Mengen vorhanden sein wird“, schließt Rostek.

Über Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)

Der Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) ist der Dachverband des bundesdeutschen Bioenergiemarktes. Er wurde 1998 gegründet, um der Vielfalt des Bioenergiemarktes mit all seinen Erscheinungsformen und Technologielinien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor gerecht zu werden. Im BBE sind die Marktakteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette des biogenen Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarktes organisiert: vom Biomasseanbau und ihrer Bereitstellung über den Maschinen- und Anlagenbau bis hin zu der Planung und dem Betrieb von Bioenergieanlagen in den unterschiedlichen Sektoren. Forschungseinrichtungen und Universitäten ergänzen das Kompetenzfeld des Netzwerkes und tragen zu einem kontinuierlichen Know-how Transfer bei.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
Servatiusstraße 53
53175 Bonn
Telefon: +49 (228) 81002-22
Telefax: +49 (228) 81002-58
http://www.bioenergie.de

Ansprechpartner:
Jörg Schäfer
Referent für politische Kommunikation
Telefon: +49 (0)30 27 58 179 15
E-Mail: joerg.schaefer@biogas.org
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel