Energie- / Umwelttechnik

Neuauflage Leitfaden Energiemanagement nach ISO 50001 – jetzt mit DIN EN 17463

Energieeffizient handeln und dabei die Wirtschaftlichkeit im Blick behalten: Wie das geht, zeigt Version 6 des GUTcert Leitfadens "In 18 Schritten über 3 Stufen zum effizienten Energiemanagement nach ISO 50001" – mit neuen gesetzlichen und normativen Anforderungen, insbesondere DIN EN 17463 (VALERI).

Seit 2013 macht es die gesetzliche Grundlage in Deutschland für Unternehmen attraktiv, ein Energiemanagementsystem (EnMS) einzuführen.

Warum Version sechs des Leitfadens?

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wurden im November 2023 die Anforderungen des Energiedienst­leistungsgesetzes (EDL-G) für Unternehmen erweitert. Unter anderem wurde, unabhängig vom KMU-Status, die Pflicht zur Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen (UMS) für solche Unternehmen eingeführt, die einen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh/a in den letzten drei Kalenderjahren hatten.

Darüber hinaus besteht ab einem Gesamtenergieverbrauch von 2,5 GWh/a die Pflicht, Umsetzungspläne (Aktionspläne) für wirtschaftlich durchführbare Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen und veröffentlichen. Die Anforderungen aus dem EDL-G wurden mit dem EnEfG spezifiziert bzw. ergänzt. Mit den o.g. Schwellenwerten wechseln zunehmend Unternehmen (viele aus dem Dienstleistungsbereich) von Energieaudits nach EN 16247 in ISO 50001-Systeme oder zu einer Validierung im Rahmen von EMAS.

Unterstützung für DIN EN 17463 (VALERI)

Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder besonders energieintensive Unternehmen bietet ein zertifiziertes EnMS die Möglichkeit, von staatlichen Beihilfen und Förderungen zu profitieren. Hier fordert der Gesetzgeber als Gegenleistung vorab zunehmend eine valide Bewertung der Energieeffizienz­maß­nahmen (bzw. Aktionspläne oder auch Umsetzungspläne), die im EnMS identifiziert wurden. Hier hat die DIN EN 17463 Einzug in die Gesetzgebung erhalten und wird nach und nach zur etablierten Methodik der Wirtschaftlichkeitsbewertung. Dass diese Norm (auch unter VALERI bekannt) im Energiemanagement zu einer Selbstverständlichkeit geworden ist, zeigt auch das Energieeffizienzgesetz in Zusammenhang mit dem revidierten EDL-G: Hier wird in Umsetzungsplänen die DIN EN 17463 anerkannte Methode zur Wirksamkeitsprüfung der Endenergieeffizienzmaßnahmen. Mehr zu VALERI auch auf folgender Informationsseite din17463.de.

Der GUTcert-Leitfaden EnMS wurde 2006 erstmalig veröffentlicht und seither stetig weiterentwickelt. Version sechs enthält ein brandaktuelles „Kochrezept“ mit verschiedenen neuen „Zutaten“ im Anhang, um ein eigenes Energiemanagement zu kreieren. Die Gutcert wünscht maximale Erkenntnisse beim Lesen des Leitfadens und viel Erfolg bei der Umsetzung!

Ansprechperson

Fragen zum Thema Energiemanagement beantwortet gerne Bruno Moch.

Über die GUTcert GmbH

Die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit sowie Energiemanagement ist das Hauptgeschäft der GUTcert. Weitere Kernkompetenzen der GUTcert sind die Verifizierung von Treibhausgasemissionen nach anerkannten Standards sowie die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse.

Als Mitglied der AFNOR Gruppe bietet die GUTcert ihre Zertifizierungsdienstleistungen im internationalen Netzwerk an, welches weltweit 28 Niederlassungen umfasst und mit 1.500 Auditoren und 20.000 Experten Kunden in über 90 Ländern betreut.

Die GUTcert Akademie bündelt das Fachwissen von Auditoren und anderen Experten, um Teilnehmern direkt anwendbare Kompetenzen mit nachhaltigem Mehrwert zu vermitteln.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GUTcert GmbH
Eichenstraße 3b
12435 Berlin
Telefon: +49 (30) 2332021-0
Telefax: +49 (30) 2332021-39
http://www.gut-cert.de

Ansprechpartner:
Bruno Moch
Telefon: +49 (30) 2332021-50
E-Mail: bruno.moch@gut-cert.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel