Bautechnik

Nachhaltigkeitsberichte im Immobiliensektor erforderlich

Immobilienunternehmen und ihre Lieferanten sind seit Januar 2024 von der neuen Corporate-Social-Responsibility-(CSR)-Richtlinie der EU betroffen. Die ersten Unternehmen müssen für das Geschäftsjahr 2024 ihren Umgang mit Nachhaltigkeitszielen, vor allem mit dem Klimaschutz, transparent erklären. Ein Sachbuchautor erläutert die Lage und bietet praktische Hilfe an.

Spätestens im Juli muss die CSR-Richtlinie der EU in deutsches und österreichisches Recht umgesetzt werden. Nach dem Stand von 2023 betrifft das voraussichtlich

  • börsennotierte Unternehmen, die schon vorher nach der NFR-Richtlinie berichten mussten; sie müssen 2025 den ersten Nachhaltigkeitsbericht fürs Geschäftsjahr 2024 abgeben.
  • sonstige „große Unternehmen“: Sie müssen 2026 den ersten Bericht fürs Geschäftsjahr 2025 abgeben. Darunter sind die meisten großen Wohnungsbauunternehmen und viele Projektentwickler für Wohn- und Gewerbeimmobilien.
  • wichtige Lieferanten dieser Unternehmen in der Lieferkette, z. B. Gebäudereinigungs-Unternehmen, Immobilienverwalter, Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Anbieter von Heizungs- und Klimatechnik. Sie müssen sich ggf. gegenüber berichtspflichtigen Kunden erklären.

Immobilienverwalter für Gewerbeimmobilien und die Nachhaltigkeit

Immobilienverwalter sind oft Lieferanten von berichtspflichtigen Großunternehmen, die viele Standorte unterhalten. Sobald diese in ihrem Nachhaltigkeitsbericht auf ihre Lieferketten eingehen wollen, geraten solche Lieferanten in den Blick und müssen sich ihrerseits zum Thema erklären – idealerweise in einem eigenen Nachhaltigkeitsbericht. Gerade Unternehmens­immobilien im Bestand sind mit ihren Energieverbräuchen und ihrem Flächenbedarf stark in Nachhaltigkeitsaspekte verwickelt und deshalb unter Beobachtung. Ganzheitliche Sanierungen werden angefragt, und zum Zuge kommen in der Regel Immobilienverwalter und -verwalterinnen, die ihren Umgang mit Nachhaltigkeitszielen transparent machen. Darauf weisen der Informationsdienst Haufe im April 2024 und Immobilienwirtschaft im Mai 2024 hin.

Die „doppelte Wesentlichkeit“

Grundsätzlich hat es jedes Unternehmen, das einen Nachhaltigkeitsbericht abgibt, in der Hand, die Daten und Fakten auszuwählen, die es selbst für wesentlich hält. Gerade im ersten Nachhaltigkeits­bericht muss die so genannte »doppelte Wesentlichkeit« geklärt werden. Das heißt, das Unternehmen definiert, welchen Einfluss seine Geschäftstätigkeit aktiv auf Nachhaltigkeitsaspekte wie Klimabelastung, Wasserverbrauch, Flächenbedarf, Mobilität oder soziale Sicherheit hat. Und es definiert, wie seine Geschäftstätigkeit passiv von Entwicklungen in diesen Feldern beeinflusst wird.

Zum Beispiel hat ein Wohnungsbauunternehmen in seinem ersten Nachhaltigkeitsbericht erklärt, was es tut, um den eigenen Wohnungsbestand energetisch zu verbessern. Das ist eine aktive Einflussnahme auf das Nachhaltigkeitsziel Klimaschutz. Zugleich beschreibt es, wie die zunehmende Flächenknappheit seine Aufgabe erschwert, breite Bevölkerungs­schichten mit angemessenem Wohnraum zu versorgen.

Zahlen, Fakten, Formulierungen

In einem Nachhaltigkeitsbericht gilt es zu erklären und zu begründen, welche Daten das Unternehmen für wesentlich hält und welche nicht, welche es erhebt und welche nicht. Das ist eine Kooperations­aufgabe, in die zu gleichen Teilen Managementkompetenz, Messkompetenz und Erklärkompetenz, also sprachliche Kompetenz eingehen. Die nötigen Texte muss jemand schreiben, der Prozesse, Voraus­setzungen, Meilensteine und Ziele im Auge behalten, Kennziffern verstehen und Fakten in überzeugende Argumentationslinien und Stories einbinden kann. Und genau weiß, wo Transparenz aufhört und Greenwashing anfängt.

Umwelt-Autor Korff übernimmt

Über 1200 Unternehmen nutzen bereits, das heißt noch bevor sie gesetzlich verpflichtet werden, den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), um ihr Engagement für Nachhaltigkeitsziele zu kommunizieren. Dabei sorgen das Schema und die Kriterien des DNK, die wiederum die internationalen GRI-Indikatoren oder die europäischen EFFAS-Indikatoren abbilden, für Vergleichbarkeit der Berichte.

Über korffTEXT

Die AG Klimakurs in Bielefeld bietet seit 2023 besonders Dienstleistungsunternehmen Hilfe beim Erstellen des ersten Nachhaltigkeitsberichtes nach den Standards des Deutschen Nachhaltigkeitskodex an. Da gerade die Erklärkompetenz gut extern zugekauft werden kann, hat sich die AG Klimakurs an dieser Stelle gut aufgestellt und den erfahrenen Sachbuchautor Jens Jürgen Korff für diese komplexe Aufgabe verpflichten können. Jens Jürgen Korff ist mit Umweltlexika und zwei populärwissen­schaftlichen Büchern über Statistik bekannt geworden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

korffTEXT
Kahlgrachtstr. 52
33602 Bielefeld
Telefon: +49 (2403) 8079009
http://www.korfftext.de

Ansprechpartner:
Jens Jürgen Korff
E-Mail: jjk@klimakurs.org
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel